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Vor dem Bundesgerichtshof!

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Vor dem Bundesgerichtshof!

Im Zuge der Rechtsstreitigkeiten, die aus dem sogenannten Abgasskandal erwachsen sind, sind die ersten Revisionsverhandlungen vor dem Bundesgerichtshof zugelassen worden.

Rechtsanwalt Schutte hat in Verhandlungen vor dem Oberlandesgericht Braunschweig einen Fall bis vor den BGH gebracht.

Vor dem BGH wird in höchster Instanz entschieden werden, in welchem Umfang Besitzer von durch Softwaremanipulation betroffenen Fahrzeugen zu entschädigen sind.

Rechtsanwalt Schutte ist der festen Überzeugung, dass Besitzer manipulierter Fahrzeuge in Höhe ihrer vollständigen Aufwendungen entschädigt werden müssen, dass heißt, dass ihnen neben dem vollständigem Kaufpreis auch die Zinsen seit dem Kaufdatum, sowie weitere sogenannte nutzlose Aufwendungen erstattet werden.

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