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Schadenersatz auch bei Kenntnis!

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Schadenersatz auch bei Kenntnis!

Das Oberlandesgericht Oldenburg wartet mit einem bemerkenswerten Urteil (Az.: 14 U 166/19) vom 16. Januar 2020 auf. Bisher hatten Gerichte entschieden, dass der Käufer eines Dieselfahrzeuges keinen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen kann, wenn er von dem “Dieselskandal” Kenntnis gehabt hat. 

Nach dem Urteil des OLG Oldenburg ist das jetzt anders und bedeutet für zahlreiche Inhaber manipulierter Fahrzeuge, die Ihres erst erworben haben, nachdem im Jahr 2015 bekannt geworden war, dass Volkswagen eine illegale Abschalteinrichtung in seinen Fahrzeugen verbaut. Sie können ihre Ansprüche ab jetzt geltend machen.

Rechtsanwalt Schutte vertritt ihre rechtlichen Interessen bundesweit. Er steht auf dem Standpunkt, dass im “Dieselskandal” Geschädigten eine vollumfängliche Entschädigung über ihre Aufwendung zusteht.

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