Ein Beitrag aus dem äußerst sporadisch auftretenden Format der Frontberichterstattung. Diesmal befindet sich ein Teil des aktuellen Frontverlaufs zwischen der Realität und der deutschen Richterschaft mitten im Gerichtssaal des Landgerichtes im heimeligen Limburg.
weiterlesenNachdem vor Kurzem bei einem Audi Q5 eine illegale Abschalteinrichtung diagnostiziert wurde, ist Porsche jetzt von sich aus aktiv geworden. Es wurden das Kraftbundesamt, die zuständige Staatsanwaltschaft in Stuttgart sowie die US-Justizbehörden hinzugezogen. Anlaß der Maßnahme sind im Panamera und 911er verbaute Einrichtungen, die den Verdacht einer Zykluserkennung nahelegen.
weiterlesenEs mehren sich die Zeichen, dass neben den sattsam seit 2015 bekannten Manipulationen an der Abgasreinigung von Dieselfahrzeugen auch benzinbetriebene Kraftfahrzeuge Gegenstand intensiver Manipulationsbemühungen waren, und sind.
weiterlesenEs geht in die nächste Runde im Dieselskandal. Wie wir in der Vergangenheit stets beleuchteten, versucht Volkswagen seine Verschleierungstaktiken seit Herbst 2015 zur Meisterschaft zu bringen. Leider hat dies auch vor so manchem ehrwürdigen Gericht durchaus funktioniert.
weiterlesenZum wiederholten Mal erfordert ein Urteil eines deutschen Landgerichtes einen Vergleich mit der Wirklichkeit. Ein gebrauchter Golf, im Januar 2016 erworben, stellt sich im Nachgang als vom Dieselskandal betroffen heraus. Rechtsanwalt Torsten Schutte bringt das Fahrzeug Ende 2018 mit einer Klage auf Schadenersatz für seine Mandantin vor das Landgericht in Chemnitz.
weiterlesenWas wir seinerzeit bereits unter den Titeln “Volkswagen und der Europäische Gerichtshof” und “Wenn der Verdacht zur Gewißheit wird…” befürchtet haben, ist uns nun schriftlich zugestellt worden. Was einst als C 663 19 am Europäischen Gerichtshof die Hoffnung auf eine höchstrichterliche Entscheidung nährte, verschwindet jetzt sang und klanglos in den Akten.
weiterlesenDer 21.07.2020 sah erneut den Dieselskandal vor dem Bundesgerichtshof (BGH) zu Karlsruhe. Bezüglich sittenwidriger wie vorsätzlicher Schädigung des Dieselfahrers durch den Automobilhersteller Volkswagen alles beim Alten, genauer dem Urteil aus der ersten Verhandlung vom 25.05.2020 (BGH IX ZR 252/19).
weiterlesen…oder warum man bei Volkswagen lieber in der Vergangenheit lebt als in der Zukunft. Vermutlich wird die Aufarbeitung des Dieselskandals nicht bis ins Jahr 2436 fortdauern, aber es gibt nicht ganz unbegründete Denkansätze, wie die durch “vorsätzlich, sittenwidrige” Täuschung von VW eingefahrenen Gewinne wieder an die ursprünglichen Inhaber des Zahlungsmittels zurückgeführt werden können.
weiterlesenDer Vorgang ist nicht einmal neu, da bereits vom 20.05.2020, keineswegs überraschend, da schon x-mal vorgekommen, insgesamt ein trister Langweiler. Drei Wochen nachdem die Generalanwältin Sharpston am Europäischen Gerichtshof Abschalteinrichtungen in der Abgasreinigung von Dieselfahrzeugen als illegal bezeichnet hat, gibt das Kraftfahrtbundesamt einen verpflichtenden Rückruf für verschiedene Modelle von Subaru heraus.
weiterlesenSollte man sich der naiven Hoffnung hingegeben haben, nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes (VI ZR 252/19) würde der Widerstand der vorsätzlich, sittenwidrigen Manipulierer nachlassen, sieht man sich arg getäuscht. Wenn man schon die Gültigkeit von § 826 BGB für das Handeln von Volkswagen nicht aushebeln konnte, sucht man Mittel und Wege, um die, die Recht durchsetzen, zu beschädigen.
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