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	<title>Abgasskandal</title>
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	<description>PKW-Rückgabe und Schadensersatz</description>
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	<title>Abgasskandal</title>
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		<title>Der BGH&#8230;</title>
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		<dc:creator><![CDATA[legalsupport]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 12 Aug 2021 14:08:30 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>immer noch auf dem Holzweg. Der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil zum Aktenzeichen VI ZR 128/20: &#8220;Das Verhalten der für einen Kraftfahrzeughersteller handelnden Personen ist nicht bereits deshalb als sittenwidrig zu qualifizieren, weil sie einen Fahrzeugtyp aufgrund einer grundlegenden unternehmerischen Entscheidung mit einer temperaturabhängigen Steuerung des Emissionskontrollsystems (Thermofenster) ausgestattet und in den Verkehr gebracht haben. [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<h4>immer noch auf dem Holzweg.</h4>



<p>Der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil zum Aktenzeichen VI ZR 128/20:<em> &#8220;Das Verhalten der für einen Kraftfahrzeughersteller handelnden Personen ist nicht bereits deshalb als sittenwidrig zu qualifizieren, weil sie einen Fahrzeugtyp aufgrund einer grundlegenden unternehmerischen Entscheidung mit einer temperaturabhängigen Steuerung des Emissionskontrollsystems (Thermofenster) ausgestattet und in den Verkehr gebracht haben. Hierfür bedürfte es vielmehr weiterer Umstände. Der objektive Tatbestand der Sittenwidrigkeit setzt jedenfalls voraus, dass diese Personen bei der Entwicklung und/oder Verwendung der temperaturabhängigen Steuerung des Emissionskontrollsystems in dem Bewusst-sein handelten, eine unzulässige Abschalteinrichtung zu verwenden, und den darin liegenden Gesetzesverstoß billigend in Kauf nahmen.&#8221;</em></p>



<span id="more-2091"></span>



<h4>&#8230;vor einigen Monaten</h4>



<p>Seiner Zeit vor einigen Monaten sah sich der Verfasser dieser Zeilen genötigt, das Folgende dazu auszuführen: Der&nbsp;<a href="https://www.bundesgerichtshof.de/DE/Home/home_node.html">Bundesgerichtshof (BGH)</a>&nbsp;befindet sich mit seiner jüngsten Argumentation klar auf dem Holzweg. Es werden nicht Äpfel mit Birnen verglichen, sondern aus einigen Äpfeln werden plötzlich Birnen, und für Birnen gibt es keinen Schadenersatz. Nachtrag dazu von heute: Es kommt auch gar nicht darauf an, von welchem Baum, Daimler oder Volkswagen, die Äpfel fallen, die dann unten Birnen sind.</p>



<h4>Ein Tiguan von 2016</h4>



<p>Ein im Jahr 2016 gekaufter Tiguan, ein Rückruf vom Kraftfahrtbundesamt, die darauf folgende Aufforderung, mit einem Software-Update das Fahrzeug in einen vorschriftsmäßigen Zustand zu versetzen. Das ist auch schon der entscheidende Punkt: “…in einen vorschriftsmäßigen Zustand…”. Genau an dieser Stelle verlässt, wie später gezeigt wird, der Bundesgerichtshof (BGH) den geraden Weg der Argumentation.</p>



<h4>Das Software-Update</h4>



<p>Das Software-Update, dass von Volkswagen auf die Motorsteuerung aufgespielt wird, und das den Wagen in den gewünschten Optimalzustand versetzen soll, versagt nämlich mehrfach. Die Leistung des Motors sinkt, der Verbrauch steigt, der Verschleiß auch, und, wie sich später zeigt, sind die Messwerte für Schadstoffe im Abgas alles andere als zufriedenstellend.</p>



<h4>Thermofenster</h4>



<p>Bei näherer Betrachtung stellt sich heraus, dass auch das Software-Update eine&nbsp;<a href="https://abgasskandal-anwalt.de/2021/02/18/illegale-abschalteinrichtungen/">illegale Abschalteinrichtung</a>&nbsp;enthält, nämlich ein Thermofenster. Wenn man sich mit Abgaschemie ein wenig auskennt, ist die Überraschung gering, denn der Motor selbst ist unverändert, und somit unverändert nicht in der Lage, den Abgasstrom in ausreichendem Umfang zu reinigen. Blauäugig anzunehmen, ein paar Zeilen Code könnten diesen Mangel aus der Welt schaffen. Eine weitere in der Software enthaltene illegale Abschalteinrichtung kann das schon.</p>



<h4>NEFZ</h4>



<p>Tatsächlich ist die neue Abschalteinrichtung nicht in der Lage, die Prüfstandsituation zu detektieren und entsprechend darauf zu reagieren. Sie ist einfach ein Thermofenster, die begriffliche Beschönigung für das mutwillige Kaschieren eines Konstruktionsfehlers, der verhindert, das über den Temperaturbereich von etwa 17°C bis 31°C hinaus ernsthafte Abgasreinigung betrieben wird.</p>



<h4>Sittenwidrigkeit</h4>



<p>Hier kommt nun der Bundesgerichtshof ins Spiel, der dem Fahrer des Tiguan, dessen Schadenersatzbegehr schon vom Landes- wie Oberlandesgericht abschlägig beschieden wurde, die Revision zu verweigern. Es werde beim Sofware-Update keinerlei Sittenwidrigkeit erkannt, da Volkswagen hier in bester Absicht gehandelt habe. Man sei sich der Tatsache möglicherweise nicht bewußt gewesen, eine illegale Vorrichtung einfach weiter zu betreiben.</p>



<h4>Mit Verlaub…</h4>



<p>Mit Verlaub, aber das ist Unsinn. Ein Dieselfahrzeug baut sich nicht allein, und eine Motorsteuerung programmiert sich nicht selbst. Um den hohen Ansprüchen heutiger Gesetze zum Schadstoffausstoss zu genügen, muss Hightech eingesetzt werden, von hochqualifizierten Experten. Denen ist unter dem Damoklesschwert der Drohungen des Kraftfahrtbundesamtes und anderer Ermittlungsbehörden, vor allem us-amerikanischer, einfach nicht aufgefallen, dass sie just in der Software, die sie weisungsgemäß legal herstellen sollen, ein Thermofenster dazwischen gerutscht ist.</p>



<h4>Zufall</h4>



<p>Was für ein unglaublicher Zufall, dass gerade dort, wo es auf gar keinen Fall, speziell nicht zur Lösung der Abgasproblematik, ein Thermofenster geben darf, befindet sich dann doch eins. Und, noch größerer Zufall, ist es genau so ein Ding, das die anstehenden Probleme für die Konstrukteure von Volkswagen löst. Die Abgasrückführung ist unterdimensioniert, der AdBlue-Tank zu klein, und, oh großes Mirakel, eine illegale Abschalteinrichtung hilft uns aus der Patsche.</p>



<h4>Der Europäische Gerichtshof</h4>



<p>Der Europäische Gerichtshof hat klar zum Ausdruck gebracht, dass alle Abschalteinrichtungen illegal sind, außer sie würden spontane Schäden oder überraschende Unfälle verhindern. Bei den wenigsten Autos explodiert der Auspuff, oder sie landen deswegen im Graben. Das bedeutet, dass wirklich alle Abschalteinrichtungen illegal sind. Wenn man der Rechtsprechung der letzten Jahre glauben darf, stellen Vorrichtungen zur Reduzierung der Abgasreinigung, die dem Kraftfahrtbundesamt bei der Typengenehmigung nicht bekannt waren, eine “sittenwidrige, vorsätzliche Schädigung dar”.</p>



<h4>Die Gretchenfrage</h4>



<p>Die Gretchenfrage, die sich umgehend selbst stellt, ist, in wie weit sich ein Thermofenster von einer Prüfstanderkennung in seiner Rolle als illegale Abschalteinrichtung unterscheidet, als dass hier höchstrichterlich zwischen “sittenwidrig” und nicht “nicht sittenwidrig” differenziert werden müsste. Hier liegt der Bundesgerichtshof (BGH) klar neben der Sache, denn Volkswagen hat das Software-Update nicht im Mindesten zur Zufriedenheit seiner Kunden angefertigt, sondern um zügig aus der Dieselkrise heraus zu kommen, und mit manipulierten Fahrzeugen weiter Geld zu verdienen. Das Ganze geschah mitnichten zufällig oder Unkenntnis, sondern angesichts der Komplexität der Sachlage mit vollem Wissen und im vollen Bewußtsein des Unrechtes.</p>



