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VW muss Schadenersatz in Höhe von 17.000 Euro leisten

VonWebmaster

VW muss Schadenersatz in Höhe von 17.000 Euro leisten

VW muss Schadenersatz in Höhe von 17.000 Euro leisten.

Das OLG Köln hat entschieden. Der Volkswagen Konzern muss einem Kunden Schadenersatz in Höhe von 17.000 Euro für einen gebrauchten Audi A4 mit Euro-5 Dieselmotor zahlen. Nach Auffassung des Gerichts ist nach §826 (BGB) der Tatbestand der sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung erfüllt.

Bei dem vom Kunden erworbenen Audi  A4 ist ein Motor mit der “Schummelsoftware”, die den Diesel-Skandal ins Rollen brachte verbaut. Das vom Volkswagen Konzern angebotene Softwareupdate lehnte der Kunde strikt ab. Er begründete diese Haltung damit, dass er den Wagen nicht gekauft hätte, hätte er von den falschen Abgaswerten gewusst.

Das OLG Köln bestätigt damit das Urteil vom LG Köln aus erster Instanz. Auch hier wurden dem Käufer des Audi A4 bereits 17.000 Euro zugesprochen.

Die Verteidigung des VW Konzerns fand bei den Richtern keinerlei Zuspruch. In dieser hieß es, der Vorstand hätte nichts von den Geschehnissen gewusst.

Auch in anderen Städten ist es zu ähnlich lautenden Urteilen gekommen. So nahm etwa das Landgericht Heilbronn auch schon eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung an.

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Quellen:

Legal Tribune Online

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