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Abgasskandal : Der „Schummel-Diesel“!

Vonlegalsupport

Abgasskandal : Der „Schummel-Diesel“!

Was Ihnen wirklich zusteht!

Für schutte.legal liegen die Fakten klar auf dem Tisch. Es ist betrogen worden und das muss seine rechtlichen Folgen haben. Millionen Verbraucher wurden getäuscht. Wie? Das fasst schutte.legal kurz für sie zusammen :

Diesel PKW wurden von Ingenieuren mit einer illegalen Software ausgestattet, welche die Motorleistung im Prüfstand reduziert und den sogenannten NOx Katalysator, eine zusätzliche Reinigungsstufe im Auspuff aktivieren kann, um somit den Schadstoffausstoß im deutlich zu reduzieren und die geltenden Abgasnormen zu erfüllen.

Dies funktioniert über Sensoren im EPS, ABS oder etwa im Getriebe oder der Lenkung, welche erkennen, wann das Auto auf dem Prüfstand steht.

Die Welle die jetzt über z.B. Volkswagen hinwegrollt, ist rechtlich konsequent und absolut gerechtfertigt, so Rechtsanwalt Torsten Schutte. Auf die im Mai 2014 von der US Umweltbehörde EPA eingeleitete Untersuchung, rief Volkswagen im Dezember 2014 rund 500.000 Fahrzeuge in den USA zurück, welche jedoch selbst nach dem sogenannten Software „Update“ noch immer erhöhte Abgaswerte aufwiesen. (Quelle Focus Online)

Im Juni 2015 wurde der Konzern von den US Behörden darüber informiert, dass Unregelmäßigkeiten bei den Fahrzeugen entdeckt wurden und die geplante Lizensierung wurde gestoppt bis der „Fehler“ gefunden war.

Erst am 20. September 2015 gab Volkswagen den Betrug zu, nachdem die US Behörden erneut bezüglich knapp 500.000 Autos einen Rückruf angeordnet hatten Mittlerweile ist klar, dass weltweit mindestens 11 Millionen PKW betroffen sind.

Unter anderem sind folgende Modelle betroffen:

Bei VW der Motorentyp EA189 in der 1.2, 1.6 und 2.0 Liter Version aus den Baujahren 2009 bis 2015 und des Weiteren auch die 3 Liter V6 Versionen aus den Baujahren 2014-2018.

Betroffen sind wohl auch 60.000 Mercedes GLK mit dem 220 CDI-Dieselmotor und der Abgasnorm Euro 5 aus dem Bauzeitraum 2012 bis 2015. Die Software hatte das KBA bereits im Herbst 2018 im Motorentyp OM 651 entdeckt und mit weiteren Emissionsmessungen verifiziert. Die entdeckte Funktion soll bei Software-Updates entfernt worden sein. (Quelle: Auto Motor Sport)

Schutte.legal geht hier in die Offensive. Rechtsanwalt Torsten Schutte ist rechtlich davon überzeugt, dass dem Kläger vom Automobilhersteller der volle Kaufpreis zu erstatten ist, nebst sämtlicher, geleisteter Aufwendungen, nebst Zinsen.

Rechtsanwalt Torsten Schutte hierzu:

Richtig ist, dass die Gerichte heute überwiegend auf Seiten des Verbrauchers stehen. Auch die strafrechtlichen Konsequenzen sind mittlerweile eingeleitet, gegenüber den betroffenen Vorständen und Managern. Aufgrund der technischen Unsicherheiten einer etwaigen Umrüstung ist aus anwaltlicher Sicht dringend dazu zu raten rechtlich dagegen vorzugehen, wenn man ein betroffenes Fahrzeug hat. Sollte man sich unsicher sein darüber, ob das eigene Fahrzeug betroffen ist, dann bietet sich laut schutte.legal an, eine kostenlose Erstberatung in Anspruch zu nehmen und dies mit einem Rechtsanwalt zu besprechen.

Ein einfaches Beispiel über das mögliche Ergebnis eines Schadenersatzanspruches mit einem Fahrzeugwert von 30.000 €.

Beispielfahrzeug wurde gekauft am 08.09.2010

Der errechnete Zinssatz beträgt 4,12%

Zu verzinsende Tage 3106 á 3,43€ Tageszins

Summe der Zinsen: 11.665,60€

Summe der Forderungen und Zinsbeträge: 41.665,60€

schutte.legal vertritt im Abgas Skandal bereits hunderte Mandanten effektiv. Sollten sie betroffen sein, schalten sie einen Anwalt ein, der für sie das Optimale Ergebnis erzielt.

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legalsupport administrator