<p>Soweit die Ausführungen aus dem Frühjahr.</p>



<h4>Am Sachverhalt hat sich nichts geändert</h4>



<p>Am Sachverhalt hat sich nichts geändert, an der Argumentation des Bundesgerichtshofes hat sich nichts geändert. Dieselbe Argumentation verwendet das Kraftfahrtbundesamt. Was schrieb der Verfasser der Zeilen noch vor kurzem unter dem Titel <a href="https://abgasskandal-anwalt.de/2021/07/08/musterfeststellungsklage-gegen-daimler/">&#8220;Musterfeststellungsklage gegen Daimler&#8221;</a>: <em>&#8220;Die letzte höchstrichterliche Entscheidung im Abgasskandal war, dass Volkswagen vorsätzlich, sittenwidriges Verhalten attestiert wurde. Es gibt keinen vernünftigen Grund Ähnliches nicht auch im Zusammenhang mit Daimler zu erwarten.&#8221;</em> Es wird anscheinend etwas Geduld beim erwarten verlangt. </p>



<h4>schutte.legal</h4>



<p>Rechtsanwalt Torsten Schutte von der Kanzlei schutte.legal vertritt die Interessen geschädigter Verbraucher seit Beginn der Dieselkrise. Er erwartet, in Abwandlung der Formulierung vom Frühjahr, immer noch, dass sich der Bundesgerichtshof (BGH) in der Haltung zum Software-Update entscheidend korrigiert.</p>
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		<title>Deutliche Absage an VW!</title>
		<link>https://abgasskandal-anwalt.de/2021/07/30/deutliche-absage-an-vw/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[legalsupport]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 30 Jul 2021 11:50:03 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Vertrag über die Arbeitsweise der europäischen Union Es wird ein Sachverhalt aufgegriffen, der über die Jahre schon mehrfach von dieser Stelle thematisiert wurde. Unter anderem im Beitrag &#8220;Der Vertrag über die Arbeitsweise der europäischen Union!, aber auch in Perfider Plan und die Erfüllungs-Gehilfin!, noch weiter zurückliegend in Wenn der Verdacht zur Gewissheit wird… und [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<h4>Der Vertrag über die Arbeitsweise der europäischen Union</h4>



<p>Es wird ein Sachverhalt aufgegriffen, der über die Jahre schon mehrfach von dieser Stelle thematisiert wurde. Unter anderem im Beitrag <a href="https://abgasskandal-anwalt.de/2020/09/23/schlaglicht-1-der-vertrag-ueber-die-arbeitsweise-der-europaeischen-union/">&#8220;Der Vertrag über die Arbeitsweise der europäischen Union!</a>, aber auch in <a href="https://abgasskandal-anwalt.de/2020/07/28/perfider-plan-und-die-erfuellungs-gehilfin/">Perfider Plan und die Erfüllungs-Gehilfin!</a>, noch weiter zurückliegend in <a href="https://abgasskandal-anwalt.de/2020/04/18/wenn-der-verdacht-zur-gewissheit-wird/">Wenn der Verdacht zur Gewissheit wird…</a> und <a href="https://abgasskandal-anwalt.de/2020/03/12/volkswagen-und-der-europaeische-gerichtshof/#more-1169">Volkswagen und der Europäische Gerichtshof!</a>, wo wir uns bereits im März des Jahres 2020 befinden. </p>



<span id="more-2070"></span>



<h4>Landgericht Gera</h4>



<p>Alle Beiträge drehen sich im weitesten Sinn um die Handlungsweise des Landgerichtes Gera. Die Kanzlei schutte.legal hatte unter dem Aktenzeichen 7 O 1188/18 ein manipuliertes Dieselfahrzeug von Volkswagen zwecks Erzielung von Schadenersatz vor das Landgericht Gera gebracht. Im Zuge des Verfahrens ergab es sich, dass das Landgericht beim Europäischen Gerichtshof Fragen der grundsätzlichen Rechtssprechnung vorlegte. Daraus entsprang ein munteres Vorabentscheidungsverfahren an ebenjenem <a href="https://europa.eu/european-union/about-eu/institutions-bodies/court-justice_de">EuGH</a> unter dem Aktenzeichen C 663/19.  Ohne auf die Fragen und Details des Verfahrens allzu lange einzugehen, Volkswagen zahlte umgehend Schadenersatz ohne Abzug einer Nutzungsentschädigung, die Verfahrenskosten, kurz, alles was das Herz des Klägers begehrte, anscheinend.  </p>



<h4>Perfider Plan und die Erfüllungs-Gehilfin!</h4>



<p>Ziel der überraschend umfangreichen und noch überraschender frühzeitigen Zahlung von Volkswagen an den Kläger war mitnichten das verspätet einsetzende schlechte Gewissen des Automobilherstellers mit dem angekratzten Image. Tatsächlich wurde umgehend auf Beendigung des Verfahrens in Luxembourg gedrängt, denn durch Erfüllung der streitgegenständlichen Forderung durch die Beklagte im Verfahren vor dem Landgericht in Gera sei das am EuGH anhängige Verfahren schließlich hinfällig geworden. </p>



<h4>Erstens kommt es anders&#8230;</h4>



<p>Erstens kommt es anders&#8230; &#8230;und zweitens als man denkt. Bereits am 20.04.2020 äußerste sich das Landgericht Erfurt unter dem Aktenzeichen 8 O 1045/18 wie folgt: <em>&#8220;Das Ausgangsverfahren bleibt ausgesetzt. Der Europäische Gerichtshof wird in dem anhängigen Verfahren (C-276/20) weiterhin um eine Antwort auf die beiden Fragen aus dem Vorlagebeschluss vom 15. Juni 2020 ersucht.&#8221;</em> Auch hier wurde versucht, dass Verfahren am EuGH vorzeitig zu beenden durch prozessuale Maßnahmen am vorlegenden Gericht. Der Versuch darf als gescheitert betrachtet werden. Bei näherer Betrachtung der vorgelegten Fragen wird aber schnell klar, warum der Versuch gestartet wurde. Frage 1. lautet: <em>&#8220;Gebietet es das Recht der Union, insbesondere der Effektivitätsgrundsatz und die europäischen Grundrechte, im Falle eines Verstoßes des Herstellers eines Fahrzeuges oder Motors gegen das europäische Zulassungsrecht und gegen europäische Abgasnormen keine Anrechnung der tatsächlichen Nutzung des Fahrzeuges auf den Schaden des Käufers vorzunehmen? Gilt ein solches Abzugsverbot jedenfalls für den Fall, dass ein Hersteller den Kunden sittenwidrig vorsätzlich schädigt?&#8221;</em></p>



<h4>Nutzungsentschädigung</h4>



<p>In der Frage soll die Klärung des Abzugs der Nutzungsentschädigung auf den Tisch kommen. Man kann sich das stark erhöhte Interesse von Volkswagen lebhaft vorstellen, diese Frage ungeklärt lassen zu wollen, und mit der Rechtssprechnung des Bundesgerichtshofes im Rücken viel Geld sparen zu können. Nach dem Willen des Landgerichtes Erfurt wird es jetzt dennoch zu einer abschließenden Beantwortung der Frage kommen. Interessant ist vor allem wie weit sich das Gericht gegen die Methoden von Volkswagen positioniert. Eine deutliche Absage an VW.</p>



<h4>Rechtsmissbräuchlich</h4>



<p>Zusammenfassend steht dort, ähnlich wie schon weiter oben im Text:<em> &#8220;Das Ausgangsverfahren ist nicht beendet. Die Antworten des Europäischen Gerichtshofessind entscheidungserheblich. Zudem ist das Vorgehen der Beklagten im vorliegenden Fall &#8211; aus Sicht des deutschen Rechts &#8211; als rechtsmissbräuchlich anzusehen. Eine Entscheidung des Gerichtshofes ist aber auch nach dem Recht der Union geboten.&#8221;</em> Rechtsmißbräuchlich der Vorwurf, der nun erheblich untermauert und begründet wird. Folgend einige Passagen des umfangreichen Beschlusses.</p>



