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Alte Post ohne Bedeutung!

Das im Bild dargestellte Schreiben (aus technischen und datenschutzrechtlichen Gründen stark verändert wiedergegeben) befindet sich mit hoher Wahrscheinlichkeit in den Unterlagen vieler Besitzer von Dieselfahrzeugen aus dem Hause Volkswagen.

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Fortgesetzt sittenwidrig!

Auch ohne höchstrichterliche Begutachtung geht die Rechtssprechung Im “Dieselskandal” in Deutschland weiter ihren Weg. In zwei Urteilen vom Landgericht (LG) Köln (Az.: 25 O 141/19 ) sowie dem Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg (Az.: 14 U 166/19) wird richtungsweisend Recht gesprochen.

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Der Leitfaden zum Widerrufsjoker!

Der EuGH hat mit seinem Urteil vom 26.3.2020 eine weit verbreitete Formulierung in Verbraucherkreditverträgen als intransparent und somit rechtswidrig eingestuft. Wie aber kommt man in den Genuss im eigenen Kreditvertrag den besagten Widerrufsjoker ziehen zu können.

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Der Kläger ohne Rechtsschutz im Auge des Betrachters!

Der Motorenhersteller Volkswagen AG hat am 28.02.2020 mit dem Dachverband der Verbraucherzentralen (VZBV) vor dem Oberlandesgericht in Braunschweig einen Vergleich ausgehandelt. Die Berechtigten aus dem Vergleich in der Musterfeststellungsklage erhalten zwischen 1350 Euro und 6257 Euro Entschädigung für ihren wertgeminderten, manipulierten Diesel.

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Der Kaskadenverweis als solcher!

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stellt mit seinem Urteil vom 26.03.2020 die Formulierung der Kundeninformationen in Kreditverträgen in Frage. Millionen von Verbraucherkrediten, die seit dem Jahr 2010 geschlossen wurden, werden damit widerufbar.

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Der Widerrufsjoker – Ein neues Urteil des Europäischen Gerichtshofes!

Mit dem 26.03.2020 erklärt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem bahnbrechenden Urteil, dass die Widerrufsinformationen in Verbraucherkreditverträgen nicht mit europäischem Recht vereinbar sind.

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6257 EURO???

Der Tagespresse ist zur Zeit mit schöner Regelmäßigkeit zu entnehmen, dass Volkswagen im Vergleich mit dem Bundesverband der Verbraucherzentralen Entschädigungen zahlt. Natürlich steht im Mittelpunkt des Interesses die konkrete Summe, die dem Teilnehmer an der Musterfeststellungsklage ins Haus stehen wird.

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Märchenpost aus der Autostadt!

“…wir freuen uns sehr, Ihnen mitteilen zu können, dass…” leitet den neuesten Text von Volkswagen ein. Als Grund der Freude wird der Vergleich zwischen dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) und VW genannt.

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High Noon verschoben!

Die höchstrichterlichen Entscheidungen zum Abgasskandal werden noch auf sich warten lassen. Der immer wieder angekündigte Termin am 19.03.2020 findet nicht statt.

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Die Ruhe vor dem Sturm?

Am 19.03.2020 wird Richtungsweisendes erwartet aus Luxemburg, denn erstmalig beschäftigt sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit der Dieselproblematik.

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