In der Hauptverhandlung vor dem Kammergericht (KG) kam zum Ausdruck, dass die von Rechtsanwalt Schutte von schutte.legal geführte Klage grundsätzlich erfolgreich sein wird.
Lediglich im Zusammenhang mit der vom Besitzer absolvierten Kilometerleistung sowie der sogenannten nutzlosen Aufwendungen schloß sich das Gericht den Ausführungen von Rechtsanwalt Schutte nicht an.
Rechtsanwalt Schutte kündigte den Gang vor das Bundesverfassungsgericht an, sollte das Gericht seine aus seiner Sicht abwegige Rechtsauffassung nicht noch zeitnah ändern.
Ausdrücklich bestätigte der 4. Senat des Kammergerichtes den Sachverhalt der “sittenwidrigen Schädigung” des Klägers durch die VW AG. Dies ist als beachtlicher Teilerfolg zu bewerten, insbesondere angesichts der Tatsache, dass bisher Gerichte in Berlin Klagen auf Schadenersatz grundsätzlich abwiesen.
Schutte.legal vertritt nachwievor die feste Überzeugung, dass Geschädigte im “Abgasskandal” vollumfänglich zu entschädigen sind, die Aufwendungen beim Kauf inklusive nutzloser Aufwendungen sowie angefallener Zinsen.
Wie bereits angekündigt läßt das Kraftfahrbundesamt (KBA) den Worten jetzt Taten folgen. Das KBA wirft dem Motorenhersteller beim Modell GLK 220 CDI vor eine sogenannte „Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung“ einzusetzen. Bei den 2012 bis 2015 gebauten Modellen soll diese technische Funktion flächendeckend Verwendung gefunden haben.
schutte.legal ist der Meinung, dass die Verwendung von Abschalteinrichtungen ein Instrument dar arglistigen Täuschung ist.
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