<h4>Auszüge aus dem Beschluß</h4>



<p>Hier nun einige Auszüge aus dem Beschluß im Wortlaut: <em>&#8220;Die Antworten des Gerichtshofes sind weiterhin entscheidungserheblich. Es besteht daher für das vorlegende Gericht, das die Verantwortung für die zu erlassende gerichtliche Entscheidung zu tragen hat, im Hinblick auf die Besonderheiten der Rechtssache kein Grund oder Anlass, das Vorlageverfahren zu beenden und das ausgesetzte Verfahren wieder aufzurufen.&#8221;</em> Das Gegenteil dessen, was am Landgericht Gera beschlossen wurde. An anderer Stelle:<em> &#8220;Eine Rückforderung des überwiesenen Betrages ist nicht ausgeschlossen. Die Beklagte hat weder ausdrücklich noch durch schlüssiges Handeln auf eine spätere Rückzahlung<br>verzichtet.&#8221; </em>Ebenso das exakte Gegenteil, hier des Ansinnens des Klägers auf unwiderufliche Gewißheit. Wer würde eine vermeintliche Schadenersatzzahlung annehmen, die bei sich bietender Gelegenheit zurückgefordert werden kann. Das Landgericht zu Erfurt läßt in seiner Formulierung nichts zu wünschen übrig. Erneute deutliche Absage an VW.</p>



<h4>Weitere Auszüge </h4>



<p>Wegen der bemerkenswerten Klarheit der Sprache hier noch weitere Auszüge, die Randnummer 23 in voller Länge: <em>&#8220;Die Beklagte verstößt mit ihrem Vorgehen zudem gegen das grundlegende Gebot von Treu und Glauben nach § 242 BGB. Ihr Versuch, unter Umgehung der zur Verfügung stehenden prozessualen Mittel eine Fortsetzung des Prozesses zu verhindern, um so den Europäischen Gerichtshof um seine bevorstehende Antwort zu bringen, ist in Gesamtwürdigung sämtlicher Umstände des vorliegenden Einzelfalls als rechtsmissbräuchlich anzusehen.&#8221;</em> Unmißverständlich! Es ist nicht so lange her, dass der Beklagten vorsätzliche Sittenwidrigkeit attestiert wurde. Jetzt kommen, klar herausgearbeitet, Rechtsmißbrauch und Verstöße gegen die Prinzipien von Treu und Glauben hinzu. Ist der Ruf erst ruiniert&#8230;</p>



<h4>Noch lange nicht zu Ende</h4>



<p>Der den Beschluß verfassende Richter ist noch lange nicht zu Ende mit der Hervorhebung erheblichen Fehlverhaltens von Volkswagen, und mithin der Gerichte, die das unwidersprochen gelassen haben. Randnummer 24 zu großen Teilen ergeht sich wie folgt: <em>&#8220;Insbesondere stellt es ein selbstwidersprüchliches Verhalten &#8211; venire contra factum proprium (dem früheren Verhalten widersprechendes Handeln, Übers. d. Verf.) &#8211; dar, vorliegend de facto vom ungeschmälerten Kaufpreis auszugehen, aber in zahllosen weiteren Fällen auf dem Abzug einer Nutzungsentschädigung zu beharren. Es handelt sich daher nicht um eine, als solche legitime, „Kulanzleistung“ oder Rücksichtnahme auf eine Geschäftsbeziehung oder auf „den lieben Frieden“, vielmehr um eine Zahlung aus nicht billigenswerten Motiven heraus.&#8221;</em> Sich einmal besonders großzügig zeigen, um in hunderttausenden Fällen weiter knausern zu können. Ein ersichtlich nicht billigenswertes Motiv. </p>



<h4>Landgericht Erfurt</h4>



<p>Die 8. Zivilkammer am Landgericht Erfurt findet hier sehr klare Worte zum Verhalten des ohnehin schon höchst negativ aufgefallenen Konzerns. Wie der Verfasser an anderer Stelle schrieb: &#8220;An dieser Stelle werden in Zukunft weitere Schlaglichter folgen und eine Justiz in der Krise zeigen.&#8221; Bleibt heute zumindest der Verweis auf einen Silberstreif am Horizont. Es bleibt hoffentlich dem EuGH die Möglichkeit zu beantworten, in wie weit oder ob überhaupt ein durch vorsätzliche Manipulation stark wertgemindertes Fahrzeug bei der Veranschlagung der Nutzungsentschädigung mit vollem Wert berücksichtigt wird. Das könnte eine wirklich deutliche Absage an VW werden.</p>



<h4>schutte.legal</h4>



<p>Rechtsanwalt Torsten Schutte von schutte.legal unterstütz den Beschluß des Landgerichtes Erfurt unter dem Aktenzeichen 8 O 1045/18 vollumfänglich. Hier werden, endlich, muß man sagen, Worte gefunden, für deren tieferen Sinn er seit 6 Jahren kämpft. </p>
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		<title>Musterfeststellungsklage gegen Daimler</title>
		<link>https://abgasskandal-anwalt.de/2021/07/08/musterfeststellungsklage-gegen-daimler/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[legalsupport]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 08 Jul 2021 14:48:13 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Musterfeststellungsklage Erneut wird eine Musterfeststellungsklage im Dieselskandal eingereicht. Diesmal trifft es Daimler, obwohl der Automobilhersteller nicht aufgibt zu behaupten, seine Vorrichtungen in der Abgasreinigung seien legal. Das Kraftfahrbundesamt hat beim Motortyp OM651 gleich ein ganzes Büdel von potentiell illegalen Abschalteinrichtungen festgestellt. Nicht wie Volkswagen, die mit einer direkten, völlig unverblümten Prüfzykluserkennung gearbeitet haben, versucht Daimler [&#8230;]</p>
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<h4>Musterfeststellungsklage</h4>



<p>Erneut wird eine <a href="https://www.musterfeststellungsklagen.de/">Musterfeststellungsklage</a> im Dieselskandal eingereicht. Diesmal trifft es Daimler, obwohl der Automobilhersteller nicht aufgibt zu behaupten, seine<a href="https://abgasskandal-anwalt.de/2021/02/09/daimler-mit-thermofenster-abgeblitzt/#more-1941"> Vorrichtungen in der Abgasreinigung</a> seien legal. Das Kraftfahrbundesamt hat beim Motortyp OM651 gleich ein ganzes Büdel von potentiell illegalen Abschalteinrichtungen festgestellt. Nicht wie Volkswagen, die mit einer direkten, völlig unverblümten Prüfzykluserkennung gearbeitet haben, versucht Daimler mit einem ganzen Strauß von Methoden die Klippen des zu hohen AdBlu-Verbrauchs zu umschiffen. </p>



<span id="more-2061"></span>



<h4>Verbraucherzentrale Bundesverband</h4>



<p>Wie schon 2018 vor dem Oberlandesgericht Braunschweig wird auch diese Musterfeststellungsklage von der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) betrieben. In der sehr undurchsichtigen und je nach Gericht sehr wechselhaften Rechtssprechung in Verfahren gegen Daimler wegen Abgasmanipulation wird dann mit Abschluß der Verhandlungen einer klareres Bild herrschen. Mit einer baldigen Entscheidung ist allerdings nicht zu rechnen, kam es doch in der MFK gegen Volkswagen erst 2020 zu einem Vergleich. </p>



<h4>Verjährung</h4>



<p>Was erst wie eine längere Geduldsprobe wirkt, erweist sich hinsichtlich der Verjährung als klarer Vorteil. Die Rückrufe von 2018 für Fahrzeuge mit dem Motortyp OM651 führen dazu, dass mit Ablauf des Jahres 2021 die Verjährung für Klagen eintritt. Die Registrierung in der Musterfeststellungsklage hemmt diese Verjährung, und führt nach Beendigung des Verfahrens zu weiteren 6 Monaten Frist für Einreichung von Klagen. Das allein dürfte Daimler schon größtes Unbehagen bereiten. </p>



<h4>Individuelle Klage</h4>



<p>Eine Musterfeststellungsklage dient in erster Linie der grundsätzlichen Feststellung von Sachverhalten. Nach Abschluß der MFK gegen Volkswagen mit einem Vergleichsangebot für alle Registrierten war es freigestellt, den Vergleich anzunehmen oder mit einer eigenen individuellen Klage und der Kernaussage der MFK im Rücken vor Gericht zu ziehen. Diesem Weg ist klar der Vorzug zu gewähren, da der Vergleich nur zu Zahlungen zwischen etwa 1400 Euro bis zu bestenfalls 6300 für größere, fast neue Fahrzeuge reichte. Individuelle Klagen erreichen im Falle des Obsiegens in der Regel ein mehrfaches in der Entschädigungssumme. Aber allein die bloße Existenz einer MFK wird die Chancen eoiner individuellen Klage erheblich verbessern. </p>



