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Die Evolution der Rechtsprechung!

Vonlegalsupport

Die Evolution der Rechtsprechung!

Mit der Verkündung des ersten Urteils vor dem Bundesgerichtshof in der Abgasproblematik haben wir eine höchstrichterliche Würdigung des Sachverhaltes. Volkswagen hat vorsätzlich sittenwidrig gehandelt und dem geschädigten Besitzer eines manipulierten Dieselfahrzeuges steht nach § 826 BGB Schadenersatz zu.

Dazu wurde von allen Seiten detailreich berichtet, weitere Urteile aus Karlsruhe werden erwartet. Ungeklärte Fragen, insbesondere im Zusammenhang mit ablaufenden oder gar erst beginnenden Verjährungsfristen sind zu beantworten.

Hochinteressant bleibt der Blick in die Vergangenheit, zurück zu den ersten Urteilen deutscher Landgerichte in der aufkommenden Dieselaffäre. Insbesondere ein Passus aus einem Urteil des Landgerichtes in Bad Kreuznach lässt aufmerken. Sinngemäß: “Eine deliktische Haftung (…von Volkswagen…) sei auszuschließen, da Volkswagen nicht in Bereicherungsabsicht gehandelt habe.”

Der Verfasser der Zeilen unterdrückt seine Fassungslosigkeit und hat Fragen. Hier geht es nicht einmal mehr um in Paragraphen gegossenes Recht oder seine mannigfaltigen Interpretationsmöglichkeiten. Hier geht es ausschließlich um die Wahrnehmung der Realität, speziell um den monumentalen Kontrast zur Tatsachenwelt in der Wirtschaft, und natürlich zum Urteil des BGH von 2020.

Eines der konstitutiven Merkmale eines Unternehmens ist das Streben nach Gewinn, das sogenannte erwerbswirtschaftliche Prinzip. Die Prinzipien von Privateigentum und Autonomie sind hier nicht berührt, bei sogenannten Non-Profit-Unternehmen kommen die Zahlungsmittel notwendigerweise aus anderen, gewinnorientierten Quellen.

Es bleibt nach eingehender Analyse NUR das Streben nach Gewinn, das die Handlungen von Volkswagen motiviert. Nach allen Überlegungen bleibt keine einzige Alternative, und diese wird vom Gericht explizit in Abrede gestellt um dem geschädigten Verbraucher sein Recht auf Entschädigung abzusprechen.

Es wird Abstand von weiterführenden Kommentaren genommen und stattdessen darauf verwiesen, dass die Kanzlei schutte.legal auch in Zukunft für die Rechte von Verbrauchern eintreten wird. Rechtsanwalt Torsten Schutte streitet bundesweit vor allen Gerichten im Abgasskandal.

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