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Opel voll im Rennen!

Vonlegalsupport

Opel voll im Rennen!

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig-Holstein bestätigt ein Urteil des Verwaltungsgerichtes aus dem Jahr 2018, nach dem Opel verschiedene Modelle zum Software-Update zurückrufen muß. Opel ist damit mit einem Eilantrag gegen die Rückrufanordnung gescheitert.

Betroffen sind Opel der Modelle Zafira 1.6 und 2.0 CDTi, Cascada 2.0 CDTi und Insignia 2.0 CDTi.

Im Oktober 2018 hatte das Kraftfahrtbundesamt (KBA) einen sofortigen Rückruf angeordnet, da die Systeme zur Reduzierung der Stickoxide schon bei Außentemperaturen unterhalb von 17° C nicht mehr greifen.

Opel erklärt, dass es sich um Einrichtungen zum Schutz des Motors handelt. Die Auswirkungen der Technik erinnern an das von Daimler so genannte “Thermofenster”, das auch im Verdacht steht, eine illegale Abschalteinrichtung darzustellen.

Die Richter des OVG verwiesen darauf, dass die technischen Einzelheiten in einem zukünftigen Hauptsacheverfahren zu klären seien.

Rechtsanwalt Schutte betont, dass Eigentümer von Fahrzeugen mit illegalen Abschalteinrichtungen mit dem gesamten Kaufpreis des Wagen inklusive aller weiteren Aufwendungen zu entschädigen seien. Rechtsanwalt Schutte vertritt Ihre Interessen bundesweit.

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