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Die Ruhe vor dem Sturm?

Vonlegalsupport

Die Ruhe vor dem Sturm?

Am 19.03.2020 wird Richtungsweisendes erwartet aus Luxemburg, denn erstmalig beschäftigt sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit der Dieselproblematik.

Noch diese Woche könnte Höchstrichterliches zu vermelden sein zu einem Thema, mit dem sich zahlreiche Gerichte seit Jahren beschäftigen.

Experten rechnen mit einem verbraucherfreundlichen Tenor in den zu erwartenden Auslassungen des EuGH.

Wenige Wochen später wird ähnlich gelagertes vom Bundesgerichtshof erwartet. Der 05.05.2020 steht als Verhandlungstermin schon länger fest und auch hier wird erwartet, dass die Rechte von Verbrauchern gestärkt werden.

Es besteht die nicht ganz unberechtigte Hoffnung, dass sehr viel mehr Dieselfahrer die Möglichkeit bekommen, ihren finanziellen Schaden durch ein manipuliertes Fahrzeug vor Gericht bewerten zu lassen.

Rechtsanwalt Torsten Schutte ist optimistisch, dass beide Gerichte seinen festen Überzeugungen den Rücken stärken werden.

Die Kanzlei schutte.legal wird Sie selbstverständlich an dieser Stelle über alle Neuerungen im Detail auf dem Laufenden halten.

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