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Der Kläger ohne Rechtsschutz im Auge des Betrachters!

Vonlegalsupport

Der Kläger ohne Rechtsschutz im Auge des Betrachters!

Der Motorenhersteller Volkswagen AG hat am 28.02.2020 mit dem Dachverband der Verbraucherzentralen (VZBV) vor dem Oberlandesgericht in Braunschweig einen Vergleich ausgehandelt. Die Berechtigten aus dem Vergleich in der Musterfeststellungsklage erhalten zwischen 1350 Euro und 6257 Euro Entschädigung für ihren wertgeminderten, manipulierten Diesel.

Das sind lediglich ca. 15% des Wertes, den die Fahrzeuge bei der Anschaffung hatten. Individualklagen erzielen, insbesondere in Erwartung höchstrichterlicher Urteile in den nächsten Wochen, in der Regel ein Vielfaches davon. Die Differenzen zwischen Vergleich und Einzelklage liegen im Extremfall bei einigen Zehntausend Euro.

Die Vermutung liegt nahe, dass sich der Musterfeststellungsklage in erster Linie Dieselfahrer angeschlossen haben, die Zweifel am Erfolg einer Einzelklage hatten, sich grundsätzlich absichern wollten und/oder sich einen Rechtsstreit aus wirtschaftlichen Gründen nicht leisten konnten oder wollten. Ohne Rechtsschutzversicherung drohen im Fall des ausbleibenden Erfolges erhebliche Kosten.

Es sollte die Erlangung insbesondere auch finanzieller Gerechtigkeit aber nicht vom Portemonnaie des Geschädigten abhängen. Die Chancen auf eine zufriedenstellende Entschädigung verstreicht aber durch Annahme des Vergleiches. In dessen Statuten heißt es explizit, dass alle in Zukunft anfallenden Kosten, etwa durch weitere Softwareupdates oder technische Nachrüstungen bspw. in Form neuer Katalysatoren, von Volkswagen nicht getragen werden. Die Möglichkeit zukünftiger Zwangsstilllegungen wegen nicht erteilter Betriebsgenehmigung sei hier nur am Rande erwähnt.

Mit der Nichtannahme des Vergleiches eröffnet sich hingegen die Möglichkeit, dass manipulierte Fahrzeug gegen Rückzahlung aller entstandenen Kosten zurückzugeben, so dass Folgekosten erst gar nicht auftreten. Wer die Chance ergreift kann diesen seinen individuellen Prozess über einen professionellen Prozessfinanzierer risikolos betreiben lassen.

In diesem Fall erhält der Interessent vorab die Summe, die ihm aus der Musterfeststellungsklage heraus ausgezahlt worden wäre. Damit ist er mit dem Vergleich schon auf Augenhöhe. Nun aber wird für ihn der Weg zur echten, zufriedenstellenden Entschädigung weitergeführt, ohne dass ein finanzielles Risiko besteht. Auch Anspruchsteller ohne Rechtsschutzversicherung sind vor jeglichen Kosten geschützt.

Erst im Erfolgsfall des vollständigen finanziellen Ausgleichs wird ein Honorar für den Prozessfinanzierer fällig. Zwischen 20% und 30% der Entschädigungssumme deckt das zuvor eingegangene Risiko des Vorfinanzierers.

Ein grobes Rechenbeispiel ohne Anspruch auf Präzision, nur zum Abstecken der Größenordnungen: Das Fahrzeug kostete einst 50.000 Euro, aus der Musterfestestellungsklage stehen bestenfalls 5000 Euro ins Haus. Der Mandant läßt sich den Prozeß finanzieren, gewinnt und erhält 50.000 Euro, nach Abzug des Honorars befinden sich 37.500 Euro auf seinem Konto. Macht nach Adam Riese eine Besserstellung gegenüber der Entschädigung aus dem Vergleich von 32.500 Euro. (Zahlenbeispiele ohne Gewähr!)

Selbst im, gemessen am Tenor der derzeitigen Urteile, unwahrscheinlichen Fall der Niederlage vor Gericht verbleibt die ursprünglich gezahlte Summe in Höhe des Vergleichs im Besitz des Mandanten, so dass auf diesem Weg immer mindestens so gut gefahren wird, wie es Volkswagen jetzt so großzügig dem Geschädigten gönnt.

Höchstwahrscheinlich aber signifikant BESSER!

Informieren sie sich über ihre Möglichkeiten der Prozessbetreibung auch ohne Rechtsschutzversicherung in einem kostenlosen Beratungsgespräch. Rechtsanwalt Torsten Schutte vertritt ihre berechtigten Interessen bundesweit.

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