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Jahresarchiv 2020

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Auch gelöschte Daten geben Auskunft!

Der Abgasskandal geht in sein sechstes Jahr und es werden quasi täglich neue Erkenntnisse erlangt, Urteile gefällt aber auch Enthüllungen veröffentlicht. Auch Erkenntnisse, die zurückdatieren bis ins Jahr 2015 haben gewichtigere Konsequenzen als die dürre Meldung zuvorderst vermuten lässt.

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Verjährung!?

Das Landgericht Duisburg hat mit einem Urteil (Az.: 4 O 165/19) vom 20. Januar 2020 einen wichtigen Meilenstein für Besitzer von VW-Dieselfahrzeugen mit dem Motorentyp EA 189 festgelegt.

Volkswagen hält die Ansprüche auf Schadenersatz für Dieselfahrzeuge mit illegaler Abschaltvorrichtung nicht nur für unzulässig sondern auch für verjährt. Besitzer betroffener Fahrzeuge seien mit dem Bekanntwerden des Abgasskandals Anfang 2015 informiert gewesen. Klagen, insbesondere erst im Jahr 2019 vorgebracht, seien durch Ablauf einer dreijährigen Verjährungsfrist nicht mehr zulässig.

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Klares Signal aus Hamburg! Paradigmenwechsel in der Hansestadt!

Wer im Abgasskandal sein manipuliertes Fahrzeug vor Gericht gebracht hat und einen Sieg errungen hat, musste sich zu seinem nicht geringen Missfallen eine Nutzungsentschädigung von der finanziellen Entschädigung abziehen lassen. Berechnet aus Neuwert und Fahrleistung des Fahrzeuges können Werte auftreten, die die gesamte Entschädigung übertreffen.

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Immer wieder Post aus Stuttgart!

Erneut ordnet das Kraftfahrtbundesamt (KBA) einen Pflichtrückruf für ein Modell aus dem Hause Daimler an. Nach den Modellen ML 250 und ML 300 ist nun der ML 350 aufgerufen.

Das Pflicht-Update wird durchgeführt, um eine unzulässige Abschalteinrichtung der Abgasreinigung zu deaktivieren. Kommt man der Aufforderung zum Update nicht nach, droht die Stilllegung des Fahrzeuges durch die zuständigen Behörden.

Laut Daimler soll es nur zu einem geringfügigen Mehrverbrauch von AdBlue führen. Besitzer von Daimler-Fahrzeugen, die bereits früher ein Software-Update durchführen lassen mussten, wissen aber zu berichten, dass es sowohl zu erhöhtem Treibstoffverbrauch führt als auch zu Leistungseinbußen des Motors kommen kann.

Zudem ist insbesondere aus früheren Untersuchungen am C220 CDI bekannt, dass eine neue Variante der Software nicht automatisch zu einer Verminderung des Schadstoffausstosses führt sondern auch das Gegenteil bewirken kann.

Unabhängig von der Wirksamkeit einer neuen Softwareversion ist Rechtsanwalt Schutte der Meinung, dass Besitzern von manipulierten Dieselfahrzeugen eine Entschädigung zusteht.

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Schadenersatz auch bei Kenntnis!

Das Oberlandesgericht Oldenburg wartet mit einem bemerkenswerten Urteil (Az.: 14 U 166/19) vom 16. Januar 2020 auf. Bisher hatten Gerichte entschieden, dass der Käufer eines Dieselfahrzeuges keinen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen kann, wenn er von dem “Dieselskandal” Kenntnis gehabt hat. 

Nach dem Urteil des OLG Oldenburg ist das jetzt anders und bedeutet für zahlreiche Inhaber manipulierter Fahrzeuge, die Ihres erst erworben haben, nachdem im Jahr 2015 bekannt geworden war, dass Volkswagen eine illegale Abschalteinrichtung in seinen Fahrzeugen verbaut. Sie können ihre Ansprüche ab jetzt geltend machen.

Rechtsanwalt Schutte vertritt ihre rechtlichen Interessen bundesweit. Er steht auf dem Standpunkt, dass im “Dieselskandal” Geschädigten eine vollumfängliche Entschädigung über ihre Aufwendung zusteht.

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Im Dschungel der Prüfbedingungen!

Der Dieselskandal “feiert” seinen fünften Geburtstag und ein Ende ist nicht in Sicht. Sich über Jahrzehnte hinziehende Gesetzgebungschwächen, langanhaltende juristische Auseinandersetzungen, in erster Linie aber technische Problemstellungen skizzieren ein hochkomplexes Spielfeld.

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Die Kirschblüte und der Dieselskandal!

