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Ergebnis der Musterfeststellungsklage erst 2020? – schutte.legal wartet nicht!

VonWebmaster

Ergebnis der Musterfeststellungsklage erst 2020? – schutte.legal wartet nicht!

Ergebnis der Musterfeststellungsklage erst 2020? – schutte.legal wartet nicht!

Die Klägervertretung, bestehend aus dem Bundesverband der Verbraucherzentrale und dem ADAC, will mit der Musterfeststellungsklage klären, ob die sogenannten Nutzungsvorteile vom Kaufpreis abzuziehen sind. Als Nutzungsvorteile werden die gefahrenen Kilometer aufgeführt.

Vertreten werden die Verbraucherzentrale und der ADAC dabei unter anderem durch die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer. Mit einer “Klärung” ist im Jahre 2020 zu rechnen, wenn das erste Urteil erwartet wird.

schutte.legal wartet nicht!
Seit 2,5 Jahren klagen wir auf die komplette Rückerstattung sämtlicher geleisteter Zahlungen.

Rechtsanwalt Torsten Schutte dazu:
“2,5 Jahre ist eine viel zu lange Zeit. Wir wissen, dass Sie einen anderen Anspruch haben. Wir setzen uns für Sie ein und klagen auf die komplette Rückerstattung. Hunderte vertrauen schutte.legal! Hier sind Sie keine Nummer!

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