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Klares Plädoyer für die Individualklage!

Vonlegalsupport

Klares Plädoyer für die Individualklage!

Eine umfassende Untersuchung der Rechtsstreitigkeiten zwischen Geschädigten im “Dieselskandal” und Volkswagen sieht den Individualkläger, der seine Rechtsschutzversicherung hinzuzieht, klar im Vorteil gegenüber demjenigen, der sich der Musterfeststellungsklage (MFK) angeschlossen hat.

Das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig, vor dem die MFK gegen Volkswagen verhandelt wird, hat Volkswagen entschieden nahegelegt sich mit dem Verbraucherverband VZBV und damit den Geschädigten in der MFK gütlich zu einigen.

Bei der MFK wird aber mitnichten über die Höhe einer individuellen Entschädigung entschieden sondern allein über die Zulässigkeit einer Entschädigungsklage gegen VW. Der Anspruch von Besitzern von Fahrzeugen von Volkswagen, die sich nur den Minderwert durch die Dieselkrise entschädigen lassen und das Fahrzeug weiter nutzen wollen, wurde zwar auch zuletzt auf 25% geschätzt.

Demgegenüber wird ab Mai vor dem Bundesgerichtshof (BGH) neben Anderen explizit die Frage beleuchtet, ob sich Käufer von Volkswagen die Schadensminderung einer Nutzungsanrechnung überhaupt gefallen lassen müssen.

Auch wenn Volkswagen der kategorischen Aufforderung zur zeitnahen Einigung mit den Mitgliedern der MFK Folge leisten sollte, werden mit hoher Wahrscheinlichkeit individuelle Klagen deutlich bessere Ergebnisse erzielen. Die Vermutung liegt nahe, dass der VZBV in der MFK grundsätzlich zu größeren Konzessionen gegenüber VW bereit sei, um den Erfolg des Vergleiches überhaupt verbuchen zu können.

Zudem ist die entgegen aller früheren Aussagen von VW plötzlich signalisierte Gesprächsbereitschaft in erster Linie der Taktik des Konzerns geschuldet, sich mit den ca. 400.000 Mitgliedern der MFK zu vergleichen. Alle weiteren der immerhin 2,6 Millionen Inhaber manipulierter VW-Dieselfahrzeuge, die keine rechtlichen Schritte gegen Volkswagen eingeleitet haben, sollten dann leer ausgehen.

Rechtsanwalt Schutte stand von Anfang auf der Position, dass Eigentümer manipulierter Fahrzeuge für den gesamten Aufwand zu entschädigen sind, konkret, für die volle Kaufsumme, die sogenannten nutzlosen Nebenkosten aus Service und Wartung, sowie für die Zinsen seit Zustandekommen des Kaufvertrages für den Kapitalaufwand.

Rechtsanwalt Schutte vertritt als erfahrener Prozeßanwalt Ihre rechtlichen Ansprüche bundesweit.

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