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Der Blick durchs Thermofenster!

Vonlegalsupport

Der Blick durchs Thermofenster!

Als Thermofenster wird beim Automobilhersteller Daimler eine technische Einrichtung bezeichnet, die den Temperaturbereich kennzeichnet, in dem die Abgasreinigung optimal stattfindet. Die Obergrenze befindet sich grob bei 33°C, die Angaben zur Untergrenze variieren zwischen 10°C, 15°C oder 17°C. Unterhalb des Optimalbereiches wird die AdBlue-Zufuhr reduziert, und somit die Reinigung der Abgase von Stickoxiden vermindert.

Geschuldet sei dieser Vorgang widerstreitenden Vorgängen in der Abgaschemie, der Rußbildung mit folgender sogenannter “Versottung” von Katalysatoren gegen die Reduktion von Stickoxiden. Hierbei sei laut Daimler mit Schäden an technischen Einrichtungen des Fahrzeuges zu rechnen.

Auf Testständen zur Ermittlung von Abgas-Messdaten herrschen laut Vorschrift des Kraftfahrtbundesamt immer 25°C. Infolgedessen befindet sich die Abgasreinigung auf Testständen im Optimalzustand.

Gemessen an den Durchschnittstemperaturen von ca. 9°C in Deutschland läuft ein Motor mit “Thermofenster” also mehrheitlich außerhalb des Bereiches optimaler Abgasreinigung.

Das Landgericht Stuttgart hat zuletzt der Meinung von Daimler widersprochen, das Thermofenster sei eine Motorschutzfunktion, da ein Motor den Vorschriften gemäß unter allen Bedingungen eine ordnungsgemäße Abgasreinigung zu gewährleisten habe. Eine “Schönwetterkonstruktion” könne dem Käufer die Konsequenz auferlegen, dass sein Fahrzeug nachträglich stillgelegt wird.

Ein Bündel von 22 derartigen Fällen wird jetzt dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg vorgelegt. Begleitet werden die Fälle nicht nur von einer ausführlichen Begründung der Vorlage, sondern auch von einer klaren Beurteilung der Streitpunkte, die vollständig negativ für Daimler ausfallen.

Ein Urteil des EuGH wird auch Auswirkungen auf alle anderen in den “Dieselskandal” involvierten Automobilhersteller haben.

Rechtsanwalt Schutte vertritt ihre rechtlichen Interessen in der “Abgasaffäre” bundesweit. Er steht fest auf dem Standpunkt, dass ein manipuliertes Fahrzeug mit dem vollen Umfang aller Aufwendungen entschädigt werden muss.

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