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Individualverfassungsbeschwerde…

Vonlegalsupport

Individualverfassungsbeschwerde…

Es geht in die nächste Runde im Dieselskandal. Wie wir in der Vergangenheit stets beleuchteten, versucht Volkswagen seine Verschleierungstaktiken seit Herbst 2015 zur Meisterschaft zu bringen. Leider hat dies auch vor so manchem ehrwürdigen Gericht durchaus funktioniert.

Immer und immer wieder gelang es VW bestimmte Fragestellungen grundlegend zu verzerren, oder erst gar nicht zur Sprache zu bringen. Herauszustellen ist hier die bisher notorische Nichtwürdigung des Fahrzeugwertes zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges.

Um es ganz konkret auszudrücken, was wäre ein manipuliertes Fahrzeug wert gewesen, wenn dem Käufer zum Zeitpunkt der Kaufentscheidung ALLE Informationen zur Verfügung gestanden hätten. Welche Informationen ihm im Gegensatz dazu zur Verfügung standen, und wieviel Geld VW für ein Fahrzeug bekam, das in für den Käufer optimaler Situation (und keine andere kann auch nur ansatzweise gewünscht sein, denn etwas Betrug ist immer noch Betrug, und so etwas wie teilsittenwidrig gibt es sowenig wie teilschwanger) völlig unverkäuflich gewesen wäre.

Es soll nicht ausdauernd die nicht gestellte Frage erörtert werden, was VW in herausragender Selbstaufopferung geleistet hat, nachdem sie mit millionenfacher Kriminalität aufgefallen waren, zu deutsch “erwischt wurden”. Es soll die Frage erörtert werden, was Volkswagen zum Zeitpunkt des Kaufes tat um Schaden vom Käufer abzuwenden. Jeder kann die Frage selbst beantworten: NICHTS!

Es gälte auch, der Ansicht des Bundesgerichtshofes auf den Grund zu gehen, welche uns nicht zugängliche, tiefergehenden Einsichten es dazu bemüßigen, anzunehmen, dass mit der ersten Ad-Hoc-Mitteilung von Herbst 2015 allen Bundesbürgern das volle Wissen um den Dieselskandal zur Verfügung stand. Verglichen mit der Lebensrealität der Menschen, und gemessen an der Wichtigkeit der sich äußernden Instanz, kann man das getrost als albern bezeichnen.

“Unter dem Rechtsbegriff Verfassungsbeschwerde versteht man in Deutschland die Beschwerde eines Rechtssubjekts, wonach es sich in seinen Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten durch Rechtsakte der Staatsgewalt verletzt sieht.” Ständiges Überhören von Einlassungen durch Richter wird als verletzender Rechtsakt eingestuft.

Rechtsanwalt Torsten Schutte geht in die nächste Runde. Der Kampf gegen einen betrügerischen Großkonzern (ohne hier gleich den Plural auszupacken) und das Desinteresse und Phlegma der Gerichte in Deutschland wird um ein Instrument erweitert.

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