Motoren mit der Bezeichnung OM651 von unzulässiger Abschaltvorrichtung betroffen. schutte.legal berichtet für Sie…
Auch für Daimler ziehen dunkle Wolken am Horizont auf. Rund 60.000 Pkw des Typs GLK 220 CDI mit der Euro Abgasnorm 5 aus dem Bauzeitraum 2012-2015 sind betroffen. Die Software wurde bereits 2015 vom KBA entdeckt und mit weiteren Emissionsmessungen verifiziert. Sollte sich der Vorwurf erhärten, empfehlen wir anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. schutte.legal vertritt im Abgasskandal bereits hunderte Mandanten effektiv. Rechtsanwalt Torsten Schutte verlangt für seine Mandanten von den betroffenen Automobilherstellern den vollen Kaufpreis nebst sämtlicher Aufwendungen nebst Zinsen.
weiterlesenÜberprüfen Sie über diesen Link, ob Ihr Mercedes betroffen ist.Überprüfen Sie über diesen Link, ob Ihr Mercedes betroffen ist.
Lassen Sie sich nicht von Formulierungen verunsichern wie: „Freiwillige Serviceaktion“ – Das ist sie nicht!
Lassen Sie sich von einem erfahrenen Prozessanwalt beraten, was die notwendigen rechtlichen Schritte sind.
Lesen Sie hier alles zur Musterfeststellungsklage.
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Betroffen im Abgasskandal?
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Quellen:
VW-Vorständin Hiltrud Werner: “Kunden haben im Dieselskandal keine Verluste erlitten.”
Mit dieser Aussage sorgt die Rechtsvorständin des VW-Konzerns für Kopfschütteln in der Bevölkerung und in der Politik.
In einem Interview mit dem Handelsblatt erklärte Frau Werner ,dass es aus ihrer bzw der Sicht des Konzerns, keine Rechtsgrundlage für Kundenklagen gäbe. weiterlesen
Brief des KBA an 1,5 Millionen Dieselhalter rechtswidrig.
Laut einem Gutachten, welches der Zeitung WELT vorliegt, verstößt das von der Behörder an 1,5 Millionen Dieselbesitzer verschickte Schreiben gleich gegen mehrer Gesetze.
Das Schreiben soll Dieselhalter über mögliche Umtauschprämien informieren. Dass das Schreiben der Behörde lediglich drei deutsche Automobilhersteller aufführt und ausschließlich diese als direkten Ansprechpartner ausweist, kollidiert mit europäischem und deutschem Recht. weiterlesen
VW muss Schadenersatz in Höhe von 17.000 Euro leisten.
Das OLG Köln hat entschieden. Der Volkswagen Konzern muss einem Kunden Schadenersatz in Höhe von 17.000 Euro für einen gebrauchten Audi A4 mit Euro-5 Dieselmotor zahlen. Nach Auffassung des Gerichts ist nach §826 (BGB) der Tatbestand der sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung erfüllt. weiterlesen
Jetzt droht Daimler eine Klagewelle.
Das Landgericht Stuttgart hat den Autohersteller Daimler in drei Fällen zu Schadenersatz-Zahlungen wegen Abschaltvorrichtungen bei der Abgasreinigung von Dieselmotoren verurteilt. Dieses Urteil kann als richtungsweisend eingestuft werden. Besonders die Tatsache, dass das Gericht das sogenannte “Thermofenster” der Mercedes-Motoren als unzulässige Abschaltvorrichtung bewertet.