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VW rechtswidrig geschont?

Vonlegalsupport

VW rechtswidrig geschont?

In den Fahrzeugflotten der Länder und Gemeinden fahren tausende vom Abgasskandal betroffene Fahrzeuge. Nur die wenigsten offiziellen Vertreter deutscher Verwaltungseinheiten leiteten allerdings in den vergangenen 5 Jahren Maßnahmen ein um den Schaden gerichtlich begutachten zu lassen.

Keine Ausrede blieb ungenutzt, von der Nutzungsentschädigung über das Prozessrisiko bis zur Verjährung des Sachverhaltes. Man kann sich kaum dem Eindruck entziehen, dass bei der Wortwahl der manipulierende Konzern selbst Pate gestanden hat. Verschiedene Bundesländer verweigern selbst die Auskunft über ihre Fahrzeugbestände.

Niedersachsen als 20%iger Anteilseigner am Automobilhersteller erklärt keine Ansprüche an Volkswagen zu haben. Die Stadt Bonn hingegen, eine der wenigen Ausnahmen von der Verweigerungshaltung, erstritt vor Gericht 470.000 Euro Entschädigung für die Dieselfahrzeuge der hauseigenen Fahrzeuge.

Schätzungen über die Stückzahlen betroffener Fahrzeuge zufolge summiert sich der Schaden, den man nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes als gegeben betrachten darf, auf zwei- bis dreistellige Millionenbeträge. Der Steuerzahler wird dafür gerade stehen müssen.

Ein Umstand, der auch und gerade wegen der Begründungen für die Prozessunwilligkeit der Länder und Gemeinden, besonders unhaltbar erscheint. Es mehren sich die Stimmen, die das Handeln offizieller Stellen bei der Nichtabwendung von Schaden als Untreue, und damit als offen rechtswidrig bezeichnen.

Das vermeintliche Prozessrisiko hat in den Jahren, erkennbar an den Urteilen von Oberlandesgerichten, signifikant nachgelassen, bei der Nutzungsentschädigung ist nicht das letzte Wort gesprochen.

Der Verweis auf etwaige Verjährungen im Laufe von 2019 kann getrost als Märchen betrachtet werden, wie das Landgericht Trier sogar explizit zuletzt festgestellt hat. Rechtsanwalt Torsten Schutte von schutte.legal wird auch in Zukunft für eine gerechte Aufarbeitung des Dieselskandals kämpfen.

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