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Allgemein

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Limburger Käse und ein Geisterfahrer!

Ein Beitrag aus dem äußerst sporadisch auftretenden Format der Frontberichterstattung. Diesmal befindet sich ein Teil des aktuellen Frontverlaufs zwischen der Realität und der deutschen Richterschaft mitten im Gerichtssaal des Landgerichtes im heimeligen Limburg.

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Porsche in der Selbstkritik!

Nachdem vor Kurzem bei einem Audi Q5 eine illegale Abschalteinrichtung diagnostiziert wurde, ist Porsche jetzt von sich aus aktiv geworden. Es wurden das Kraftbundesamt, die zuständige Staatsanwaltschaft in Stuttgart sowie die US-Justizbehörden hinzugezogen. Anlaß der Maßnahme sind im Panamera und 911er verbaute Einrichtungen, die den Verdacht einer Zykluserkennung nahelegen.

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Individualverfassungsbeschwerde…

Es geht in die nächste Runde im Dieselskandal. Wie wir in der Vergangenheit stets beleuchteten, versucht Volkswagen seine Verschleierungstaktiken seit Herbst 2015 zur Meisterschaft zu bringen. Leider hat dies auch vor so manchem ehrwürdigen Gericht durchaus funktioniert.

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Das Auge des Betrachters oder was man wissen muss!

Zum wiederholten Mal erfordert ein Urteil eines deutschen Landgerichtes einen Vergleich mit der Wirklichkeit. Ein gebrauchter Golf, im Januar 2016 erworben, stellt sich im Nachgang als vom Dieselskandal betroffen heraus. Rechtsanwalt Torsten Schutte bringt das Fahrzeug Ende 2018 mit einer Klage auf Schadenersatz für seine Mandantin vor das Landgericht in Chemnitz.

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Fehlende Aufmerksamkeit!

Der 21.07.2020 sah erneut den Dieselskandal vor dem Bundesgerichtshof (BGH) zu Karlsruhe. Bezüglich sittenwidriger wie vorsätzlicher Schädigung des Dieselfahrers durch den Automobilhersteller Volkswagen alles beim Alten, genauer dem Urteil aus der ersten Verhandlung vom 25.05.2020 (BGH IX ZR 252/19).

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Anno 2436!

…oder warum man bei Volkswagen lieber in der Vergangenheit lebt als in der Zukunft. Vermutlich wird die Aufarbeitung des Dieselskandals nicht bis ins Jahr 2436 fortdauern, aber es gibt nicht ganz unbegründete Denkansätze, wie die durch “vorsätzlich, sittenwidrige” Täuschung von VW eingefahrenen Gewinne wieder an die ursprünglichen Inhaber des Zahlungsmittels zurückgeführt werden können.

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Bezugsrahmenverschiebung eines passiven Prozesses…

Sollte man sich der naiven Hoffnung hingegeben haben, nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes (VI ZR 252/19) würde der Widerstand der vorsätzlich, sittenwidrigen Manipulierer nachlassen, sieht man sich arg getäuscht. Wenn man schon die Gültigkeit von § 826 BGB für das Handeln von Volkswagen nicht aushebeln konnte, sucht man Mittel und Wege, um die, die Recht durchsetzen, zu beschädigen.

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Ex ante? Ex post?

Dem Verfasser der Zeilen schwebte durchaus Rustikaleres vor um das neueste Schlaglicht auf eine Justiz in der Krise zu eröffnen, wiewohl im klar ist, dass schwere Vorwürfe mindestens gut, besser unwiderlegbar begründet sein müssen.

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Die Evolution der Rechtsprechung!

Mit der Verkündung des ersten Urteils vor dem Bundesgerichtshof in der Abgasproblematik haben wir eine höchstrichterliche Würdigung des Sachverhaltes. Volkswagen hat vorsätzlich sittenwidrig gehandelt und dem geschädigten Besitzer eines manipulierten Dieselfahrzeuges steht nach § 826 BGB Schadenersatz zu.

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Daimler beratungsresistent?

Das Kraftfahrtbundesamt hat eine Anordnung zur Rückrufaktion für Daimler um einige Baureihen erweitert. 170.000 Fahrzeuge der Stuttgarter Edelschmiede, davon 60.000 in Deutschland, sind betroffen. Es soll sich ausschließlich um ältere Baureihen handeln, die seit 2014 nicht mehr gebaut werden.

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