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Monatsarchiv Februar 2020

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Wieder ein Freitag in Braunschweig!

Kurz vor dem Wochenende kommt die große Meldung aus Braunschweig. Der Vergleich zwischen Volkswagen und den Verbrauchervertretern von VZBV in der Musterfeststellungsklage (MFK) kommt jetzt doch.

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Der Diesel und die Musterfeststellungsklage!

Die Musterfeststellungsklage (MFK) als Rechtsinstrument wurde nicht eigens für die Dieseläffare erfunden, gleichwohl war die Vielzahl der Betroffenen der Auslöser für ihre Einführung . Sie kann immer und überall zur Anwendung kommen, wo es mehrere Betroffene mit gleichen oder ähnlichen Ansprüchen gibt.

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Die Musterfeststellungsklage

Am 14.02.2020 sind die Verhandlungen vor dem Oberlandesgericht Braunschweig im Zuge der Musterfeststellungsklage (MFK) vorläufig gescheitert. Die Pauschalforderung der die MFK begleitenden Anwälte in Höhe von 50 Millionen Euro sei der Stein des Anstosses.

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Volkswagen! Betriebswirtschaft! Volkswirtschaft?

Ein Unternehmen ist ein wirtschaftlicher Zusammenschluß, der unter Einsatz von Maschinen, Energie und menschlicher Arbeit einer Gewinnerzielungsabsicht nachgeht. Den verarbeiteten Ressourcen oder erbrachten Dienstleistungen wohnt hernach ein Mehrwert inne. Dieser wird durch Verkauf umgewandelt in Gewinn, aus dem Steuern und Löhne bezahlt werden.

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Nutzungsentschädigung? Ein weiterer Schritt nach oben!

Zur Rückabwicklung eines Kaufvertrages, den der Käufer wegen arglistiger Täuschung erfolgreich angefochten hat, nachdem das gekaufte Kraftfahrzeug durch einen von ihm selbst allein verschuldeten Unfall zerstört worden war (Fortführung BGH, 1970-01-08, VII ZR 130/68, BGHZ 53, 144).

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VW zahlt!

Am 07.02.2020 kam am Brandenburgischen OLG ein bemerkenswertes Urteil zustande. In einer Berufungsverhandlung zu einem Urteil des Landgerichtes Potsdam (Az: 6 O 38/18) zogen die Anwälte von Volkswagen überraschend die Berufung zurück. Im Vorfeld dieses Geschehens hatte das Oberlandesgericht die Gültigkeit von Nutzungsentschädigungen bezweifelt.

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Auch gelöschte Daten geben Auskunft!

Der Abgasskandal geht in sein sechstes Jahr und es werden quasi täglich neue Erkenntnisse erlangt, Urteile gefällt aber auch Enthüllungen veröffentlicht. Auch Erkenntnisse, die zurückdatieren bis ins Jahr 2015 haben gewichtigere Konsequenzen als die dürre Meldung zuvorderst vermuten lässt.

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Verjährung!?

Das Landgericht Duisburg hat mit einem Urteil (Az.: 4 O 165/19) vom 20. Januar 2020 einen wichtigen Meilenstein für Besitzer von VW-Dieselfahrzeugen mit dem Motorentyp EA 189 festgelegt.

Volkswagen hält die Ansprüche auf Schadenersatz für Dieselfahrzeuge mit illegaler Abschaltvorrichtung nicht nur für unzulässig sondern auch für verjährt. Besitzer betroffener Fahrzeuge seien mit dem Bekanntwerden des Abgasskandals Anfang 2015 informiert gewesen. Klagen, insbesondere erst im Jahr 2019 vorgebracht, seien durch Ablauf einer dreijährigen Verjährungsfrist nicht mehr zulässig.

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