<h4>schutte.legal </h4>



<p>Rechtsanwalt Schutte von schutte.legal ist der festen Überzeugung, dass die individuelle Klage der erfolgversprechendere Weg ist, durch die Musterfeststellungsklage die Gesamtchancen für Gerechtigkeit und Entschädigung für Betroffene im Dieselskandal aber erheblich steigt. Mit der Anzahl obergerichtlicher Entscheidungen wird auch der Druck auf den Bundesgerichtshof größer, höchstrichterlich zu entscheiden. Die letzte höchstrichterliche Entscheidung im Abgasskandal war, dass Volkswagen vorsätzlich, sittenwidriges Verhalten attestiert wurde. Es gibt keinen vernünftigen Grund Ähnliches nicht auch im Zusammenhang mit Daimler zu erwarten. </p>
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			</item>
		<item>
		<title>Gewaltenteilung?</title>
		<link>https://abgasskandal-anwalt.de/2021/06/28/gewaltenteilung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[legalsupport]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 28 Jun 2021 10:43:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Slider]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Legislative, Exekutive, Judikative In modernen Staaten ist die Machtausübung durch die Gewaltenteilung gekennzeichnet. In der Wikipedia steht dazu: &#8220;Nach historischem Vorbild werden dabei die drei Gewalten Gesetzgebung (Legislative), ausführende Gewalt (Exekutive) und Rechtsprechung (Judikative) unterschieden.&#8221;  Konkret bedeutet das, dass dieselbe Person nicht verschiedenen Institutionen der Machtausübung angehören darf. Das Justizministerium Das Justizministerium arbeitet seit mindestens [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<h4>Legislative, Exekutive, Judikative</h4>



<p>In modernen Staaten ist die Machtausübung durch die Gewaltenteilung gekennzeichnet. In der Wikipedia steht dazu: &#8220;Nach historischem Vorbild werden dabei die drei Gewalten Gesetzgebung (<a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Legislative">Legislative</a>), ausführende Gewalt (<a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Exekutive">Exekutive</a>) und Rechtsprechung (<a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Judikative">Judikative</a>) unterschieden.&#8221;  Konkret bedeutet das, dass dieselbe Person nicht verschiedenen Institutionen der Machtausübung angehören darf.</p>



<span id="more-2049"></span>



<h4>Das Justizministerium</h4>



<p>Das Justizministerium arbeitet seit mindestens einem Jahr daran, das Anforderungsprofil für die Vergabe des Amtes des Vorsitzenden Richters an Bundesgerichten zu verändern, zumindest für den <a href="https://abgasskandal-anwalt.de/2021/03/22/der-bundesgeerichtshof/">Bundesgerichtshof</a>, das Bundesverwaltungsgericht und den Bundesfinanzhof. Vorsitzende Richter haben im Senat zwar genauso nur eine Stimme wie jeder andere Richter, ihre faktische Macht beruht auf ihrem Einfluß auf Zeugnissen und Beförderungen der untergebenen Kollegen. </p>



<h4>Seiteneinsteiger</h4>



<p>Nach den Vorstellungen des Justizministerium sollen in Zukunft quasi Seiteneinsteiger nicht nur zu Obersten Richtern ernannt werden können, sondern per Akklamation sofort zum Obersten Richter aufsteigen. Galt früher noch, dass man mindestens fünf Jahre im dortigen Senat tätig gewesen sein mußte, kann heute ein Abteilungsleiter aus einem Bundesministerium ohne nennenswerte Richterfahrung gleich an die Spitze aufsteigen. Hier, so beklagt Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof Vorwerk, beginnt die Politisierung der Justiz. </p>



<h4>Beigeschmack</h4>



<p>Das Ganze erhält einen unangenehmen Beigeschmack angesichts einer herannahenden Bundestagswahl. Je nach Ausgang dürfte der eine oder andere Abteilungsleiter seinen Sessel räumen dürfen, und wäre mit einem Posten als Vorsitzender Richter eines Bundessenats wieder in derselben Besoldungsgruppe wie zuvor. Die Glaubwürdigkeit der Unabhängigkeit der Justiz in diesem Land wird durch solche Handlungsweise in Gefahr gebracht, und damit das Gemeinwesen als solches. </p>



<h4>Das Bundesarbeitsministerium</h4>



<p>Weniger sorglos geht man im Bundesarbeitsministerium mit der Gewaltenteilung um, unbesehen der Tatsache, dass die Minister der jeweiligen Ressorts Arbeit und Justiz derselben Partei entstammen. Am Bundesarbeitsgericht sowie am Bundessozialgericht sollen auch in Zukunft die alten Regeln gelten. Grotesk, dass an verschiedenen Bundesgerichten offensichtlich erheblich unterschiedliche Regelungen parallel existieren sollen. Auch hier steht der Ruf der Justiz auf dem Spiel. </p>



<h4>Bundesgerichte</h4>



<p>Die Präsidenten der von der geplanten Neuregelung betroffenen Bundesgerichte stellten in einem Brief an Bundesjustizministerin Lambrecht noch einmal deutlich heraus, dass es keinen Konsenz gäbe, und das man befürchte, dass ein &#8220;problematischer Eindruck&#8221; zur Gewaltenteilung entstehe. </p>



<h4>Unabhängigkeit der Justiz</h4>



<p>In der Tat werden schon seit Jahren immer wieder Stimmen laut, die Zweifel an der Unabhängigkeit der Justiz in Deutschland anmelden. Das derzeitige Auftreten des Justizministeriums trägt hier sicher nicht zur Beruhigung der Situation bei.  An dieser Stelle eine kurze Erinnerung, an den Anfang des Textes. Hier soll zwar niemand gleichzeitig zu zwei verschiedenen Institutionen gehören, aber ohne jeden zeitlichen Übergang leitende Funktion in zwei Behörden haben, die sich dem Grundgesetz nach gegenseitig kontrollieren sollen. Häßlich der Verdacht, es könne sich nicht nur um den unschönen Versuch handeln, politischen Freunden ein wohldotiertes Altenteil zu verschaffen, sondern dies als nur als Vorwand für tatsächlichen Einfluß auf Bundesgerichte zu mißbrauchen.</p>



<h4>schutte.legal</h4>



<p>Rechtsanwalt Schutte von der Kanzlei schutte.legal geht aus seiner langjährigen, beruflichen Erfahrung davon aus, dass die Justiz hierzulande ein erhebliches strukturelles Problem mit der grundgesetzlich verankerten Unabhängigkeit hat.  </p>
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		<title>Schlaglichter&#8230;</title>
		<link>https://abgasskandal-anwalt.de/2021/06/24/schlaglichter/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[legalsupport]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 24 Jun 2021 17:49:41 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>&#8230;im Dieselskandal. Im Dieselskandal gehen immer wieder Schlaglichter an. An dieser Stelle einige Hinweise auf die neuesten Entwicklungen. Natürlich wäre es für den Verbraucher besonders einfach, es gäbe eine Liste von Automobilherstellern, die nachweislich an der Abgasreinigung NICHT manipuliert haben. Für die eben nicht betroffenen Unternehmen sollte es doch ein schöner Marketingtrick sein, ihre Gesetzestreue [&#8230;]</p>
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<h4>&#8230;im Dieselskandal.</h4>



<p>Im Dieselskandal gehen immer wieder Schlaglichter an. An dieser Stelle einige Hinweise auf die neuesten Entwicklungen. Natürlich wäre es für den Verbraucher besonders einfach, es gäbe eine Liste von Automobilherstellern, die nachweislich an der Abgasreinigung NICHT manipuliert haben. Für die eben nicht betroffenen Unternehmen sollte es doch ein schöner Marketingtrick sein, ihre Gesetzestreue deutlich herauszustellen. So bleibt uns nur der mühsame Weg, jedes mal von Neuem die Übeltäter beim Namen zu nennen. </p>



<span id="more-2041"></span>



<h4>Fiat</h4>



<p>Fiat nimmt mit dem Ducato als Basis für zahllose Wohnmobile an der Veranstaltung teil. Es wurde von uns <a href="https://abgasskandal-anwalt.de/2021/04/23/wohnmobile-manipuliert/">ausführlich dazu berichtet.</a></p>



