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VW zahlt!

Vonlegalsupport

VW zahlt!

Am 07.02.2020 kam am Brandenburgischen OLG ein bemerkenswertes Urteil zustande. In einer Berufungsverhandlung zu einem Urteil des Landgerichtes Potsdam (Az: 6 O 38/18) zogen die Anwälte von Volkswagen überraschend die Berufung zurück. Im Vorfeld dieses Geschehens hatte das Oberlandesgericht die Gültigkeit von Nutzungsentschädigungen bezweifelt.

Der Besitzer eines Passat 2.0 TDI Blue Motion, den er am 16. Mai 2014 erworben hatte, bekommt den Kaufpreis zuzüglich Darlehnskosten und Verzugszinsen seit dem Kaufdatum zurückgezahlt. Eine Nutzungsentschädigung für die Laufleistung ist nicht vorgesehen.

Drei Monate vor der ersten Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof (BGH) im Zuge der “Dieselkrise” könnte dies ein bahnbrechendes Urteil (Az.: 3 U 61/19) sein.

Rechtsanwalt Schutte sieht sich erneut bestätigt, wurde hier doch ein Urteil gefällt, dessen wegweisender Charakter von ihm seit Beginn der Rechtsstreitigkeiten mit Automobilherstellern gefordert wird.

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