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Der Diesel und die Musterfeststellungsklage!

Vonlegalsupport

Der Diesel und die Musterfeststellungsklage!

Die Musterfeststellungsklage (MFK) als Rechtsinstrument wurde nicht eigens für die Dieseläffare erfunden, gleichwohl war die Vielzahl der Betroffenen der Auslöser für ihre Einführung . Sie kann immer und überall zur Anwendung kommen, wo es mehrere Betroffene mit gleichen oder ähnlichen Ansprüchen gibt.

Deswegen einige Betrachtungen zur MFK im Allgemeinen, und was daraus zu schließen ist für die spezielle MFK, die am OLG Braunschweig in Sachen Dieselfahrzeuge von Volkswagen verhandelt wird.

Die Musterfeststellungsklage (auch Musterklage genannt) ist eine zivilrechtliche Verbandsklage, die mit dem Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage mit Wirkung zum 1. November 2018 in das deutsche Recht eingeführt wurde. (Wikipedia, Musterfeststellungsklage)

Musterfeststellungsklagen werden ausschließlich vor Oberlandesgerichten verhandelt und benötigen zunächst eine Gruppen von mindestens 10 betroffenen Verbrauchern.

Qualifizierte Institutionen können dann die Zulassung vor Gericht beantragen. Die Zuständigkeit der beantragenden Institution wird vom Gericht geprüft, und es bedarf dann binnen zwei Monaten 50 ins Klageregister eingetragenen Verbrauchern.

Selbst wenn der Rechtsstreit im Rahmen der MFK zu Ende geführt wird, bedeutet dies für den einzelnen Verbraucher nicht, dass ihm schon Schadenersatz in bestimmter Höhe geleistet wird. Dieser Anspruch muss in einem folgenden Verfahren individuell durchgesetzt werden.

Kommt es dagegen während der Verhandlungen zu einem Vergleich zwischen den streitenden Parteien, und nimmt der im Klageregister eingetragene Verbraucher das Angebot an, kann es sehr viel schneller zu einem finanziellen Ausgleich kommen.

Erfolg und Misserfolg einer Musterfeststellungsklage, die mit einem Vergleich beendet wird, lässt sich aber nicht nur am Datum der Zahlung von Schadenersatz messen. Den Vergleich abzulehnen und die Geduld aufzubringen auf ein Urteil zu warten, bedeutet zwar das Risiko eines negativen Ergebnisses auf sich zu nehmen, eröffnet aber immer noch die nachträglich Möglichkeit einer individuellen Klage.

Grundsätzlich, aber auch im Speziellen, gemessen an der Höhe des Vergleichsangebotes von Volkswagen im aktuellen Fall, ist der sofortigen individuellen Klage der Vorzug zu geben.

Es bleiben noch die Urteile vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) und Bundesgerichtshof (BGH) abzuwarten, die am 19.03.2020 respektive 05.05.2020 verhandeln, es wird aber überwiegend erwartet, dass Schadenersatzzahlungen in Zukunft ohne Anrechnung von Nutzungsentschädigung festgelegt werden.

Die unter dieser Prämisse zu erwartenden Summen dürften mehrheitlich um ein Vielfaches über dem Vergleichsangebot von VW liegen.

Rechtsanwalt Schutte vertritt ihre Interessen gegen Hersteller manipulierter Dieselfahrzeuge bundesweit und als erfahrener Prozeßanwalt mit hoher Effektivität.

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