<h4>Audi</h4>



<p>Der Hut von Audio ist so alt wie der von Volkswagen. Herr Stadler sitzt allerdings immer noch vor dem <a href="https://abgasskandal-anwalt.de/2021/01/18/ich-leugne-meine-beteiligung/">Landgericht in München </a>und beklagt sich darüber, dass er ungerecht behandelt wird. Nicht, dass ausgerechnet Audi <a href="https://abgasskandal-anwalt.de/2020/02/11/auch-geloeschte-daten-geben-auskunft/">die dreistesten Varianten der Vertuschung benutzte</a>, bis hin zur offensichtlichen Vernichtung von Unterlagen. Und der Chef hat von allem nichts gewußt, und nur ein paar Emails überflogen. </p>



<h4>Peugeot</h4>



<p>Peugeot als Teil des neuen Superkonzerns Stellantis gerät nach 2017 nun wieder in den Focus der Ermittlungen. Meldungen wissen davon, dass Peugeot 10 Millionen Euro Kaution und 30 Millionen Euro Bankbürgschaft hinterlegen mußten. Die Summen sind zum vermutbaren Schaden zwar lachhaft gering, ein unschuldiges Unternehmen dürfte sich aber wohl mit Fug und Recht gegen ihre Leistung gewehrt haben. </p>



<h4>Daimler</h4>



<p>Die interessanteste Nachricht aber betrifft Daimler. Das <a href="https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/OLG-Frankfurt">Oberlandesgericht Frankfurt</a> hat ein Urteil des Landgerichtes Frankfurt (Az. 3 U 7/20) kassiert, zugunsten des Klägers abgeändert oder wahlweise zur Neuverhandlung ans Landgericht zurückverwiesen. Es würde eine ausreichend substantiierte Darlegung der manipulierten Konstruktionselemente durch den Kläger festgestellt, sowie eine mögliche Sittenwidrigkeit der Handlungen von Daimler festgestellt. Zudem wurde dargelegt, dass Daimler auch zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet ist, wenn das Fahrzeug bereits vorher vom Kläger veräußert wurde. </p>



<h4>Steuergerät</h4>



<p>Daimler hat bei manipulierten Abgasreinigung mittels Kühlwert-Solltemperatur-Regelung (eine genauere Betrachtung dieser Art der Umgehung von geeigneter Abgasreinigung wird an anderer Stelle nachgeholt) sogar das gleiche Steuergerät von Bosch verwendet. Kein Beweis für Manipulation, aber sich eine interessante Tatsache. </p>



<h4>Kraftfahrtbundesamt</h4>



<p>Kein eigentlicher Hersteller von Dieselfahrzeugen, dennoch gehört es zu den Schlaglichtern als Schutzengel geplagter Abgasmanipulateure. Derzeit wird gerichtlich festgestellt, ob die seiner Zeit vom Kraftfahrtbundesamt verwendeten Konformitätsfaktoren zur Überschreitung des eigentlichen Grenzwertes von 80 mg/km NOx gesetzeskonform waren. </p>



<h4>schutte.legal</h4>



<p>Rechtsanwalt Schutte von der Kanzlei schutte.legal rät jedem Inhaber eines Dieselfahrzeuges, seinen Anspruch auf Schadenersatz individuell überprüfen zu lassen. </p>
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		<title>Wohnmobile manipuliert!</title>
		<link>https://abgasskandal-anwalt.de/2021/04/23/wohnmobile-manipuliert/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[legalsupport]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 23 Apr 2021 10:50:26 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>200.000 Wohnmobile Auch Wohnmobile werden in großer Zahl manipuliert. Für etwa 200.000 Wohnmobile stellt der Fiat Ducato die Basis dar, auf der zahlreiche Hersteller dann das eigentliche Wohnmobil montieren. Der Motor des Fiat Ducato ist jetzt erstmalig vor Gericht wegen verbauter illegaler Abschalteinrichtung als schadenersatzpflichtig eingestuft worden. Die Motorsteuerung stellt nach 22 Minuten schlicht die [&#8230;]</p>
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<h4>200.000 Wohnmobile</h4>



<p>Auch Wohnmobile werden in großer Zahl manipuliert. Für etwa 200.000 Wohnmobile stellt der <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Fiat_Chrysler_Automobiles">Fiat Ducato</a> die Basis dar, auf der zahlreiche Hersteller dann das eigentliche Wohnmobil montieren. Der Motor des Fiat Ducato ist jetzt erstmalig vor Gericht wegen verbauter illegaler Abschalteinrichtung als schadenersatzpflichtig eingestuft worden. Die Motorsteuerung stellt nach 22 Minuten schlicht die Abgasreinigung ein, und als Resultat ergeben sich Emissionen von Stickoxid in vielfacher Höhe des erlaubten Wertes. Verschiedene Untersuchungen sprechen vom 7fachen bis hin zum 20fachen.</p>



<span id="more-2028"></span>



<h4>Prüfdauer</h4>



<p>Es wird ganz und gar plump mit der Prüfdauer des Vorgangs zur Ermittlung der Emissionen kalkuliert. Dieser dauert in der Regel etwa 20 Minuten, nach 22 Minuten schaltet der Motor dann die Abgasreinigung ab. Hatte man bei Volkswagen noch quasi intelligente Mechanismen in die Software implementiert, die Lenkwinkel erkannten und in Abhängigkeit von der Umgebungstemperatur zumindest in Teilen der Betriebsdauer die Abgasreinigung durchführten, so wird beim Fiat Ducato kurze Zeit nach der Motorzündung gänzlich auf Abgasrückführung verzichtet.</p>



<h4>Wohnmobile manipuliert</h4>



<p>Angesichts der Tatsache, dass <a href="https://abgasskandal-anwalt.de/2020/12/14/klage-in-der-gewaehrleistungsfrist/#more-1882">Wohnmobile</a> nicht gerade zur kurzen Fahrt zum Einkaufen genutzt werden, sondern ganz im Gegenteil für besonders weite Fahrten ins Urlaubsparadies. Da wird eine Fahrt an die Algarve, die im Interesse der Ankunft am Ziel, in drei Abschnitten absolviert wird, zum spektakulären Stickoxid-Ereignis. Überschlagsmäßig steht während der Fahrt die Abgasreinigung für weniger als 4% der Strecke zur Verfügung. Zugegebenermaßen ein Extrembeispiel, für Wohnmobile aber wohl auch nicht auszuschließen. </p>



<h4>Kraftfahrtbundesamt</h4>



<p>Wieder fällt das <a href="https://www.kba.de/DE/Typgenehmigung/typgenehmigung_node.html">Kraftfahrtbundesamt</a> in diesem Zusammenhang negativ auf. Dort ist seit 2016 bekannt, dass Motoren von FCA (Fiat Chrysler Automobiles, heute Stellantis) beider Abgasreinigung auffällig sind. Unternommen wurde dennoch bis heute nichts. Interessanterweise auch mit dem Hinweis darauf, dass italienische Behörden im Zusammenhang mit italienischen Autos deutsche Behörden für nicht zuständig halten. Interessant zu wissen, dass der gleiche Zusammenhang mit amerikanischen Behörden nicht so gesehen wird. Dort verglich sich FCA mit umfangreichen Zahlungen.  </p>



<h4>schutte.legal</h4>



<p>Torsten Schutte von schutte.legal ist von Beginn der Dieselkrise als erfahrener Prozessanwalt dabei. Er empfiehlt den Besitzern von Wohnmobilen auf Fiat Ducato-Basis sowohl der Euro5 als auch der Euro6-Norm, ihre Ansprüche auf Schadenersatz prüfen zulassen. </p>
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		<title>Das Kraftfahrtbundesamt im Irrtum!</title>
		<link>https://abgasskandal-anwalt.de/2021/04/15/das-kraftfahrtbundesamt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[legalsupport]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 15 Apr 2021 11:58:14 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Kraftfahrtbundesamt Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) zeichnet verantwortlich für die Typengenehmigungsverfahren, bei denen neu vorgestellte Kraftfahrzeuge auf die Erfüllung aller gesetzlichen Vorgaben hin überprüft werden. Natürlich zählt auch die Überprüfung der Einhaltung von gesetzlich verankerten Emissionsobergrenzen dazu. Wie wir alle aus leidvoller Erfahrung wissen, ist dies nicht nur dringend notwendig, sondern wird gelegentlich auch mit einem [&#8230;]</p>
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<h4>Das Kraftfahrtbundesamt</h4>



