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Wieder ein Freitag in Braunschweig!

Vonlegalsupport

Wieder ein Freitag in Braunschweig!

Kurz vor dem Wochenende kommt die große Meldung aus Braunschweig. Der Vergleich zwischen Volkswagen und den Verbrauchervertretern von VZBV in der Musterfeststellungsklage (MFK) kommt jetzt doch.

Das Oberlandesgericht Braunschweig ordnete neue Verhandlungsgespräche an. Heute wird bekanntgegeben, dass man sich mit dem Präsidenten des OLGs zusammengesetzt und auf eine umfassende Vereinbarung geeinigt hat.

Zuvor waren die Verhandlungen wegen angeblich intransparenter Honorarforderungen der Anwälte der Verbrauchervertreter von VW platzen gelassen worden.

An der von Volkswagen schon zuvor in den Raum gestellten Gesamtentschädigungssumme von 830 Millionen Euro hat sich demnach gar nichts geändert. Der Verteilschlüssel der konkreten finanziellen Einzelleistung nach Alter und Fahrleistung des zu kompensierenden Fahrzeugwertes bleibt weiterhin unklar.

Die Werte sollen zwischen 1350 € und 6357 € liegen. Von dem angesetzten Durchschnittswert der Diesel in der MFK will Volkswagen ergo ca. 15% entschädigen.

Angesichts zuletzt gefällter Urteile vor verschiedenen Oberlandesgerichten, in denen auf die Schadenersatzleistungen des Fahrzeugherstellers nicht einmal mehr Nutzungsentschädigungen aus Fahrleistung angerechnet wurden, und den in naher Zukunft anstehenden Entscheidungen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) und insbesondere dem Bundesgerichtshof (BGH) muss jedem Betroffenen deutlich vor Augen geführt werden, dass er mit der Annahme des Vergleiches vom 28.02.2020 sich selbst starken finanziellen Schaden zufügt.

Rechtsanwalt Schutte vertritt von Beginn der Dieselkrise an die feste Überzeugung, das Besitzer von manipulierten, und damit nicht zulassungsfähigen, Diesel-Volkswagen umfassend zu entschädigen seien. Neben dem vollen Kaufpreis sind Verzugszinsen seit dem Kaufdatum, sowie alle sogenannten nutzlosen Aufwendungen aus Wartung und Reparatur zu veranschlagen.

Die durchschnittlich etwa 2000 Euro je in der Musterfeststellungsklage Eingetragenen, die VW im angekündigten Vergleich auszahlen will, sind nur ein Bruchteil dessen, dass Sie in einer Individualklage an finanziellem Ausgleich erkämpfen können.

Rechtsanwalt Schutte rät aus dieser einfachen Rechnung heraus, sich NICHT vorschnell mit dem Ergebnis des Vergleichs aus der MFK zufrieden zu geben. Eine individuell durchgefochtene Klage verspricht erheblich mehr Gerechtigkeit gegenüber einem Großunternehmen, dass aus Erwägungen der Gewinnoptimierung heraus betrogen hat.

Rechtsanwalt Torsten Schutte vertritt als erfahrener Prozeßanwalt Ihre Interessen effektiv und bundesweit.

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