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Sie können klagen!

Vonlegalsupport

Sie können klagen!

In den Medien betont Volkswagen mit ebenso schöner wie unrichtiger Regelmäßigkeit, dass mit dem Ablauf der Meldefrist zum Vergleich aus der Musterfeststellungsklage und der Rücknahme Ebendieser mit dem 30.04.2020 kein Anlass mehr bestehe seinen vorsätzlich und sittenwidrig manipulierten Diesel vor Gericht zu bringen. Das ist FALSCH!

Insbesondere ein Urteil des Landgerichtes Trier vom 19.09.2019 (Az.: 5 O417/18) lässt den Sachverhalt in einem ganz anderen Licht erscheinen.

Es wird auschnittsweise aus dem Urteil zitiert: “Zudem können eine problematische und ungeklärte Rechtslage den Verjährungsbeginn hinausschieben. Verjährungsbeginn tritt erst dann ein, wenn eine zutreffende Einschätzung der Rechtslage möglich ist (Münchener Kommentar/Grothe a.a.O.). Bei den Fällen der Abgasmanipulation in Zusammenhang mit dem Motor EA 189 fehlt es bis zum heutigen Tag an einer höchstrichterlichen Entscheidung.”

Es wird sich vorbehaltlos der Formulierung “problematische und ungeklärte Rechtslage” angeschlossen, bedeutet es doch nichts anderes, als dass erst mit einem Urteil des Bundesgerichtshofes abschließend beurteilt werden kann, speziell vom technisch wie juristischen Laien, die die überwiegende Mehrheit der Dieselfahrer sein dürften, ob eine Klage vorzubringen ist.

Der Dreijährige Fristablauf begänne dann mit Ablauf des Jahres des höchstrichterlichen Urteils, dem 01.01.2021. Mindestens aber gilt es dem Wortlaut eines Urteils vom Landgericht Duisburg (Az.: 4 O 165/19) vom 20. Januar 2020 Gehör zu schenken, in dem darauf abgestellt wird, dass der Normalbürger, der nicht der Pflicht zur Informationssuche unterliegt, bestenfalls mit den ersten verbraucherfreundlichen Urteilen des Jahres 2017 einen gewissen Einblick in die Gesamtproblematik bekommen konnte.

Der fragliche Fristablauf begänne am 01.01.2018 und würde noch das gesamte Jahr 2020 umfassen. Es darf in den Bereich des Wunschdenkens von Volkswagen verwiesen werden, dass mit der Musterfeststellungsklage der Handlungsbedarf für Besitzer manipulierter Fahrzeuge endet. Ausgestattet mit den Informationen des ersten erst wenige Tage zurückliegende Verhandlungstages vor dem Bundesgerichtshof zur Thematik, bestehen NACH den zu erwartenden Urteilen des BGH erst die besten Chancen auf ein gerechtes Urteil.

Rechtsanwalt Torsten Schutte von der Kanzlei schutte.legal sieht dem 21.07.2020 entgegen, an dem der BGH in einem seiner “Abgasmandate” verhandelt.

Und, um der Überschrift erneut die Ehre zu geben: SIE KÖNNEN KLAGEN!

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