<p>Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) zeichnet verantwortlich für die <a href="https://www.kba.de/DE/Typgenehmigung/Typgenehmigungserteilung/typgenehmigungserteilung_node.html;jsessionid=398647A97B36FEF563F1AFED5D2C5A29.live21322">Typengenehmigungsverfahren</a>, bei denen neu vorgestellte Kraftfahrzeuge auf die Erfüllung aller gesetzlichen Vorgaben hin überprüft werden. Natürlich zählt auch die Überprüfung der Einhaltung von gesetzlich verankerten Emissionsobergrenzen dazu. Wie wir alle aus leidvoller Erfahrung wissen, ist dies nicht nur dringend notwendig, sondern wird gelegentlich auch mit einem gerüttelt Maß an Blauäugigkeit durchgeführt. Seit 2015 fallen zahlreiche Automobilhersteller mit einer unübersehbaren Flut von Modellen mit teilweise dramatisch überhöhten Meßwerten beim Stickoxidausstoß auf. </p>



<span id="more-2021"></span>



<h4>Rückrufe</h4>



<p>Darüberhinaus werden bei aufgefallenen Sachmängeln Rückrufe durch das Kraftfahrtbundesamt erarbeitet. Diese sind breit gegliedert vom einfach freiwilligen bis zum verpflichtend Angeordneten. Gerade in diesem Bereich wird das Kraftfahrtbundesamt immer wieder kritisiert zu langsam und zu nachsichtig zu sein. Besonders scharf fiel die Kritik aber daran aus, dass bestimmten vom Abgasskandal besonders betroffenen Fahrzeugtypen die Zwangsstilllegung drohte. Ein unhaltbarer Zustand für Dieselfahrer, zwar den vollen Kaufpreis entrichtet zu haben, aber kein Fahrzeug mit Betriebserlaubnis zu besitzen. Niemand kauft ein Auto um es gelegentlich unter Optimalbedingungen zu bewegen. Es hat schlicht und ergreifend immer zur Verfügung zu stehen. </p>



<h4>Fragen</h4>



<p>Das wirft Fragen auf! Wie konnte über einen so langen Zeitraum bei so vielen Modellen schlicht und ergreifend übersehen werden, dass die Fahrzeuge keineswegs geeignet waren, das Typengenehmigungsverfahren zu bestehen. Vom grundsätzlich auf den ersten Blick schon fragwürdigen Testmodus NEFZ gänzlich abgesehen, der zur Manipulation geradezu ermuntert. Als wenn man Huskies im geheizten Wohnzimmer darauf testet, ob sie es bis zum Nordpol schaffen. Damit ist aber längst nicht das Ende der fragwürdigen Handlungen beim Kraftfahrtbundesamt erreicht.</p>



<h4>Neue Methoden</h4>



<p>Ganz neue Methoden werden jetzt eingeführt! In einem uns vorliegenden Schreiben des KBA an das Oberlandesgericht Celle werden höchst merkwürdige Aussagen getätigt. Unter anderem wird eine in der Software der Motorsteuerung des Motortypen EA 288 von Volkswagen implementierte Lenkwinkelerkennung nicht als Mittel zur Prüfstanderkennung dargestellt. Das ist lächerlich, denn wofür müßte eine Motorsteuerung denn alternativ über den Lenkwinkel informiert sein.</p>



<h4>Thermofenster</h4>



<p>Und immer wieder das <a href="https://abgasskandal-anwalt.de/2020/01/28/im-dschungel-der-pruefbedingungen/#more-1011">Thermofenster</a>! Behauptet das Kraftfahrtbundesamt im besagten Schreiben an das OLG Celle auch, dass ein Thermofenster nicht grundsätzlich illegal und deswegen sittenwidrig sei. Nämlich dann, wenn es nicht zu erhöhtem Stickoxidausstoß führe. Das ist hanebüchen, in etwa auf dem Niveau, dass ein Loch in der Wand nur dann ein Fenster ist, wenn man auch hinausschauen kann. Eine Motorsteuerung, die bei zu hohen Temperaturen (&gt;31°C), aber besonders bei zu niedrigen Temperaturen (&lt;15°C) nicht die Abgasrückführung reduziert, ist nicht illegal, da sie über keinerlei Thermofenster verfügt. Verfügt sie über ein Thermofenster, ist sie illegal! Eine dritte Möglichkeit existiert dort nicht. Im Schreiben des KBA aber dennoch.</p>



<h4>Jüngste Tests</h4>



<p>Besonders erstaunlich und alarmierend, speziell was die Wahrnehmung der Pflichten des KBA angeht, sind jüngste Tests zu aktuellen Werten beim Schadstoffausstoß. Bei zahlreichen Modellen, die schon früher mit weit überhöhten Meßwerten aufgefallen waren, sieht dies im Jahr 2021 nicht besser aus. Spitzenreiter ist ein Volvo mit der 18,2fachen Überschreitung des Grenzwertes von 80 mg/km NOx. Ein Mercedes C 220d kam immerhin auf das 7,8fache des erlaubten Wertes, ein Skoda Octavia auf das 4,9fache. Die Liste ist länger, und für einige diese Modelle gab es noch nie einen verbindlichen Rückruf. Stattdessen bemüht sich das KBA um inhaltlich ganz klar falsche Ausreden, die im Zweifelsfall in Schriftform an Gerichte versendet werden. </p>



<h4>2021</h4>



<p>Es gibt die Gegenbeispiele, auch schon vor 2021, in denen Dieselfahrzeuge den Ansprüchen gerecht werden. Dies ist der unwiderlegbare Beweis, das Abschalteinrichtungen jeder Art illegal, weil überflüssig, sind. Hat auch der Europäische Gerichtshof schon unmißverständlich erklärt. Um so weniger verständlich bleibt, gerade 2021, fast sechs Jahre nach Beginn des Dieselskandals, dass das KBA, trotz negativer Testergebnisse, versucht, ein Gegenszenario aufzubauen.</p>



<h4>schutte.legal</h4>



<p>Rechtsanwalt Torsten Schutte von der Kanzlei schutte.legal kämpft als erfahrener Prozeßanwalt seit Beginn des Dieselskandals für ihr Recht auf Schadenersatz. Er lehnt die Einstufung des Motortypen EA 288 als &#8220;nicht sittenwidrig&#8221; ganz klar ab und erwarte, dass das KBA sich dahingehend korrigiert.  </p>
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		<item>
		<title>Nicht verjährt!</title>
		<link>https://abgasskandal-anwalt.de/2021/03/22/nicht-verjaehrt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[legalsupport]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 22 Mar 2021 09:54:46 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Nicht verjährt! Nicht verjährt! Man kann es gar nicht oft genug wiederholen, dass im Dieselskandal nichts verjährt ist. Für keinen Motortypen und keinen Automobilhersteller ist es vorbei, für ihre kriminellen Machenschaften gerade zu stehen, und Schadenersatz zu zahlen. Auch für Volkswagen und den Motortyp EA189 ist noch lange nicht das Ende der Fahnenstange erreicht. Die [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<h4>Nicht verjährt!</h4>



<p>Nicht verjährt! Man kann es gar nicht oft genug wiederholen, dass im Dieselskandal nichts verjährt ist. Für keinen Motortypen und keinen Automobilhersteller ist es vorbei, für ihre kriminellen Machenschaften gerade zu stehen, und Schadenersatz zu zahlen. Auch für Volkswagen und den Motortyp <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/VW_EA189">EA189</a> ist noch lange nicht das Ende der Fahnenstange erreicht. Die endlose Verzögerungstaktik ist nicht aufgegangen. </p>



<span id="more-2009"></span>



<h4>Falsche Argumentation</h4>



<p>Die falsche Argumentation von Volkswagen ging immer davon aus, dass nach der allgemeinen Verjährungsfrist von 3 Jahren die Ansprüche von geschädigten Dieselfahrern nicht mehr vor Gericht durchgesetzt werden können. Hier hat Volkswagen die Rechnung ohne den <a href="https://abgasskandal-anwalt.de/2021/03/05/ausreden/">§ 852 BGB gemacht</a>. Wie bereits vom Oberlandesgericht in Oldenburg festgestellt wurde, dass der Restschadenersatzanspruch erst 10 Jahre nach Bekanntwerden erlischt, so hat jetzt auch das Landgericht Nürnberg-Fürth geurteilt.</p>



