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Volkswagen! Betriebswirtschaft! Volkswirtschaft?

Vonlegalsupport

Volkswagen! Betriebswirtschaft! Volkswirtschaft?

Ein Unternehmen ist ein wirtschaftlicher Zusammenschluß, der unter Einsatz von Maschinen, Energie und menschlicher Arbeit einer Gewinnerzielungsabsicht nachgeht. Den verarbeiteten Ressourcen oder erbrachten Dienstleistungen wohnt hernach ein Mehrwert inne. Dieser wird durch Verkauf umgewandelt in Gewinn, aus dem Steuern und Löhne bezahlt werden.

Der Wert aller Produkte und Dienstleistungen aller Unternehmen eines Landes stellt das Bruttoinlandsprodukt (BIP) dar. Steigert sich der Wert des BIP (nicht, wie manch einer gerne glaubt, die kumulierten Unternehmensgewinne des beobachteten Wirtschaftsraumes), nennt man das Wirtschaftswachstum.

Auf dem BIP eines Wirtschaftsraumes basiert auch der Wechselkurs der dort gängigen Währung. Ein Vertrauensvorschuß (oder eben nicht) auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des eigenen Landes, oder mehrerer Länder, wie beim Euro. Mit anderen Worten, die Kaufkraft des Geldes in meinem Portemonnaie hängt direkt mit dem wirtschaftlichen Erfolg der heimatlichen Wirtschaft zusammen.

Alle Unternehmen sind somit aufgerufen, durch solides Wirtschaften und die Befolgung des hehren Prinzips “Eigentum verpflichtet” sowohl den eigenen Wohlstand als auch den der Bürger, Mitarbeiter oder Konsumenten, wie man will, aus ethischer Verantwortung und im eigenen Interesse zu mehren.

Verletzt aber ein Unternehmen die oben genannten Prinzipien und platziert einen erheblichen Minderwert in seine Produkte, so schadet es nicht nur sich selbst sondern allen. Ist dieses Unternehmen eines der führenden im heimischen Wirtschaftsraum, ja sogar unter den Großen der Welt, entsteht unübersehbarer Schaden.

Auch in absoluten Zahlen gewaltige Summen als Entschädigung für direkt Betroffene können nicht darüber hinwegtäuschen, dass der eigentliche Schaden allen entstanden ist, und nicht entschädigt werden kann.

830 Millionen Euro sind ohnehin, gemessen an den Zahlen aus USA und der Menge derer, die sich der Musterfeststellungsklage (MFK) angeschlossen haben, bestenfalls ein Dankeschön, dass die Anzahl der Anspruchsteller nicht zehn mal so hoch ist.

Konkret sind es nicht einmal 2000 Euro je manipuliertem Fahrzeug, und man versteht sofort, warum Volkswagen diese Summe auch trotz geplatztem Vergleich vor dem Oberlandesgericht in Braunschweig anbietet. So nahezu ungeschoren kommt man in keinem anderen Szenario aus der vertrackten Situation heraus.

Aber selbst dann, wenn VW 10 oder 20 Milliarden Euro an die Geschädigten der Dieselkrise auszahlen würde, müßte dieses Geld an anderer Stelle erst wieder erwirtschaftet werden, oder eben eingespart. Die zu erwartenden Maßnahmen entnimmt man der Tagespresse, oder dem Postkasten als zukünftiger ehemaliger Mitarbeiter, vorzugsweise der Zulieferunternehmen.

Die pauschale Gebührenforderung der in der MFK zuständigen Anwälte in Höhe von bescheidenen 50.000.000 Euro ist der Grund für das Scheitern der Verhandlungen in Braunschweig. Rechtsanwalt Schutte fragt sich, ob die Summe bei 4,6 Millionen (gegenüberüber derzeit 460.000 plusminus ein paar zehntausend, die Angaben schwanken) in der MFK eingeschriebenen Mandanten dann auch dementsprechend bei 500.000.000 Euro gelegen hätte.

Rechtsanwalt Torsten Schutte sieht sich auf höchst dramatische Weise bestätigt, dass der Individualklage gegenüber der Musterfeststellungsklage klar der Vorzug zu geben ist.

Die Kanzlei schutte.legal vertritt sie individuell, effizient und bundesweit mit keinem geringeren Anspruch, als das Ihnen als Geschädigtem im “Dieselskandal” als Schadenersatz die volle Kaufsumme, sämtliche Kreditkosten, Verzugszinsen seit dem Kaufdatum sowie die gesamten zusätzlichen sogenannten nutzlosen Aufwendungen zustehen.

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