Der sechstgrößte japanische Automobilhersteller Mitsubishi, Teil des industriellen Großverbandes Renault-Nissan-Mitsubishi, rückt jetzt auch in den Fokus der Ermittlungen im Zuge des Dieselskandals.

An mehreren Standorten in Deutschland wurden bei polizeilichen Aktionen Unterlagen sichergestellt, da der Verdacht naheliegt, dass auch Mitsubishi eine unerlaubte Abschaltvorrichtung bei Dieselmotoren verwendet.

Konkret sollen 1,6 l und 2,2 l-Motoren mit den Abgasnormen Euro 5 und 6 betroffen sein.

Die Liste der Automobilkonzerne, die bei der Herstellung von Dieselmotoren manipuliert haben, wird stets länger. Wir werden weiterhin ein wachsames Auge auf dieses Geschehen haben, und die neuesten Entwicklungen beleuchten.

Rechtsanwalt Schutte vertritt ihre Interessen vom klaren Standpunkt her, dass Besitzer manipulierter Fahrzeuge zu entschädigen sind.

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Sechs auf einen Streich!

Die Staatsanwaltsachaft Braunschweig erhebt im Zuge der Dieselkrise Anklage gegen sechs weitere Manager aus der Unternehmensführung von Volkswagen.

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Ein Landgericht und die Definition von Befangenheit!

Das Stuttgarter Landgericht ist wie kein anderes mit Verfahren aus dem Dieselskandal beschäftigt, insbesondere Fälle, in die Fahrzeuge von Porsche und Daimler involviert sind.

Zwei an ebendiesem Landgericht tätige Richter machen jetzt Schlagzeilen.

Einerseits der verbraucherfreundlich aufgestellte Richter Reuschle, der schon vor einigen Monaten ein Bündel Fälle an den Europäischen Gerichtshof verwies, um eine höchstrichterliche Entscheidung herbeizuführen. Die dort von ihm zur Entscheidung vorgelegten Fragen behandeln auch und gerade die Anrechenbarkeit der Nutzungsdauer auf die Entschädigungssummen. Ihm wird von Daimler Befangenheit unterstellt, da seine Frau mit einem manipulierten Fahrzeug vor Gericht gezogen sei.

Andererseits Richter Sonn, der vorzugsweise herstellerfreundliche Urteile fälle. Seine vorherige Beschäftigung in einer Kanzlei, die intensiv auf Seiten der Automobilkonzerne tätig ist, wird jetzt zum Anlaß genommen, einen Interessenkonflikt zu vermuten, und eine Dienstaufsichtsbeschwerde in diesem Zusammenhang anzustrengen. Ungeklärt bleibt bis jetzt, inwieweit und wann Richter Sonn gegenüber seinem Kollegen Reuschle am Landgericht in Stuttgart zur Auskunft verpflichtet gewesen sei.

Rechtsanwalt Schutte ist der festen Überzeugung, dass Besitzer manipulierter Fahrzeuge in der Höhe ihrer Aufwendungen zu entschädigen sind und die Nutzungsdauer eines nicht zulassungsfähigen Fahrzeuges nicht anrechenbar ist.

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Klares Plädoyer für die Individualklage! Extended Version 2.0!

Die Musterfeststellungsklage (MFK) als noch neues Rechtsinstrument zur Vereinfachung und Verschlankung des realen Rechtswesens bietet neben den augenfälligen und allgemein bekannten Vorteilen einige Nachteile, die erst auf den zweiten oder dritten Blick auffallen.

Insbesondere besteht mit dem Werkzeug der MFK keinerlei Garantie auf ein Wunschergebnis, nicht einmal auf ein zufriedenstellendes Ergebnis, zumindest gemessen am Blickwinkel des Betrachters. Wie in jedem Rechtsstreit wird ein Urteil gefällt respektive ein Vergleich angestrebt.

Ein zeitnah erreichter Vergleich für in die hunderttausende gehende Teilnehmerzahlen mag in Relation zu einem über Jahre hinweg durch alle Instanzen geführten Einzelrechtsstreit als großer Erfolg eingeordnet werden. Gemessen am individuellen Ergebnis tritt hier aber unter Umständen der politische Erfolg in den Vordergrund.

Im Spannungsfeld der Interessen von Konzernen, Gerichten und, in diesem Fall, Besitzern manipulierter Dieselfahrzeuge liegt der Verdacht nahe, dass am Ende eines Musterfeststellungsverfahrens nur ein kleinster gemeinsamer Nenner erreicht wird. Erreicht wird, erreicht werden kann oder erreicht werden soll liegt dann im Auge des Betrachters.

