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Schlechter Vergleich!

Vonlegalsupport

Schlechter Vergleich!

Die Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen geht über die Ziellinie. Angeblich hat der betroffene Verbraucher jetzt die Chance schnell und unbürokratisch an sein Geld zu kommen. Betrachten wir das kurz etwas genauer.

Die Neuauflage des Vergleiches aus den am 14.02.2020 gescheiterten Verhandlungen vor dem Oberlandesgericht in Braunschweig bietet bei näherem Hinsehen wenig Neues. Fast die Hälfte aller Anspruchsteller wird ausgeschlossen, zukünftige Kosten, bspw. aus angeordneten Hardwareupdates, werden nicht von VW getragen, Fahrzeuge, die nach 2015 angeschafft wurden, werden nicht berücksichtigt, genauso wie Halter mit einem Wohnsitz außerhalb Deutschlands.

Vom großen Ziel für alle betroffenen Besitzer manipulierter Volkswagen-Dieselfahrzeuge eine Entschädigung zu erzielen, ist man weiter entfernt denn je.

Es wird als Vorteil herausgestrichen, dass “man” jetzt schnell an sein Geld kommen kann, auch wenn es im Entscheidungsspielraum des Verbrauchers verbleibt den Vergleich anzunehmen. Das grenzt nicht nur an Augenwischerei, ist es doch nicht das Datum der Auszahlung einer beliebigen vom Verursacher des Problems festgelegten Summe, sondern besonders und gerade die Höhe der Entschädigung.

Dieses Geld soll individuellen finanziellen Schaden ausgleichen und nicht nur ein symbolischer Akt sein. Mit Annahme des Vergleiches bekommt der Volkswagenkunde innerhalb von vielleicht vier Wochen bestenfalls 15% seines Verlustes ausgeglichen, und darf dafür das Fahrzeug behalten, dass ihm seit Jahren Probleme bereitet und dies mit hoher Wahrscheinlichkeit in Zukunft weiterhin tun wird.

Betrachten sie den Vergleich als das, was er ist, ein breitangelegtes Programm zu Kosteneinsparung… …für VW!

Überwacht werden soll die überraschend zügige Abwicklung des Vergleiches in der MFK von unabhängigen Wirtschaftsprüfungsunternehmen. Eine Tatsache mit scheinbarem Vorteil, stehen doch richtungsweisende Urteile von EuGH und BGH in nächster Zeit an.

Rechtsanwalt Schutte legt jedem Betroffenen der Musterfeststellungsklage dringend ans Herz sich vor einer Entscheidung anwaltlich beraten zu lassen. Die Kanzlei schutte.legal vertritt seit Beginn der Dieselkrise Besitzer manipulierter Fahrzeuge, und streitet für sie bundesweit und prozesserfahren für eine vollständige Rückerstattung ihrer Aufwendungen.

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