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Jahresarchiv 2020

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Daimler beratungsresistent?

Das Kraftfahrtbundesamt hat eine Anordnung zur Rückrufaktion für Daimler um einige Baureihen erweitert. 170.000 Fahrzeuge der Stuttgarter Edelschmiede, davon 60.000 in Deutschland, sind betroffen. Es soll sich ausschließlich um ältere Baureihen handeln, die seit 2014 nicht mehr gebaut werden.

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Kaufvertrag zustande gekommen?

Rechtsanwalt Torsten Schutte verhandelte just an diesem Vormittag des 10. Juni 2020 vor dem Oberlandesgericht in Köln. Wie so oft dreht sich das Geschehen um ein manipuliertes Dieselfahrzeug von Volkswagen, konkret ein Golf Cabrio mit einer Erstzulassung aus dem Jahre 2012. Das zu erwartende Urteil wird unter dem Aktenzeichen AZ.: I-27 U 54/19 zu finden sein.

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VW rechtswidrig geschont?

In den Fahrzeugflotten der Länder und Gemeinden fahren tausende vom Abgasskandal betroffene Fahrzeuge. Nur die wenigsten offiziellen Vertreter deutscher Verwaltungseinheiten leiteten allerdings in den vergangenen 5 Jahren Maßnahmen ein um den Schaden gerichtlich begutachten zu lassen.

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Licht und Schatten!

Zum Urteil des Bundesgerichtshofes (Az.: VI ZR 252/19) vom 25.05.2020 zwei Anmerkungen.

Schatten:

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Urteilsverkündung in Karlsruhe!

Am 25.05.2020 wird das erste Urteil des Bundesgerichtshofes im Angasskandal verkündet. Überraschungen bleiben aus, der Kläger ist mit dem Urteil hoch zufrieden, um die 26.000 Euro gehen an ihn gegen Rückgabe seines Volkswagen Sharan.

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Nur eine Randnotiz?

Das Landgericht Frankfurt verurteilt (Az.: 2-27 O 2/19) am 30.04.2020 die Volkswagen AG zur Rücknahme eines Sharan gegen den vollständigen Kaufpreis von 37.500 Euro, zurückdatierend auf 2012, OHNE dass zugunsten des Herstellers eine Nutzungsentschädigung angerechnet wird. Darüber hinaus werden der Entschädigungssumme noch fast 12.000 Euro deliktischen Zinses aufgeschlagen.

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Sie können klagen!

In den Medien betont Volkswagen mit ebenso schöner wie unrichtiger Regelmäßigkeit, dass mit dem Ablauf der Meldefrist zum Vergleich aus der Musterfeststellungsklage und der Rücknahme Ebendieser mit dem 30.04.2020 kein Anlass mehr bestehe seinen vorsätzlich und sittenwidrig manipulierten Diesel vor Gericht zu bringen. Das ist FALSCH!

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Innewohnender Minderwert – Rechtsrealität versus Marktrealität!

Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelte am vergangenen Dienstag erstmalig im Abgasskandal. Im Juli werden mehrere weitere Fälle im Themenbereich verhandelt. Es gibt natürlich noch keine Urteile, aus denen grundsätzlich heraus zitiert werden könnte.

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Mrs. Eleanor Sharpston bricht eine Lanze… …am Europäischen Gerichtshof!

Eleanor Sharpston, Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof, hat Abschalteinrichtungen in Dieselautos als grundsätzlich illegal eingestuft. Sollte der EuGH ihrem Plädoyer folgen, geht der Abgasskandals folgerichtig in eine umfangreiche zweite Runde.

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Kein Vergleichsangebot? Klagefrist bis 20.10.2020!

Von den über 470.000 in die Musterfeststellungsklage (MFK) Eingetragenen wurden nur 262.000 als Berechtigte anerkannt. Volkswagen hatte in den Verhandlungen vor dem OLG Braunschweig verschiedene Ausschlusskriterien durchgesetzt, die an dieser Stelle wegen mangelnder Relevanz nicht mehr beleuchtet werden.

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