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Monatsarchiv Juli 2020

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Das Auge des Betrachters oder was man wissen muss!

Zum wiederholten Mal erfordert ein Urteil eines deutschen Landgerichtes einen Vergleich mit der Wirklichkeit. Ein gebrauchter Golf, im Januar 2016 erworben, stellt sich im Nachgang als vom Dieselskandal betroffen heraus. Rechtsanwalt Torsten Schutte bringt das Fahrzeug Ende 2018 mit einer Klage auf Schadenersatz für seine Mandantin vor das Landgericht in Chemnitz.

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Perfider Plan und die Erfüllungs-Gehilfin!

Was wir seinerzeit bereits unter den Titeln “Volkswagen und der Europäische Gerichtshof” und “Wenn der Verdacht zur Gewißheit wird…” befürchtet haben, ist uns nun schriftlich zugestellt worden. Was einst als C 663 19 am Europäischen Gerichtshof die Hoffnung auf eine höchstrichterliche Entscheidung nährte, verschwindet jetzt sang und klanglos in den Akten.

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Fehlende Aufmerksamkeit!

Der 21.07.2020 sah erneut den Dieselskandal vor dem Bundesgerichtshof (BGH) zu Karlsruhe. Bezüglich sittenwidriger wie vorsätzlicher Schädigung des Dieselfahrers durch den Automobilhersteller Volkswagen alles beim Alten, genauer dem Urteil aus der ersten Verhandlung vom 25.05.2020 (BGH IX ZR 252/19).

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Anno 2436!

…oder warum man bei Volkswagen lieber in der Vergangenheit lebt als in der Zukunft. Vermutlich wird die Aufarbeitung des Dieselskandals nicht bis ins Jahr 2436 fortdauern, aber es gibt nicht ganz unbegründete Denkansätze, wie die durch “vorsätzlich, sittenwidrige” Täuschung von VW eingefahrenen Gewinne wieder an die ursprünglichen Inhaber des Zahlungsmittels zurückgeführt werden können.

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Das Thermofenster ist auch bei Subaru illegal!

Der Vorgang ist nicht einmal neu, da bereits vom 20.05.2020, keineswegs überraschend, da schon x-mal vorgekommen, insgesamt ein trister Langweiler. Drei Wochen nachdem die Generalanwältin Sharpston am Europäischen Gerichtshof Abschalteinrichtungen in der Abgasreinigung von Dieselfahrzeugen als illegal bezeichnet hat, gibt das Kraftfahrtbundesamt einen verpflichtenden Rückruf für verschiedene Modelle von Subaru heraus.

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Bezugsrahmenverschiebung eines passiven Prozesses…

Sollte man sich der naiven Hoffnung hingegeben haben, nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes (VI ZR 252/19) würde der Widerstand der vorsätzlich, sittenwidrigen Manipulierer nachlassen, sieht man sich arg getäuscht. Wenn man schon die Gültigkeit von § 826 BGB für das Handeln von Volkswagen nicht aushebeln konnte, sucht man Mittel und Wege, um die, die Recht durchsetzen, zu beschädigen.

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