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Klares Signal aus Hamburg! Paradigmenwechsel in der Hansestadt!

Vonlegalsupport

Klares Signal aus Hamburg! Paradigmenwechsel in der Hansestadt!

Wer im Abgasskandal sein manipuliertes Fahrzeug vor Gericht gebracht hat und einen Sieg errungen hat, musste sich zu seinem nicht geringen Missfallen eine Nutzungsentschädigung von der finanziellen Entschädigung abziehen lassen. Berechnet aus Neuwert und Fahrleistung des Fahrzeuges können Werte auftreten, die die gesamte Entschädigung übertreffen.

Konsequent und abstrakt zu Ende gedacht hätten extreme Vielfahrer bereits in die Jahre gekommener Fahrzeuge erkleckliche Summen an den zuständigen Automobilhersteller zahlen müssen. Natürlich paradox, wäre aber korrekt, wenn die Berechnungsmethode ihre Richtigkeit hätte.

Rechtsanwalt Schutte hat von Beginn an den Standpunkt vertreten, dass Geschädigten des Abgasskandals eine Entschädigung in der vollen Höhe ihrer Aufwendungen ohne Abzüge durch Nutzung zusteht. Es könne nicht sein, dass der Verursacher des Schadens, ergo der Hersteller des nicht zulassungsfähigen Fahrzeuges, “unbillig entlastet” werde. Insbesondere dann nicht, wenn diese Entlastung durch die Verschleppung des Verfahrens weiter in die Höhe getrieben werden kann.

Ein Verfahren (Az. 15 U 190/19) am hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg öffnet jetzt den Weg zu einer klar gegensätzlichen Rechtssprechung.

Bestand die bisherige Praxis darin, das Kaufdatum des Wagens für die Berechnung der Nutzungsentschädigung anzusetzen, so ist das Hamburger Gericht jetzt der Meinung, dass dieser Zeitraum mit dem Tag beendet wird, an dem der Hersteller erstmals zur Rücknahme aufgefordert wurde.

Sollte sich diese Rechtsmeinung durchsetzen, werden sich lange Gerichtsverfahren nicht mehr negativ auf die Entschädigungssummen auswirken sondern zu Lasten des Herstellers gehen. Der Besitzer kann sein Fahrzeug während des Verfahrens weiterhin nutzen, ohne dass ihm dadurch Kosten entstehen.

Der Bundesgerichtshof verhandelt am 5. Mai 2020 erstmals im Zusammenhang mir dem Dieselskandal. Es wird erwartet, dass der BGH sich bezüglich der Nutzungsentschädigung der oben dargestellten Meinung anschließt.

Rechtsanwalt Schutte hat im Zuge der Dieselkrise zwei Abgasverfahren bis vor den Bundesgerichtshof gebracht.

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