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Auch gelöschte Daten geben Auskunft!

Vonlegalsupport

Auch gelöschte Daten geben Auskunft!

Der Abgasskandal geht in sein sechstes Jahr und es werden quasi täglich neue Erkenntnisse erlangt, Urteile gefällt aber auch Enthüllungen veröffentlicht. Auch Erkenntnisse, die zurückdatieren bis ins Jahr 2015 haben gewichtigere Konsequenzen als die dürre Meldung zuvorderst vermuten lässt.

So soll Audi kurz nach Bekanntwerden der Abgasmanipulationproblematik Daten in großen Mengen vernichtet haben. Es ist die Rede von hunderttausenden von Dokumenten sowohl auf elektronischen Speichermedien als auch auf Papier.

Laut Audi sind die Vorwürfe Gegenstand staatsanwaltlicher Ermittlungen und man äußere sich nicht zum Sachstand. Rechtsanwalt Schutte sieht die Tatvorwürfe bei der Staatsanwaltschaft in guten Händen, verweist aber auf daraus erwachsende Rückschlüsse, die nachstehend zu beleuchten sind.

Der Mutterkonzern von Audi, die Volkswagen AG, verweist in den Begründungen zur Abweisung von Klagen von Besitzern manipulierter Dieselfahrzeuge aus eigenem Haus auf Unzulässigkeit, Verjährung und ganz besonders darauf, dass man schließlich im Jahr 2015 alle Kunden vollumfänglich über die ihnen ins Haus stehenden Konsequenzen aufgeklärt habe.

Erweckt werden soll der Eindruck, dass Volkswagen mitnichten die Käufer seiner Dieselprodukte mit nichtzulassungsfähigen Fahrzeugen betrogen hat, vor allem aber auch die Käuferschaft mehr als zufriedenstellend über die technischen Implikationen informiert hat.

Mit einfachen Worten: schon 2015 musste, nach Diktion VW, jeder Dieselfahrer auf Grund von ad hoc-Mitteilungen, bekannt aus Börsennachrichten, technisch verstanden haben, was mit seinem Fahrzeug los ist.

Fernab davon, dass der Erwerb einer Ware nicht verpflichtet, sich dauerhaft über eventuelle technische Mängel auf dem Laufenden zu halten, ist dem Normalverbraucher auch nicht das dafür notwendige technische Wissen abzuverlangen.

Die Kernfrage aber wirft der Sachverhalt auf, dass Volkswagen sich von Schadenersatzzahlungen freimachen will mit dem Hinweis alles firmenmögliche für den Kunden getan zu haben, während in der Tochtergesellschaft Audi zahlreiche Mitarbeiter damit beschäftigt waren, den Ermittlungsbehörden sachdienliche Informationen vorzuenthalten.

Einfachste Logik sagt uns, das bestenfalls eine der Darstellungen der Wahrheit entsprechen kann. Es bleibt den Gerichten vorbehalten, hierauf eine endgültige Antwort zu geben. Der Bundesgerichtshof verhandelt erstmalig am 05.05.2020 im Zusammenhang mit der “Dieselkrise”. Es wird eine höchstrichterliche Entscheidung erwartet.

Rechtsanwalt Schutte sieht sich erneut bestätigt, und bleibt der festen Überzeugung, dass Besitzer manipulierter Fahrzeuge in Höhe ihrer Aufwendungen ohne Abzug von Nutzungsanrechnung entschädigt werden müsssen.

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