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High Noon verschoben!

Vonlegalsupport

High Noon verschoben!

Die höchstrichterlichen Entscheidungen zum Abgasskandal werden noch auf sich warten lassen. Der immer wieder angekündigte Termin am 19.03.2020 findet nicht statt.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird sich nun erst am 28.04.2020 mit den dringenden Fragen beschäftigen, die im Zuge der andauernden Rechtsstreitigkeiten von verschiedenen Gerichten aus Deutschland und Frankreich dorthin verwiesen wurden.

Entscheidungen des EuGH sind für nationale Gerichte bindend. Es werden Grundsatzfragen zu klären sein, unter anderem, was eine unzulässige Abschalteinrichtung in der Abgasreinigung eines Dieselmotors überhaupt ist.

Man wird also auch weiterhin mit Spannung auf die Ergebnisse der Verhandlungen warten. Grundsätzlich ist dem geschädigten Verbraucher ein schnelles abschließendes Urteil zu wünschen, weitere fünf Wochen Wartezeit durch die Vertagung haben aber nur aufschiebende Wirkung.

Wir werden auch in Zukunft ein aufmerksames Auge auf alle Vorgänge haben, insbesondere auf die Entscheidungen höchster Gerichte.

Rechtsanwalt Torsten Schutte ist zuversichtlich, dass sowohl der EuGH als auch der Bundesgerichtshof (BGH) verbraucherfreundliche Entscheidungen treffen werden.

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