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News

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Warum eine “Akustikfunktion” nicht zwangsläufig etwas mit Akustik zu tun haben muß!

Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) ruft mit der Anordnung vom 05.11.2019 Audi-Modelle A4 und A6 aus den Jahren 2004 bis 2009 zurück. Ein V6 2.7l-Motor der Schadstoffklasse Euro 4 ist in diesen Fahrzeugen verbaut. Betroffen sind bundesweit ca. 40.000 Diesel-Pkw.

Die sogenannte “Akustikfunktion”, die nach Angaben des Herstellers unerwünschte Motorengräusche unterdrücken soll, wird jetzt als unzulässige “Abschaltfunktion” eingestuft. Das KBA folgt nicht der Beschreibung von Audi, nach dem diese Vorrichtung dem Schutz von Motorteilen diene. Die Software erkennt, ganz wie bei anderen vom “Abgasskandal” betroffenen Modellen, ob sich das Fahrzeug auf einem Prüfstand befindet.

Es wird mit umfangreicheren Rückrufaktionen gerechnet, da die Akustikfunktion nicht nur in den Euro-4-Diesel-Modellen A4 und A6, sondern auch im Audi A8, im Audi Q7 sowie im VW-Touareg und dem Phaeton verwendet werden.

Wie auch schon früher angemerkt, droht gerade den Besitzern von Fahrzeugen älterer Modellreihen der Ablauf einer Verjährungsfrist von 10 Jahren.

Rechtsanwalt Schutte vertritt ihre Ansprüche im “Dieselskandal” bundesweit und ist der festen Überzeugung, dass betroffene Besitzer manipulierter Fahrzeuge im vollen Rahmen aller Aufwendungen zu entschädigen sind.

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Opel voll im Rennen!

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig-Holstein bestätigt ein Urteil des Verwaltungsgerichtes aus dem Jahr 2018, nach dem Opel verschiedene Modelle zum Software-Update zurückrufen muß. Opel ist damit mit einem Eilantrag gegen die Rückrufanordnung gescheitert.

Betroffen sind Opel der Modelle Zafira 1.6 und 2.0 CDTi, Cascada 2.0 CDTi und Insignia 2.0 CDTi.

Im Oktober 2018 hatte das Kraftfahrtbundesamt (KBA) einen sofortigen Rückruf angeordnet, da die Systeme zur Reduzierung der Stickoxide schon bei Außentemperaturen unterhalb von 17° C nicht mehr greifen.

Opel erklärt, dass es sich um Einrichtungen zum Schutz des Motors handelt. Die Auswirkungen der Technik erinnern an das von Daimler so genannte “Thermofenster”, das auch im Verdacht steht, eine illegale Abschalteinrichtung darzustellen.

Die Richter des OVG verwiesen darauf, dass die technischen Einzelheiten in einem zukünftigen Hauptsacheverfahren zu klären seien.

Rechtsanwalt Schutte betont, dass Eigentümer von Fahrzeugen mit illegalen Abschalteinrichtungen mit dem gesamten Kaufpreis des Wagen inklusive aller weiteren Aufwendungen zu entschädigen seien. Rechtsanwalt Schutte vertritt Ihre Interessen bundesweit.

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Der manipulierte Diesel und der Amtsschimmel!

Ein 2014 erworbener Audi A3 2.0 TDI wird zum Hauptdarsteller zwischen Automobilherstellern, Ämtern und Behörden. Mit Bekanntwerden der sogenannten “Dieselproblematik” im September 2015 befürchtet auch sein Besitzer zu den Betroffenen zu gehören.

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Rücknahme zum vollen Kaufpreis plus Zinsen!

Rechtsanwalt Schutte vertrat schon von Anfang an die Ansicht, dass Besitzer manipulierter Dieselfahrzeuge in Höhe des Kaufpreises, zuzüglich Zinsen auf den Kapitaleinsatz seit Erwerb des besagten Fahrzeuges, zu entschädigen sind.

