Nicht verjährt! Man kann es gar nicht oft genug wiederholen, dass im Dieselskandal nichts verjährt ist. Für keinen Motortypen und keinen Automobilhersteller ist es vorbei, für ihre kriminellen Machenschaften gerade zu stehen, und Schadenersatz zu zahlen. Auch für Volkswagen und den Motortyp EA189 ist noch lange nicht das Ende der Fahnenstange erreicht. Die endlose Verzögerungstaktik ist nicht aufgegangen.
weiterlesenDer Bundesgerichtshof (BGH) befindet sich mit seiner jüngsten Argumentation klar auf dem Holzweg. Es werden nicht Äpfel mit Birnen verglichen, sondern aus einigen Äpfeln werden plötzlich Birnen, und für Birnen gibt es keinen Schadenersatz.
weiterlesen…hatte Volkswagen schon immer viele. Den Dieselskandal gäbe es gar nicht, das Kraftfahrtbundesamt habe schließlich Typengenehmigungen erteilt. Der betroffene Dieselfahrer hätte gar keinen Schaden, schließlich hätte das Auto ja gefahren werden können. Betriebsuntersagungen wären nur Ausnahmen gewesen. Das Software-Update hätte alle Probleme behoben. Und überhaupt sei das Ganze verjährt, da man mit der berühmten Ad hoc-Mitteilung alles aufgeklärt habe. Alles Ausreden, wie man sieht.
weiterlesenDas Landgericht Nürnberg-Fürth bestätigt beim Sechszylinder-Dieselmotor des Typs EA897 die vorsätzliche sittenwidrige Schädigung nach § 826 BGB. Ein geschädigter Dieselfahrer wird für sein gebrauchtes Fahrzeug, einen Audi-Sechszylinder A7 3.0 TDI mit dem Skandalmotor EA897 und der Abgasnorm Euro 5, entschädigt.
weiterlesenDas Oberlandesgericht Hamm in einem Urteil vom 19.01.2021 unter dem AZ 19 U 1304/19 mindestens Bemerkenswertes über illegale Abschalteinrichtungen ausgeführt, indem unter anderem auch der Sichtweise des Bundesgerichtshofes in seinen Urteilen vom Sommer 2020 wiedersprochen wird.
weiterlesen…beim Kraftfahrtbundesamt. Daimler steht mit seinen Dieselfahrzeugen seit Jahren im Verdacht, dass mit dem sogenannten Thermofenster nichts anderes als eine illegale Abschalteinrichtung in der Abgasreinigung verbaut wird. Wir berichteten hier, hier, insbesondere hier, aber auch hier.
weiterlesenNicht mit diesen Worten, und deshalb auch keine Markierung als wörtliche Rede, aber mit einem ungeheuren Wortschwall, ungeahnten Ausflüchten und dem indirekten Eingeständnis gröbster Pflichtverletzung läßt sich der ehemalige Vorstandsvorsitzende der Audi AG am 19. Verhandlungstag zu den Vorwürfen des Gerichtes ein.
weiterlesenDer Spätkäufer ist eine Spezies, die sich dieser ihrer Eigenschaft meist gar nicht bewusst ist. Entstanden ist der Spätkäufer im ureigensten Interesse der Volkswagen AG zur Abwehr von Schadenersatzansprüchen. Fast fünf Jahre später wurde diese Klassifizierung durch den Bundesgerichtshof erneut aufgegriffen.
weiterlesenDer Weg mit der höchsten Erfolgswahrscheinlichkeit ein an der Abgasführung manipuliertes Fahrzeug durch ein vollständig funktionierendes Neues ersetzt zu bekommen, ist, während der 2jährigen Gewährleistungsfrist Klage vor Gericht einzureichen.
weiterlesen“Ich leugne meine Beteiligung nicht” titelt der Donaukurier in seiner Berichterstattung über den Prozess gegen vier hochrangige Audi-Mitarbeiter, der vor dem Landgericht in München geführt wird. Unter anderem gehört der ehemalige Audi-Chef Rupert Stadler zu den Angeklagten.
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