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Perfider Plan und die Erfüllungs-Gehilfin!

Vonlegalsupport

Perfider Plan und die Erfüllungs-Gehilfin!

Was wir seinerzeit bereits unter den Titeln “Volkswagen und der Europäische Gerichtshof” und “Wenn der Verdacht zur Gewißheit wird…” befürchtet haben, ist uns nun schriftlich zugestellt worden. Was einst als C 663 19 am Europäischen Gerichtshof die Hoffnung auf eine höchstrichterliche Entscheidung nährte, verschwindet jetzt sang und klanglos in den Akten.

Exakt so wie schon vor Monaten beschrieben, Volkswagen zahlt, vollständig, vorbildlich, jeden einzelnen geforderten Cent, in einem einzigen Verfahren. Die weniger vorbildliche Konsequenz daraus ist, dass das in Luxemburg vorlegende Landgericht in Gera spontan keine Veranlassung für weiteres Vorgehen am EuGH mehr sieht.

Mit wenigen dürren Worten wird abgewickelt: “Durch die Erfüllung des klageweise geltend gemachten Zahlungsanspruches ist eine Klärung der gerichtlichen Fragen über Art. 267 Abs. 2 AEUV nicht mehr erforderlich.

Selbstverständlich sind Fragen zu einem Sachverhalt, der 11 Millionen mal in Form des Motortypen EA 189 aufgetreten ist, bei einem einzigen Mal Wohlverhalten sofort hintan zu stellen. Fernabdavon, dass eine unbekannte Anzahl weiterer Motorentypen und Automobilhersteller darüberhinaus bereits belangt oder mindestens im Verdacht stehen, mit lächerlichen Begriffen wie “Thermofenster” oder “Akustikfunktion” ihr manipulatives Vorgehen zu kaschieren.

Es stellt sich auch die Frage, warum es überhaupt einem kleine Landgericht vorbehalten bleibt, einen beim Europäischen Gerichtshof angestoßenen Vorgang eigenmächtig wieder zurückzunehmen. Zuletzt stellt sich noch die Frage, inwieweit man sich als Richterin am Landgericht zu Gera zum Erfüllungsgehilfen eines ebenso perfiden wie aber auch leicht zu durchschauenden Planes eines globalen Konzerns machen muß.

Rechtsanwalt Torsten Schutte von schutte.legal sieht den Vorgang als nicht rechtsfehlerfrei und wird eine Rechtsbeschwerde zur Anwendung bringen.

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