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Der Widerrufsjoker – Ein neues Urteil des Europäischen Gerichtshofes!

Vonlegalsupport

Der Widerrufsjoker – Ein neues Urteil des Europäischen Gerichtshofes!

Mit dem 26.03.2020 erklärt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem bahnbrechenden Urteil, dass die Widerrufsinformationen in Verbraucherkreditverträgen nicht mit europäischem Recht vereinbar sind.

Die Widerrufsinformationen in Kreditverträgen seien nicht geeignet, den Verbraucher in geeigneter Weise über seine Rechte zu informieren. Der Widerrufsjoker wird so wieder vollständig in Amt und Würden erhoben.

Entgegen der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) der letzten Jahre sind mit diesem Urteil quasi ALLE Kreditverträge für Immobilien, private Kraftfahrzeuge oder Unterhaltungselektronik, die seit dem 11.06.2010 abgeschlossen wurden, widerrufbar.

Was ursprünglich mit einem Rechtsstreit über den Widerruf eines Kredites zur Eigenheimfinanzierung begann, der sich über viele Jahre hinzog, endete schließlich vor dem EuGH.

Mit diesem Urteil ergibt sich insbesondere auch ein sehr langer Hebel für Inhaber von vom “Dieselskandal” betroffenen Fahrzeugen, den ungeliebten Wagen samt seines an der Abgasreinigung manipulierten Motors zurückzugeben und die bereits gezahlte Summe zurückzuerhalten.

Rechtsanwalt Torsten Schutte als Kopf der Kanzlei schutte.legal vertritt ihre rechtlichen Interessen als erfahrener Prozeßanwalt bundesweit.

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