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Im Dieselskandal drohen Ansprüche gegen Audi zu verjähren!

Besitzer von manipulierten Fahrzeugen, die ihren Audi vor dem Jahr 2010 erworben haben, könnten ihre Möglichkeiten zur Klage auf Entschädigung verlieren.

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Erneute Ausweitung der Manipulationsvorwürfe bei Daimler.

Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) hat nach Medienmeldungen ein “Anhörungsverfahren” eingeleitet um das Vorhandensein einer unerlaubten Abschaltvorrichtung in Sprintern zu ermitteln.

260.000 Fahrzeuge der Vorgängermodelle des aktuellen Sprinter sollen betroffen sein, davon etwa 100.000 in Deutschland.

Laut Daimler habe man im Zusammenhang mit der Anordnung zum GLK das KBA über die bemängelte Software informiert, die in verschiedenen Baureihen enthalten ist.

Wir werden Sie an dieser Stelle selbstverständlich über die weitere Entwicklung in diesem Zusammenhang auf dem Laufenden halten.

Rechtsanwalt Schutte ist nachwievor der festen Überzeugung, dass Eigentümer von manipulierten Dieselfahrzeugen in Höhe ihrer vollständigen Ausgaben, inklusive Zinsen und nutzloser Aufwendungen entschädigt werden müssen. Zurückliegende wie aktuelle Entwicklungen unterstützen diese Einstellung eindrücklich.

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Vor dem Bundesgerichtshof!

Im Zuge der Rechtsstreitigkeiten, die aus dem sogenannten Abgasskandal erwachsen sind, sind die ersten Revisionsverhandlungen vor dem Bundesgerichtshof zugelassen worden.

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Festnahme in den USA!

Von Fiat-Chrysler ist im Zusammenhang mit dem “Dieselskandal” in den USA ein Manager festgenommen worden. Er soll Teil einer Verschwörung zur Täuschung von Behörden und Käufern gewesen zu sein.

Aus Gerichtsunterlagen geht hervor, dass der Beschuldigte, der ab 2007 in führender Position bei einer Tochterfirma und später bei Fiat-Chrysler selbst für Dieseltechnik zuständig war.

Fiat-Chrysler hatte in den zurückliegenden Jahren bereits in zwei Vergleichen 800 Millionen respektive 110 Millionen Dollar gezahlt.

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Das OLG Frankfurt hat entschieden!

Das Oberlandesgericht zu Frankfurt hat nun in zweiter Instanz entschieden, dass Volkswagen für ein vom Dieselskandal betroffenes Auto haften muss. Dieses Urteil gilt für alle Fahrzeuge mit dem Motorentypen EA 189.

Volkswagen wird vorgeworfen, den Käufer eines Fahrzeuges mit dem genannten Motorentyp “vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt” zu haben. Durch die Abschalteinrichtung sei offensichtlich die Betriebserlaubnis der Fahrzeuge in Frage gestellt gewesen. Daraus leite sich der Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises ab.

Einschränkend wird allerdings beschlossen, dass die Höhe der Entschädigung von einem Gutachter festzustellen sei.

schutte.legal ist der festen Überzeugung, dass Geschädigten im “Dieselskandal” die vollständigen Aufwendungen zu erstatten sind.

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Daimlers Bußgeld und die Zivilklage!

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart verhängt ein Bußgeld gegen die Daimler AG in Höhe von 870 Millionen Euro.

In der Begründung ist die Rede von “fahrlässiger Verletzung der Aufsichtspflicht in einer mit der Fahrzeugzertifizierung befassten Abteilung”. Von Manipulationen ist ausdrücklich nicht die Rede.

Die Staatsanwaltschaft versichert aber, dass alle zivilrechtlichen Klagen gegen Daimler von dem Bußgeldbescheid nicht in ihrer Wirksamkeit beeinträchtigt sind.