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Immer wieder Post aus Stuttgart!

Vonlegalsupport

Immer wieder Post aus Stuttgart!

Erneut ordnet das Kraftfahrtbundesamt (KBA) einen Pflichtrückruf für ein Modell aus dem Hause Daimler an. Nach den Modellen ML 250 und ML 300 ist nun der ML 350 aufgerufen.

Das Pflicht-Update wird durchgeführt, um eine unzulässige Abschalteinrichtung der Abgasreinigung zu deaktivieren. Kommt man der Aufforderung zum Update nicht nach, droht die Stilllegung des Fahrzeuges durch die zuständigen Behörden.

Laut Daimler soll es nur zu einem geringfügigen Mehrverbrauch von AdBlue führen. Besitzer von Daimler-Fahrzeugen, die bereits früher ein Software-Update durchführen lassen mussten, wissen aber zu berichten, dass es sowohl zu erhöhtem Treibstoffverbrauch führt als auch zu Leistungseinbußen des Motors kommen kann.

Zudem ist insbesondere aus früheren Untersuchungen am C220 CDI bekannt, dass eine neue Variante der Software nicht automatisch zu einer Verminderung des Schadstoffausstosses führt sondern auch das Gegenteil bewirken kann.

Unabhängig von der Wirksamkeit einer neuen Softwareversion ist Rechtsanwalt Schutte der Meinung, dass Besitzern von manipulierten Dieselfahrzeugen eine Entschädigung zusteht.

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