<h4>9 O 7845/20</h4>



<p>Unter dem Aktenzeichen 9 O 7845/20 wird <a href="https://abgasskandal-anwalt.de/2021/03/05/ausreden/">erneut Volkswagen nach § 852 BGB</a> zu Schadenersatz verurteilt. Wer sich widerrechtlich bereichert, ist zur Herausgabe des Vermögensvorteils verpflichtet, und dies bis 10 Jahre nach der Tat. Schon die Tatsache, dass selbst von den Besitzern von manipulierten Dieselfahrzeugen mit dem Motortyp EA189 (ca. 2,5 Millionen nur in Deutschland, weltweit wurden 11 Millionen dieser Motoren verkauft) bestenfalls etwas mehr als 10% Schadenersatz erhalten haben, die Mehrheit davon in der Musterfeststellungsklage, läßt nicht erkennen, warum, um einen heutzutage gern verwendeten Terminus zu verwenden, Verjährungsdiskussionsorgien stattfinden müssen. </p>



<h4>Rechtsinstrumente</h4>



<p>Da es in Deutschland über die Musterfeststellungsklage hinaus keine Rechtsinstrumente gibt, um im großen Bündel Ansprüche durchzusetzen (genauer gesagt stellt die Musterfeststellungsklage überhaupt nur den Anspruch fest und setzt ihn nicht durch), bleibt nichts anderes als das individuelle Verfahren. Hier bietet der Restschadenersatz nach § 852 BGB das geeignete Mittel, um das Zeitfenster entsprechend der ungeheuren Anzahl Fälle sachgemäß zu erweitern. </p>



<h4>Restschadenersatz</h4>



<p>Um möglichen Mißverständnissen vorzubeugen, der Restschadenersatzanspruch ist nicht im Verhältnis zum Schadenersatzanspruch nach § 826 BGB stark gemindert, sondern völlig identisch. An der Höhe des Anspruchs ändert sich nichts, lediglich die Argumentation vor Gericht variiert, und die Verjährungsfrist. </p>



<h4>Nutzungsentschädigung</h4>



<p>Es bleibt hier nur noch darauf hinzuweisen, dass sich die Rechtsprechnung des Bundesgerichtshofes hinsichtlich der Nutzungsentschädigung deutlich weiter in Richtung Realität verlagern muss. Es ist nicht hinzunehmen, dass ein deutlich wertgemindertes Fahrzeug in der Formel zur Berechnung der Nutzungsentschädigung plötzlich und ohne Begründung mit dem vollen Wert veranschlagt wird. Ebenso ist es zu monieren, dass Fahrzeuge, die vom Hersteller zu Spitzenpreisen veräußert werden, bei der zu erwartende Fahrleistung nur Durchschnittswerte erbringen sollen.</p>



<h4>schutte.legal</h4>



<p>Rechtsanwalt Schutte von schutte.legal empfiehlt sich zu den Möglichkeiten der Durchsetzung von Schadenersatz gegen vorsätzlich sittenwidrig handelnde Großunternehmen beraten zu lassen. Er vertritt geschädigte Verbraucher von Beginn der Dieselkrise an.  </p>
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		<item>
		<title>Der BGH&#8230;</title>
		<link>https://abgasskandal-anwalt.de/2021/03/22/der-bundesgeerichtshof/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[legalsupport]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 22 Mar 2021 09:53:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Slider]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>&#8230;auf dem Holzweg. Der Bundesgerichtshof (BGH) befindet sich mit seiner jüngsten Argumentation klar auf dem Holzweg. Es werden nicht Äpfel mit Birnen verglichen, sondern aus einigen Äpfeln werden plötzlich Birnen, und für Birnen gibt es keinen Schadenersatz. Ein Tiguan von 2016 Ein im Jahr 2016 gekaufter Tiguan, ein Rückruf vom Kraftfahrtbundesamt, die darauf folgende Aufforderung, [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<h4>&#8230;auf dem Holzweg.</h4>



<p>Der <a href="https://www.bundesgerichtshof.de/DE/Home/home_node.html">Bundesgerichtshof (BGH)</a> befindet sich mit seiner jüngsten Argumentation klar auf dem Holzweg. Es werden nicht Äpfel mit Birnen verglichen, sondern aus einigen Äpfeln werden plötzlich Birnen, und für Birnen gibt es keinen Schadenersatz. </p>



<span id="more-1997"></span>



<h4>Ein Tiguan von 2016</h4>



<p>Ein im Jahr 2016 gekaufter Tiguan, ein Rückruf vom Kraftfahrtbundesamt, die darauf folgende Aufforderung, mit einem Software-Update das Fahrzeug in einen vorschriftsmäßigen Zustand zu versetzen. Das ist auch schon der entscheidende Punkt: &#8220;&#8230;in einen vorschriftsmäßigen Zustand&#8230;&#8221;. Genau an dieser Stelle verlässt, wie später gezeigt wird, der Bundesgerichtshof den geraden Weg der Argumentation.</p>



<h4>Das Software-Update</h4>



<p>Das Software-Update, dass von Volkswagen auf die Motorsteuerung aufgespielt wird, und das den Wagen in den gewünschten Optimalzustand versetzen soll, versagt nämlich mehrfach. Die Leistung des Motors sinkt, der Verbrauch steigt, der Verschleiß auch, und, wie sich später zeigt, sind die Messwerte für Schadstoffe im Abgas alles andere als zufriedenstellend.</p>



<h4>Thermofenster </h4>



<p>Bei näherer Betrachtung stellt sich heraus, dass auch das Software-Update eine <a href="https://abgasskandal-anwalt.de/2021/02/18/illegale-abschalteinrichtungen/">illegale Abschalteinrichtung</a> enthält, nämlich ein Thermofenster. Wenn man sich mit Abgaschemie ein wenig auskennt, ist die Überraschung gering, denn der Motor selbst ist unverändert, und somit unverändert nicht in der Lage, den Abgasstrom in ausreichendem Umfang zu reinigen. Blauäugig anzunehmen, ein paar Zeilen Code könnten diesen Mangel aus der Welt schaffen. Eine weitere in der Software enthaltene illegale Abschalteinrichtung kann das schon. </p>



<h4>NEFZ</h4>



<p>Tatsächlich ist die neue Abschalteinrichtung nicht in der Lage, die Prüfstandsituation zu detektieren und entsprechend darauf zu reagieren. Sie ist einfach ein Thermofenster, die begriffliche Beschönigung für das mutwillige Kaschieren eines Konstruktionsfehlers, der verhindert, das über den Temperaturbereich von etwa 17°C bis 31°C hinaus ernsthafte Abgasreinigung betrieben wird.</p>



<h4>Sittenwidrigkeit</h4>



<p>Hier kommt nun der Bundesgerichtshof ins Spiel, der dem Fahrer des Tiguan, dessen Schadenersatzbegehr schon vom Landes- wie Oberlandesgericht abschlägig beschieden wurde, die Revision zu verweigern. Es werde beim Sofware-Update keinerlei Sittenwidrigkeit erkannt, da Volkswagen hier in bester Absicht gehandelt habe. Man sei sich der Tatsache möglicherweise nicht bewußt gewesen, eine illegale Vorrichtung einfach weiter zu betreiben. </p>



<h4>Mit Verlaub&#8230;</h4>



<p>Mit Verlaub, aber das ist Unsinn. Ein Dieselfahrzeug baut sich nicht allein, und eine Motorsteuerung programmiert sich nicht selbst. Um den hohen Ansprüchen heutiger Gesetze zum Schadstoffausstoss zu genügen, muss Hightech eingesetzt werden, von hochqualifizierten Experten. Denen ist unter dem Damoklesschwert der Drohungen des Kraftfahrtbundesamtes und anderer Ermittlungsbehörden, vor allem us-amerikanischer, einfach nicht aufgefallen, dass sie just in der Software, die sie weisungsgemäß legal herstellen sollen, ein Thermofenster dazwischen gerutscht ist. </p>



<h4>Zufall</h4>



<p>Was für ein unglaublicher Zufall, dass gerade dort, wo es auf gar keinen Fall, speziell nicht zur Lösung der Abgasproblematik, ein Thermofenster geben darf, befindet sich dann doch eins. Und, noch größerer Zufall, ist es genau so ein Ding, das die anstehenden Probleme für die Konstrukteure von Volkswagen löst. Die Abgasrückführung ist unterdimensioniert, der AdBlue-Tank zu klein, und, oh großes Mirakel, eine illegale Abschalteinrichtung hilft uns aus der Patsche. </p>



