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Urteilsverkündung in Karlsruhe!

Vonlegalsupport

Urteilsverkündung in Karlsruhe!

Am 25.05.2020 wird das erste Urteil des Bundesgerichtshofes im Angasskandal verkündet. Überraschungen bleiben aus, der Kläger ist mit dem Urteil hoch zufrieden, um die 26.000 Euro gehen an ihn gegen Rückgabe seines Volkswagen Sharan.

Von den ursprünglich geforderten 32.000 Euro werden mit dem Hinweis auf den gezogenen Nutzen etwa 6.000 nicht dem Schadensverursacher auferlegt. Entgegen eines erst zuletzt in Frankfurt gefällten Urteils bleibt der BGH bei der Anwendung der Nutzungsentschädigung.

Wie schon an zahlreichen Stellen zuvor bemängelt, wird diese Regelung der Wirklichkeit nur ungenügend gerecht. Wird auf der einen Seite das Fahrzeug als vorsätzlich sittenwidrig in Verkehr gebracht gewertet, und unter Verweis auf § 826 BGB der Hersteller zur Rücknahme und Herausgabe des Kaufpreises angemahnt, so wird verblüffenderweise bei der Berechnung des vom betrogenen Käufer gezogenen Nutzen das Fahrzeug mit vollem Wert veranschlagt.

Sprecher des Volkswagen-Konzerns ergriffen trotz der klaren Niederlage vor Gericht die Situation, erneut eine schnelle Beendigung der Affäre herbeizuführen. Man wolle auf die Kunden zugehen und Einmalzahlungen anbieten.

Nicht nur der fortgesetzte Imageschaden für den Automobilhersteller ist hier der Vater des Gedanken, sondern das klare Bewußtsein, dass noch lange nicht das letzte Wort zum manipulierten Diesel gesprochen ist.

Der Bundesgerichtshof selbst und der Europäische Gerichtshof haben noch Verhandlungen und somit Urteile vor sich. Desweiteren sind 60.000 laufende Verfahren vor Landes- und Oberlandesgerichten anhängig. Diese erste höchstrichterliche Würdigung der Abgasmanipulation durch VW dient sichtlich nicht der Abschreckung des Verbrauchers.

Rechtsanwalt Torsten Schutte von der Kanzlei schutte.legal sieht im offenen Widerspruch zum Versuch der Schadensbegrenzung durch und für VW gerade jetzt die Zeit gekommen, den eigenen, manipulierten und nach Recht und Gesetz nicht zulassungsfähigen Diesel vor Gericht zu bringen.

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