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Das Kraftfahrtbundesamt im Irrtum!

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Das Kraftfahrtbundesamt im Irrtum!

Das Kraftfahrtbundesamt

Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) zeichnet verantwortlich für die Typengenehmigungsverfahren, bei denen neu vorgestellte Kraftfahrzeuge auf die Erfüllung aller gesetzlichen Vorgaben hin überprüft werden. Natürlich zählt auch die Überprüfung der Einhaltung von gesetzlich verankerten Emissionsobergrenzen dazu. Wie wir alle aus leidvoller Erfahrung wissen, ist dies nicht nur dringend notwendig, sondern wird gelegentlich auch mit einem gerüttelt Maß an Blauäugigkeit durchgeführt. Seit 2015 fallen zahlreiche Automobilhersteller mit einer unübersehbaren Flut von Modellen mit teilweise dramatisch überhöhten Meßwerten beim Stickoxidausstoß auf.

Rückrufe

Darüberhinaus werden bei aufgefallenen Sachmängeln Rückrufe durch das Kraftfahrtbundesamt erarbeitet. Diese sind breit gegliedert vom einfach freiwilligen bis zum verpflichtend Angeordneten. Gerade in diesem Bereich wird das Kraftfahrtbundesamt immer wieder kritisiert zu langsam und zu nachsichtig zu sein. Besonders scharf fiel die Kritik aber daran aus, dass bestimmten vom Abgasskandal besonders betroffenen Fahrzeugtypen die Zwangsstilllegung drohte. Ein unhaltbarer Zustand für Dieselfahrer, zwar den vollen Kaufpreis entrichtet zu haben, aber kein Fahrzeug mit Betriebserlaubnis zu besitzen. Niemand kauft ein Auto um es gelegentlich unter Optimalbedingungen zu bewegen. Es hat schlicht und ergreifend immer zur Verfügung zu stehen.

Fragen

Das wirft Fragen auf! Wie konnte über einen so langen Zeitraum bei so vielen Modellen schlicht und ergreifend übersehen werden, dass die Fahrzeuge keineswegs geeignet waren, das Typengenehmigungsverfahren zu bestehen. Vom grundsätzlich auf den ersten Blick schon fragwürdigen Testmodus NEFZ gänzlich abgesehen, der zur Manipulation geradezu ermuntert. Als wenn man Huskies im geheizten Wohnzimmer darauf testet, ob sie es bis zum Nordpol schaffen. Damit ist aber längst nicht das Ende der fragwürdigen Handlungen beim Kraftfahrtbundesamt erreicht.

Neue Methoden

Ganz neue Methoden werden jetzt eingeführt! In einem uns vorliegenden Schreiben des KBA an das Oberlandesgericht Celle werden höchst merkwürdige Aussagen getätigt. Unter anderem wird eine in der Software der Motorsteuerung des Motortypen EA 288 von Volkswagen implementierte Lenkwinkelerkennung nicht als Mittel zur Prüfstanderkennung dargestellt. Das ist lächerlich, denn wofür müßte eine Motorsteuerung denn alternativ über den Lenkwinkel informiert sein.

Thermofenster

Und immer wieder das Thermofenster! Behauptet das Kraftfahrtbundesamt im besagten Schreiben an das OLG Celle auch, dass ein Thermofenster nicht grundsätzlich illegal und deswegen sittenwidrig sei. Nämlich dann, wenn es nicht zu erhöhtem Stickoxidausstoß führe. Das ist hanebüchen, in etwa auf dem Niveau, dass ein Loch in der Wand nur dann ein Fenster ist, wenn man auch hinausschauen kann. Eine Motorsteuerung, die bei zu hohen Temperaturen (>31°C), aber besonders bei zu niedrigen Temperaturen (<15°C) nicht die Abgasrückführung reduziert, ist nicht illegal, da sie über keinerlei Thermofenster verfügt. Verfügt sie über ein Thermofenster, ist sie illegal! Eine dritte Möglichkeit existiert dort nicht. Im Schreiben des KBA aber dennoch.

Jüngste Tests

Besonders erstaunlich und alarmierend, speziell was die Wahrnehmung der Pflichten des KBA angeht, sind jüngste Tests zu aktuellen Werten beim Schadstoffausstoß. Bei zahlreichen Modellen, die schon früher mit weit überhöhten Meßwerten aufgefallen waren, sieht dies im Jahr 2021 nicht besser aus. Spitzenreiter ist ein Volvo mit der 18,2fachen Überschreitung des Grenzwertes von 80 mg/km NOx. Ein Mercedes C 220d kam immerhin auf das 7,8fache des erlaubten Wertes, ein Skoda Octavia auf das 4,9fache. Die Liste ist länger, und für einige diese Modelle gab es noch nie einen verbindlichen Rückruf. Stattdessen bemüht sich das KBA um inhaltlich ganz klar falsche Ausreden, die im Zweifelsfall in Schriftform an Gerichte versendet werden.

2021

Es gibt die Gegenbeispiele, auch schon vor 2021, in denen Dieselfahrzeuge den Ansprüchen gerecht werden. Dies ist der unwiderlegbare Beweis, das Abschalteinrichtungen jeder Art illegal, weil überflüssig, sind. Hat auch der Europäische Gerichtshof schon unmißverständlich erklärt. Um so weniger verständlich bleibt, gerade 2021, fast sechs Jahre nach Beginn des Dieselskandals, dass das KBA, trotz negativer Testergebnisse, versucht, ein Gegenszenario aufzubauen.

schutte.legal

Rechtsanwalt Torsten Schutte von der Kanzlei schutte.legal kämpft als erfahrener Prozeßanwalt seit Beginn des Dieselskandals für ihr Recht auf Schadenersatz. Er lehnt die Einstufung des Motortypen EA 288 als “nicht sittenwidrig” ganz klar ab und erwarte, dass das KBA sich dahingehend korrigiert.

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