Eine umfassende Untersuchung der Rechtsstreitigkeiten zwischen Geschädigten im “Dieselskandal” und Volkswagen sieht den Individualkläger, der seine Rechtsschutzversicherung hinzuzieht, klar im Vorteil gegenüber demjenigen, der sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hat.

Dem Verjährungsfristen aufhebenden Effektes der Teilnahme an der MFK steht hier das Interesse derer entgegen, die mit einem kleinen Erfolg für viele deutlich eher zufrieden sein können als ein engagierter Fachanwalt, der für den einzelnen Mandanten bis zur höchstrichterlichen Entscheidung geht.

Rechtsanwalt Schutte verweist an dieser Stelle auf die Tatsache, dass Rechtsstreitigkeiten dreier seiner Mandanten im Jahr 2020 vor den Bundesgerichtshof (BGH) gehen.

Das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig, vor dem die MFK gegen Volkswagen verhandelt wird, hat Volkswagen nun entschieden nahegelegt sich mit dem Verbraucherverband VZBV und damit den Geschädigten in der MFK gütlich zu einigen.

Bei der MFK wird mitnichten über die Höhe einer individuellen Entschädigung entschieden sondern allein über die Zulässigkeit einer, nachträglich anzustrengenden, Entschädigungsklage gegen VW. Die dringliche Wortmeldung des OLG Braunschweig an VW sich in der MFK zu vergleichen, kann auch als Fingerzeig gewertet werden, wie der Fahrzeughersteller über einen flächendeckenden Vergleich die Flut von zukünftigen zivilen Einzelverfahren einhegen kann.

Der Anspruch von Besitzern von Diesel-Volkswagen, die sich nur den Minderwert durch die Dieselkrise entschädigen lassen und das Fahrzeug weiter nutzen wollen, wurde zwar auch zuletzt auf 25% geschätzt.

Wie bereits oben erwähnt wird aber ab Mai vor dem Bundesgerichtshof neben Anderen explizit die Frage beleuchtet, ob sich Käufer von Volkswagen die Schadensminderung einer Nutzungsanrechnung überhaupt gefallen lassen müssen. Es steht also mit einiger Wahrscheinlichkeit ein Urteil im Raum, dass für Besitzer manipulierter Fahrzeuge signifikant bessere Ergebnisse ermöglicht als ein Vergleich als möglicherweise voreiliger Kompromiss.

Wenn Volkswagen der kategorischen Aufforderung zur zeitnahen Einigung mit den Mitgliedern der MFK Folge leisten sollte, werden mit hoher Wahrscheinlichkeit aber individuelle Klagen deutlich bessere Ergebnisse erzielen. Die Vermutung liegt nahe, dass der VZBV in der MFK grundsätzlich zu größeren Konzessionen gegenüber VW bereit sei, um den Erfolg des Vergleiches überhaupt verbuchen zu können.

Zudem sieht die entgegen aller früheren Aussagen von VW, die keinerlei Schuldeingeständnisse enthielten, plötzlich signalisierte Gesprächsbereitschaft in erster Linie wie eine Taktik des Konzerns aus, sich zügig mit den ca. 400.000 Mitgliedern der MFK zu vergleichen. Alle weiteren der immerhin 2,6 Millionen Inhaber manipulierter VW-Dieselfahrzeuge, die bis dahin keine rechtlichen Schritte gegen Volkswagen eingeleitet haben, sollten dann leer ausgehen.

Auch in diesem Zusammenhang ist nicht das Ende der Fahnenstange erreicht, stehen doch Urteile im Raum, die erst mit einer höchstrichterlichen Entscheidung, die bestenfalls 2020 zu erwarten ist, überhaupt erst den Beginn von Verjährungsfristen sehen.

Es empfiehlt sich somit aus zahlreichen sachlichen Erwägungen heraus, individuell vom Fachanwalt vertreten, für die eigene optimale Entschädigung für ein nicht zulassungsfähiges Fahrzeug, das man bei bestmöglichem Informationsstand nicht erworben hätte, einzutreten.

Rechtsanwalt Schutte stand von Anfang auf der Position, dass Eigentümer manipulierter Fahrzeuge für den gesamten Aufwand zu entschädigen sind, konkret, für die volle Kaufsumme, die sogenannten nutzlosen Nebenkosten aus Service und Wartung, sowie für die Zinsen seit Zustandekommen des Kaufvertrages für den Kapitalaufwand.

Rechtsanwalt Schutte vertritt als erfahrener Prozeßanwalt Ihre rechtlichen Ansprüche bundesweit.