Im Dieselskandal gehen immer wieder Schlaglichter an. An dieser Stelle einige Hinweise auf die neuesten Entwicklungen. Natürlich wäre es für den Verbraucher besonders einfach, es gäbe eine Liste von Automobilherstellern, die nachweislich an der Abgasreinigung NICHT manipuliert haben. Für die eben nicht betroffenen Unternehmen sollte es doch ein schöner Marketingtrick sein, ihre Gesetzestreue deutlich herauszustellen. So bleibt uns nur der mühsame Weg, jedes mal von Neuem die Übeltäter beim Namen zu nennen.
Fiat nimmt mit dem Ducato als Basis für zahllose Wohnmobile an der Veranstaltung teil. Es wurde von uns ausführlich dazu berichtet.
Der Hut von Audio ist so alt wie der von Volkswagen. Herr Stadler sitzt allerdings immer noch vor dem Landgericht in München und beklagt sich darüber, dass er ungerecht behandelt wird. Nicht, dass ausgerechnet Audi die dreistesten Varianten der Vertuschung benutzte, bis hin zur offensichtlichen Vernichtung von Unterlagen. Und der Chef hat von allem nichts gewußt, und nur ein paar Emails überflogen.
Peugeot als Teil des neuen Superkonzerns Stellantis gerät nach 2017 nun wieder in den Focus der Ermittlungen. Meldungen wissen davon, dass Peugeot 10 Millionen Euro Kaution und 30 Millionen Euro Bankbürgschaft hinterlegen mußten. Die Summen sind zum vermutbaren Schaden zwar lachhaft gering, ein unschuldiges Unternehmen dürfte sich aber wohl mit Fug und Recht gegen ihre Leistung gewehrt haben.
Die interessanteste Nachricht aber betrifft Daimler. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat ein Urteil des Landgerichtes Frankfurt (Az. 3 U 7/20) kassiert, zugunsten des Klägers abgeändert oder wahlweise zur Neuverhandlung ans Landgericht zurückverwiesen. Es würde eine ausreichend substantiierte Darlegung der manipulierten Konstruktionselemente durch den Kläger festgestellt, sowie eine mögliche Sittenwidrigkeit der Handlungen von Daimler festgestellt. Zudem wurde dargelegt, dass Daimler auch zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet ist, wenn das Fahrzeug bereits vorher vom Kläger veräußert wurde.
Daimler hat bei manipulierten Abgasreinigung mittels Kühlwert-Solltemperatur-Regelung (eine genauere Betrachtung dieser Art der Umgehung von geeigneter Abgasreinigung wird an anderer Stelle nachgeholt) sogar das gleiche Steuergerät von Bosch verwendet. Kein Beweis für Manipulation, aber sich eine interessante Tatsache.
Kein eigentlicher Hersteller von Dieselfahrzeugen, dennoch gehört es zu den Schlaglichtern als Schutzengel geplagter Abgasmanipulateure. Derzeit wird gerichtlich festgestellt, ob die seiner Zeit vom Kraftfahrtbundesamt verwendeten Konformitätsfaktoren zur Überschreitung des eigentlichen Grenzwertes von 80 mg/km NOx gesetzeskonform waren.
Rechtsanwalt Schutte von der Kanzlei schutte.legal rät jedem Inhaber eines Dieselfahrzeuges, seinen Anspruch auf Schadenersatz individuell überprüfen zu lassen.
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