<h4>Der Europäische Gerichtshof</h4>



<p>Der Europäische Gerichtshof hat klar zum Ausdruck gebracht, dass alle Abschalteinrichtungen illegal sind, außer sie würden spontane Schäden oder überraschende Unfälle verhindern. Bei den wenigsten Autos explodiert der Auspuff, oder sie landen deswegen im Graben. Das bedeutet, dass wirklich alle Abschalteinrichtungen illegal sind. Wenn man der Rechtsprechung der letzten Jahre glauben darf, stellen Vorrichtungen zur Reduzierung der Abgasreinigung, die dem Kraftfahrtbundesamt bei der Typengenehmigung nicht bekannt waren, eine &#8220;sittenwidrige, vorsätzliche Schädigung dar&#8221;. </p>



<h4>Die Gretchenfrage</h4>



<p>Die Gretchenfrage, die sich umgehend selbst stellt, ist, in wie weit sich ein Thermofenster von einer Prüfstanderkennung in seiner Rolle als illegale Abschalteinrichtung unterscheidet, als dass hier höchstrichterlich zwischen &#8220;sittenwidrig&#8221; und nicht &#8220;nicht sittenwidrig&#8221; differenziert werden müsste. Hier liegt der Bundesgerichtshof klar neben der Sache, denn Volkswagen hat das Software-Update nicht im Mindesten zur Zufriedenheit seiner Kunden angefertigt, sondern um zügig aus der Dieselkrise heraus zu kommen, und mit manipulierten Fahrzeugen weiter Geld zu verdienen. Das Ganze geschah mitnichten zufällig oder Unkenntnis, sondern angesichts der Komplexität der Sachlage mit vollem Wissen und im vollen Bewußtsein des Unrechtes.</p>



<h4>schutte.legal</h4>



<p>Rechtsanwalt Torsten Schutte von der Kanzlei schutte.legal vertritt die Interessen geschädigter Verbraucher seit Beginn der Dieselkrise. Er erwartet, dass sich der Bundesgerichtshof in der Haltung zum Software-Update entscheidend korrigiert. </p>
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		<title>Ausreden&#8230;</title>
		<link>https://abgasskandal-anwalt.de/2021/03/05/ausreden/</link>
		
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		<pubDate>Fri, 05 Mar 2021 16:01:37 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ausreden&#8230; &#8230;hatte Volkswagen schon immer viele. Den Dieselskandal gäbe es gar nicht, das Kraftfahrtbundesamt habe schließlich Typengenehmigungen erteilt. Der betroffene Dieselfahrer hätte gar keinen Schaden, schließlich hätte das Auto ja gefahren werden können. Betriebsuntersagungen wären nur Ausnahmen gewesen. Das Software-Update hätte alle Probleme behoben. Und überhaupt sei das Ganze verjährt, da man mit der berühmten [&#8230;]</p>
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<h4>Ausreden&#8230;</h4>



<p>&#8230;hatte Volkswagen schon immer viele. Den Dieselskandal gäbe es gar nicht, das Kraftfahrtbundesamt habe schließlich Typengenehmigungen erteilt. Der betroffene Dieselfahrer hätte gar keinen Schaden, schließlich hätte das Auto ja gefahren werden können. Betriebsuntersagungen wären nur Ausnahmen gewesen. Das Software-Update hätte alle Probleme behoben. Und überhaupt sei das Ganze verjährt, da man mit der berühmten Ad hoc-Mitteilung alles aufgeklärt habe. Alles Ausreden, wie man sieht.</p>



<span id="more-1982"></span>



<h4>In Wahrheit&#8230;</h4>



<p>&#8230;wurde das Kraftfahrtbundesamt genauso getäuscht und belogen wie der Käufer eines Dieselfahrzeugs von Volkswagen. Die Typengenehmigungen basierten auf falschen Angaben, waren mithin wertlos. Zudem werden Autos nicht gekauft um sie gelegentlich zu benutzen sondern täglich. Betriebsuntersagungen, selbst kurzfristige, sind deshalb indiskutabel. Das Update löste keine Probleme, sondern machte neue, und war selbst schon wieder eine illegale Abschalteinrichtung. Und die Ad hoc-Mitteilung diente mitnichten der Aufklärung sondern der Verneblung und Verschleierung des einfach fortgesetzten Manipulierens.</p>



<h4>Die Verjährung&#8230;</h4>



<p>nach § 195 BGB, in diesem Fall einsetzend mit dem 01.01.2016 wurde dann auch vom Bundesgerichtshof bestätigt, der juristisch vielleicht konsequent, in der Sache der Realität aber fälschlich annahm, mit der Informationspolitik von Volkswagen und den Medienberichten sei der Bürger als Verbraucher ausreichend aufgeklärt. So war Volkswagen um so mehr bemüht den Eindruck zu erwecken, <a href="https://abgasskandal-anwalt.de/2020/11/09/der-dieselskandal-ist-nicht-vorbei/#more-1854">der Dieselskandal sei erledigt,</a> die Chancen vor Gericht gleich Null.</p>



<h4>Das Oberlandesgericht Oldenburg&#8230;</h4>



<p>&#8230;hat mit einem Urteil (Az. 12 U 161/20) vom 02.03.2021, also erst vor wenigen Tagen, aufgezeigt, dass es mit der Verjährung im Dieselskandal lange nicht so weit her ist, wie der geneigte Motorenhersteller, denn diese Argumentation gilt selbstverständlich nicht exklusiv für Fahrzeuge von Volkswagen, den Eindruck erwecken will.</p>



<h4>§ 852 des <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/B%C3%BCrgerliches_Gesetzbuch">Bürgerlichen Gesetzbuches</a>&#8230;</h4>



<p>&#8230;besagt unter dem Titel &#8220;Herausgabeanspruch nach Eintritt der Verjährung&#8221;: <em>&#8220;Hat der Ersatzpflichtige durch eine unerlaubte Handlung auf Kosten des Verletzten etwas erlangt, so ist er auch nach Eintritt der Verjährung des Anspruchs auf Ersatz des aus einer unerlaubten Handlung entstandenen Schadens zur Herausgabe nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung verpflichtet. Dieser Anspruch verjährt in <strong>zehn Jahren</strong> von seiner Entstehung an&#8230;&#8221;</em></p>



<h4>Was sich zuerst&#8230;</h4>



<p>sperrig liest, bedeutet insbesondere in Abgrenzung zum § 826 BGB &#8220;Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung&#8221;, dass über den generellen Anspruch auf Schadenersatz, der nach 3 Jahren verjährt, ein Anspruch auf &#8220;Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung&#8221; besteht, der erst nach 10 Jahren verjährt. Hier gilt es noch einmal klar zwischen Schadenersatz und Bereicherung des Schädigers zu differenzieren. Ein ersatzpflichtiger Schaden kann vieles sein, und führt nicht zwingend zur Bereicherung des Schädigers. Die ungerechtfertigte Bereicherung ist die Summe Geldes, die der Hersteller eines manipulierten Diesel mehr an Vermögen hat durch den Verkauf. Diese Summe soll dem Schädiger auch nach Ablauf der üblichen 3-Jahres-Frist nicht überlassen werden, da er anderenfalls durch unerlaubte Handlung bereichert bliebe. </p>



<h4>10 Jahre&#8230;</h4>



<p>&#8230;nach Bekanntwerden des erlittenen Schaden kann man auf Herausgabe der ungerechtferrtigten Bereicherung klagen. 10 Jahre, das bedeutet, dass die Ausreden mit Hinweis auf Verjährung nicht mehr ziehen und das frühestens mit Ablauf des 31.12.2026 Volkswagen wieder die Verjährung ins Spiel bringen. Viel Zeit um ihre Ansprüche auf Schadenersatz prüfen zu lassen. </p>



<h4>schutte.legal</h4>



<p>Rechtsanwalt Torsten Schutte von der Kanzlei schutte.legal empfiehlt aus seiner längjährigen Erfahrung als Prozessanwalt, die eigenen Ansprüche auf Entschädigung prüfen zu lassen und vor Gericht durchzusetzen. Die Chancen dazu waren nie größer als Jetzt. Es gibt keine Ausreden mehr.</p>
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