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Die Musterfeststellungsklage

Vonlegalsupport

Die Musterfeststellungsklage

Am 14.02.2020 sind die Verhandlungen vor dem Oberlandesgericht Braunschweig im Zuge der Musterfeststellungsklage (MFK) vorläufig gescheitert. Die Pauschalforderung der die MFK begleitenden Anwälte in Höhe von 50 Millionen Euro sei der Stein des Anstosses.

Soweit, so schön, so unklar! Volkswagen stellt auch außergerichtlich 830 Millionen Euro als Gesamtsumme für die Entschädigungszahlungen in Aussicht. Im Falle der Annahme verpflichtet sich der Besitzer eines manipulierten Fahrzeuges keine weiteren rechtlichen Schritte gegen den Hersteller einzuleiten. Alle bis 2015 kurz vor Bekanntwerden der Abgasproblematik erworbenen VW-Diesel seien damit abgearbeitet, und auf der ganzen Affäre “der Deckel” drauf.

Die Schadenersatzsummen staffeln sich je nach Alter und Modell von ca. 1400 Euro bis zu 6200 Euro.

Rechtsanwalt Schutte weist entschieden darauf hin, dass es sich bei den genannten Summen bestenfalls um Bruchteile dessen handelt, dass Käufer von VW-Dieseln insgesamt für ihr Gefährt ausgegeben haben.

Neueste Gerichtsurteile, unter anderem vom Oberlandesgericht in Brandenburg, sprechen aber eine ganz andere Sprache. Erstmals wurde Schadenersatz geleistet in Höhe der Summe, die im Kaufvertrag dargelegt war, ohne für die Fahrleistung eine Nutzungsentschädigung abzuziehen.

In Anbetracht der Tatsache, dass in wenigen Wochen erstmals vor dem BGH verhandelt wird und der Tenor der letzten Gerichtsurteile einen völlig neuen Weg weist, kann es nur zum eigenen Schaden sein, voreilig auf ein von Volkswagen quasi freiwillig ausgelobtes Angebot einzugehen.

Rechtsanwalt Schutte sieht, wie an anderer Stelle ausführlich dargelegt, die besten Chancen auf Herstellung von Gerechtigkeit in einer Individualklage.

Die Kanzlei schutte.legal vertritt ihre berechtigten Interessen zur vollumfänglichen Entschädigung bundesweit.

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