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6257 EURO???

Vonlegalsupport

6257 EURO???

Der Tagespresse ist zur Zeit mit schöner Regelmäßigkeit zu entnehmen, dass Volkswagen im Vergleich mit dem Bundesverband der Verbraucherzentralen Entschädigungen zahlt. Natürlich steht im Mittelpunkt des Interesses die konkrete Summe, die dem Teilnehmer an der Musterfeststellungsklage ins Haus stehen wird.

Es wird unterschiedlich getitelt, “…von 1350 Euro bis 6257 Euro…”, “…bis 6257 Euro…” oder gar einfach nur “…6257 Euro…”!

Die Aussage, Volkswagen zahle 6257 Euro, ist schlicht und ergreifend falsch. Es handelt sich um den Höchstbetrag, den wohl nur die wenigsten erhalten werden. Nur die jüngsten Fahrzeuge, in diesem Fall mit einer Erstzulassung im Jahr 2016, da jüngere manipulierte Diesel pauschal gar nicht entschädigt werden, und die mit den höchsten Neupreisen haben die Chance auf die maximale Entschädigung.

Der mathematische Durchschnittswert, der mit dem realen Durchschnitt der Entschädigungen nicht übereinstimmen wird, liegt bei 3.803,50 Euro. Überflüssig der Hinweis, dass für diese Summe kein modernes Fahrzeug erworben werden kann.

Es ist in der Tat sowieso eine müßige Übung, die konkreten Summen im Einzelnen zu betrachten, da Volkswagen pauschal ca. 15% des Neuwertes entschädigt. Kleines altes Auto oder großes Neues ist somit vollständig unerheblich.

Ein Blick in zahlreiche Urteile von Oberlandesgerichten in Einzelklagen aber hingegen öffnet die Augen. Die Entschädigungssummen sind signifikant höher, die Tendenz geht stets zu besseren Ergebnissen für die Kläger, und höchstrichterliche Entscheidungen in April und Mai werden dies mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bestätigen.

Zusammengefasst: Nein, es gibt nicht pauschal 6257 Euro für den Diesel, und selbst wenn es so wäre, blieben auch das für viele nur wenig mehr als 15% jenes finanziellen Schadens, der für einen arglosen Käufer eines vermeintlich modernen und sauberen Kraftfahrzeuges entstanden ist.

Rechtsanwalt Torsten Schutte ist aus seiner Praxis als Prozeßanwalt heraus der festen Überzeugung, dass die Individualklage das Mittel der Wahl ist. Die Kanzlei schutte.legal vertritt ihre Interessen bundesweit und kämpft für Ihre finanzielle Gerechtigkeit.

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