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Nur eine Randnotiz?

Vonlegalsupport

Nur eine Randnotiz?

Das Landgericht Frankfurt verurteilt (Az.: 2-27 O 2/19) am 30.04.2020 die Volkswagen AG zur Rücknahme eines Sharan gegen den vollständigen Kaufpreis von 37.500 Euro, zurückdatierend auf 2012, OHNE dass zugunsten des Herstellers eine Nutzungsentschädigung angerechnet wird. Darüber hinaus werden der Entschädigungssumme noch fast 12.000 Euro deliktischen Zinses aufgeschlagen.

Das Landgericht in Frankfurt begründet dieses erstaunliche Urteil damit, dass wegen der erheblichen Verwerflichkeit des Handelns von Volkswagen, vorsätzlich sittenwidrig und aus reinem Gewinnstreben heraus nicht zulassungsfähige Diesel in Umlauf gebracht zu haben, einen Ausgleich gezogenen Nutzens als unbillig anzusehen sei.

Zudem seien Verbraucherschutzregeln auf europäischer Ebene zu berücksichtigen gewesen. Eine ausführliche Würdigung des Urteils wird an dieser Stelle erfolgen, wenn der Schriftsatz als Volltext vorliegt.

Rechtsanwalt Torsten Schutte von der Kanzlei schutte.legal begrüßt dieses Urteil, kämpft er doch schon seit fast 5 Jahren mit ebendieser, jetzt in einem Urteil verwendeten Argumentation, für die Rechte seiner Mandanten.

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