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VW zahlt!

Am 07.02.2020 kam am Brandenburgischen OLG ein bemerkenswertes Urteil zustande. In einer Berufungsverhandlung zu einem Urteil des Landgerichtes Potsdam (Az: 6 O 38/18) zogen die Anwälte von Volkswagen überraschend die Berufung zurück. Im Vorfeld dieses Geschehens hatte das Oberlandesgericht die Gültigkeit von Nutzungsentschädigungen bezweifelt.

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Auch gelöschte Daten geben Auskunft!

Der Abgasskandal geht in sein sechstes Jahr und es werden quasi täglich neue Erkenntnisse erlangt, Urteile gefällt aber auch Enthüllungen veröffentlicht. Auch Erkenntnisse, die zurückdatieren bis ins Jahr 2015 haben gewichtigere Konsequenzen als die dürre Meldung zuvorderst vermuten lässt.

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Verjährung!?

Das Landgericht Duisburg hat mit einem Urteil (Az.: 4 O 165/19) vom 20. Januar 2020 einen wichtigen Meilenstein für Besitzer von VW-Dieselfahrzeugen mit dem Motorentyp EA 189 festgelegt.

Volkswagen hält die Ansprüche auf Schadenersatz für Dieselfahrzeuge mit illegaler Abschaltvorrichtung nicht nur für unzulässig sondern auch für verjährt. Besitzer betroffener Fahrzeuge seien mit dem Bekanntwerden des Abgasskandals Anfang 2015 informiert gewesen. Klagen, insbesondere erst im Jahr 2019 vorgebracht, seien durch Ablauf einer dreijährigen Verjährungsfrist nicht mehr zulässig.

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Klares Signal aus Hamburg! Paradigmenwechsel in der Hansestadt!

Wer im Abgasskandal sein manipuliertes Fahrzeug vor Gericht gebracht hat und einen Sieg errungen hat, musste sich zu seinem nicht geringen Missfallen eine Nutzungsentschädigung von der finanziellen Entschädigung abziehen lassen. Berechnet aus Neuwert und Fahrleistung des Fahrzeuges können Werte auftreten, die die gesamte Entschädigung übertreffen.

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Im Dschungel der Prüfbedingungen!

Der Dieselskandal “feiert” seinen fünften Geburtstag und ein Ende ist nicht in Sicht. Sich über Jahrzehnte hinziehende Gesetzgebungschwächen, langanhaltende juristische Auseinandersetzungen, in erster Linie aber technische Problemstellungen skizzieren ein hochkomplexes Spielfeld.

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Sechs auf einen Streich!

Die Staatsanwaltsachaft Braunschweig erhebt im Zuge der Dieselkrise Anklage gegen sechs weitere Manager aus der Unternehmensführung von Volkswagen.

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Klares Plädoyer für die Individualklage!

Eine umfassende Untersuchung der Rechtsstreitigkeiten zwischen Geschädigten im “Dieselskandal” und Volkswagen sieht den Individualkläger, der seine Rechtsschutzversicherung hinzuzieht, klar im Vorteil gegenüber demjenigen, der sich der Musterfeststellungsklage (MFK) angeschlossen hat.

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Der Blick durchs Thermofenster!

Als Thermofenster wird beim Automobilhersteller Daimler eine technische Einrichtung bezeichnet, die den Temperaturbereich kennzeichnet, in dem die Abgasreinigung optimal stattfindet. Die Obergrenze befindet sich grob bei 33°C, die Angaben zur Untergrenze variieren zwischen 10°C, 15°C oder 17°C. Unterhalb des Optimalbereiches wird die AdBlue-Zufuhr reduziert, und somit die Reinigung der Abgase von Stickoxiden vermindert.

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Opel voll im Rennen!

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig-Holstein bestätigt ein Urteil des Verwaltungsgerichtes aus dem Jahr 2018, nach dem Opel verschiedene Modelle zum Software-Update zurückrufen muß. Opel ist damit mit einem Eilantrag gegen die Rückrufanordnung gescheitert.

Betroffen sind Opel der Modelle Zafira 1.6 und 2.0 CDTi, Cascada 2.0 CDTi und Insignia 2.0 CDTi.

Im Oktober 2018 hatte das Kraftfahrtbundesamt (KBA) einen sofortigen Rückruf angeordnet, da die Systeme zur Reduzierung der Stickoxide schon bei Außentemperaturen unterhalb von 17° C nicht mehr greifen.

Opel erklärt, dass es sich um Einrichtungen zum Schutz des Motors handelt. Die Auswirkungen der Technik erinnern an das von Daimler so genannte “Thermofenster”, das auch im Verdacht steht, eine illegale Abschalteinrichtung darzustellen.

Die Richter des OVG verwiesen darauf, dass die technischen Einzelheiten in einem zukünftigen Hauptsacheverfahren zu klären seien.

Rechtsanwalt Schutte betont, dass Eigentümer von Fahrzeugen mit illegalen Abschalteinrichtungen mit dem gesamten Kaufpreis des Wagen inklusive aller weiteren Aufwendungen zu entschädigen seien. Rechtsanwalt Schutte vertritt Ihre Interessen bundesweit.

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Der manipulierte Diesel und der Amtsschimmel!

Ein 2014 erworbener Audi A3 2.0 TDI wird zum Hauptdarsteller zwischen Automobilherstellern, Ämtern und Behörden. Mit Bekanntwerden der sogenannten “Dieselproblematik” im September 2015 befürchtet auch sein Besitzer zu den Betroffenen zu gehören.

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