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News

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Die Musterfeststellungsklage vor Gericht.

Am 30. September wird vor dem Oberlandesgericht Braunschweig erstmalig die Musterfeststellungsklage (MFK) im Zuge der “Dieselkrise” gegen Volkswagen verhandelt.

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Update zum Update!

Medienberichten zufolge liegen dem SWR Dokumente vor, dass auch in neueren Dieselmodellen von VW Abschalteinrichtungen Verwendung finden. Die seit 2012 gebaute Motorenreihe EA 288, die in Stückzahlen von hunderttausenden in Golf, Tiguan oder Passat, sowie in verschiedenen Modellen von Audi, Skoda und Seat verbaut wird, besteht der Verdacht der Verwendung von nicht zulassungsfähiger Software.

VW dementiert allgemein und im Speziellen unter dem Vorbehalt, dass es sich um vertrauliche Unterlagen handelt.

Die Dokumenten werden als Paukenschlag gehandelt, und sollen geeignet sein, den “Abgasskandal” auf ein neues Level zu heben.

Das Landgericht Wuppertal hat in diesem Zusammenhang per Beweisbeschluss einen Gutachter beauftragt, um zu ermitteln, ob auch bei diesem Motorentyp eine Software installiert ist, die in der Lage ist zu erkennen, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand im Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) befindet.

Das Landgreicht Wuppertal bremst die Hoffnungen auf schnelle Reaktionen ein mit dem Hinweis, dass es mit hoher Wahrscheinlichkeit mehrere Monate dauern wird, bis schlüssige Informationen zur Verfügung stehen.

Schutte.legal verweist auch diesem Fall auf die klare Überzeugung von Rechtsanwalt Schutte, dass Geschädigte im “Dieselskandal” in vollständiger Höhe ihrer Aufwendungen für ein manipuliertes Fahrzeug entschädigt werden müssen.

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Erfolgreich vor dem Kammergericht!

In der Hauptverhandlung vor dem Kammergericht (KG) kam zum Ausdruck, dass die von Rechtsanwalt Schutte von schutte.legal geführte Klage grundsätzlich erfolgreich sein wird.

Lediglich im Zusammenhang mit der vom Besitzer absolvierten Kilometerleistung sowie der sogenannten nutzlosen Aufwendungen schloß sich das Gericht den Ausführungen von Rechtsanwalt Schutte nicht an.

Rechtsanwalt Schutte kündigte den Gang vor das Bundesverfassungsgericht an, sollte das Gericht seine aus seiner Sicht abwegige Rechtsauffassung nicht noch zeitnah ändern.

Ausdrücklich bestätigte der 4. Senat des Kammergerichtes den Sachverhalt der “sittenwidrigen Schädigung” des Klägers durch die VW AG. Dies ist als beachtlicher Teilerfolg zu bewerten, insbesondere angesichts der Tatsache, dass bisher Gerichte in Berlin Klagen auf Schadenersatz grundsätzlich abwiesen.

Schutte.legal vertritt nachwievor die feste Überzeugung, dass Geschädigte im “Abgasskandal” vollumfänglich zu entschädigen sind, die Aufwendungen beim Kauf inklusive nutzloser Aufwendungen sowie angefallener Zinsen.

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Audi bei Software-Update in Verzug!

Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) hatte Audi auferlegt bis zum 29.12.2017 einen Plan zur “Herstellung von Rechtmäßigkeit” vorzustellen. Allerspätesten bis zum 02.02.2018 sollten technische Lösungen präsentiert werden.

Bis heute liegen keine einsatzfähigen Softwareentwicklungen vor. Das KBA hält offensichtlich mit Billigung des Verkehrsministeriums schützend die Hand über den Automobilhersteller. Streng genommen könnten oder müßten die Betriebsgenehmigungen für alle betroffenen Fahrzeuge zurückgenommen werden, was zur sofortigen Stilllegung führen würde.

Notwendige Test der aktualisierten Software stünden aus, heißt es aus dem Verkehrsministerium. Besitzer von Fahrzeugen der Marke Audi könnten somit noch Überraschungen ins Haus stehen.

Schutte.legal ist der festen Überzeugung, dass dies kein hinnehmbarer Zustand ist.

Rechtsanwalt Schutte vertritt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Interessen.

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Ein weiterer Erfolg!

schutte.legal, namentlich Rechtsanwalt Schutte, erstreitet in der “Dieselaffäre” Revisionsmöglichkeit vor dem OLG Braunschweig.

Trotz der allgemein bekannten Umstände, dass vor dem OLG Braunschweig alle Berufungen gegen erstinstanzliche Urteile desselben sowie aller Gerichte des OLG-Bezirkes Braunschweig abgewiesen wurden, ist es schutte.legal gelungen eine Revisionsmöglichkeit vor dem Bundesgerichtshof (BGH) zu realisieren.

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Das Arbeitsrecht in den Zeiten der Dieselkrise

VW hat vor dem Arbeitsgericht in Braunschweig eine aufschlußreiche Niederlage hinnehmen müssen. Eine Mitarbeiterin der mittleren Managementebene hatte gegen ihre Kündigung sowie damit einhergehende Schadenersatzansprüche geklagt.

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Das Kraftfahrtbundesamt, der Verkehrsminister und der Staatsanwalt!

Schon 2017 soll ein Münchener Staatsanwalt dem Kraftfahrtbundesamt mit Ermittlungen wegen Behinderung der Justiz gedroht haben. “Zu lasch” sei der Umgang mit Audi im Zusammenhang mit manipulativen Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen gewesen. Verkehrsminister Scheuer wiegelt ab.

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Zwangsrückrufe angeordnet!

Wie bereits angekündigt läßt das Kraftfahrbundesamt (KBA) den Worten jetzt Taten folgen. Das KBA wirft dem Motorenhersteller beim Modell GLK 220 CDI vor eine sogenannte „Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung“ einzusetzen. Bei den 2012 bis 2015 gebauten Modellen soll diese technische Funktion flächendeckend Verwendung gefunden haben.

schutte.legal ist der Meinung, dass die Verwendung von Abschalteinrichtungen ein Instrument dar arglistigen Täuschung ist.

Das KBA verhängt einen Zwangsrückuf gegen 60.000 Fahrzeugen des genannten Modells von Daimler-Benz. Die mutmaßliche Betrugssoftware wurde aber auch in anderen als den oben genannten Modellen verwendet.

Es könnten mithin bis zu 700.000 Fahrzeuge betroffen sein.

schutte.legal sieht in der übergroßen Zahl der betroffenen Fahreuge den Vorwurf des Betruges bestätigt.

Auf Seiten von Daimler vertritt man die Ansicht, die Einrichtung sei legal.

schutte.legal ist der festen Überzeugung, dass der Käufer eines vorsätzlich manipulierten Fahrzeuges einen Anspruch auf vollständigen Schadenersatz hat, das heißt auf Rückerstattung des Kaufpreises zuzüglich aller Nebenaufwendungen und Zinsen.

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Kläger erhält Schadenersatz!

Das Oberlandesgericht in Koblenz hat in zweiter Instanz gegen den Automobilhersteller VW entschieden. Dem Käufer eines Dieselfahrzeuges von Volkswagen wurde Schadenersatz im Höhe von 28.000 Euro zugesprochen.

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Zulieferer BOSCH zahlt 90 Millionen Euro Strafe!

Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft verhängt ein Bußgeld von 90 Millionen Euro gegen den Automobilzulieferer BOSCH. Die Rolle des Technikherstellers in der Dielsaffäre wird beschrieben als “fahrlässige Verletzung der Aufsichtspflicht im Unternehmen”.

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