Am 30. September wird vor dem Oberlandesgericht Braunschweig erstmalig die Musterfeststellungsklage (MFK) im Zuge der “Dieselkrise” gegen Volkswagen verhandelt.
weiterlesenMedienberichten zufolge liegen dem SWR Dokumente vor, dass auch in neueren Dieselmodellen von VW Abschalteinrichtungen Verwendung finden. Die seit 2012 gebaute Motorenreihe EA 288, die in Stückzahlen von hunderttausenden in Golf, Tiguan oder Passat, sowie in verschiedenen Modellen von Audi, Skoda und Seat verbaut wird, besteht der Verdacht der Verwendung von nicht zulassungsfähiger Software.
VW dementiert allgemein und im Speziellen unter dem Vorbehalt, dass es sich um vertrauliche Unterlagen handelt.
Die Dokumenten werden als Paukenschlag gehandelt, und sollen geeignet sein, den “Abgasskandal” auf ein neues Level zu heben.
Das Landgericht Wuppertal hat in diesem Zusammenhang per Beweisbeschluss einen Gutachter beauftragt, um zu ermitteln, ob auch bei diesem Motorentyp eine Software installiert ist, die in der Lage ist zu erkennen, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand im Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) befindet.
Das Landgreicht Wuppertal bremst die Hoffnungen auf schnelle Reaktionen ein mit dem Hinweis, dass es mit hoher Wahrscheinlichkeit mehrere Monate dauern wird, bis schlüssige Informationen zur Verfügung stehen.
Schutte.legal verweist auch diesem Fall auf die klare Überzeugung von Rechtsanwalt Schutte, dass Geschädigte im “Dieselskandal” in vollständiger Höhe ihrer Aufwendungen für ein manipuliertes Fahrzeug entschädigt werden müssen.
In der Hauptverhandlung vor dem Kammergericht (KG) kam zum Ausdruck, dass die von Rechtsanwalt Schutte von schutte.legal geführte Klage grundsätzlich erfolgreich sein wird.
Lediglich im Zusammenhang mit der vom Besitzer absolvierten Kilometerleistung sowie der sogenannten nutzlosen Aufwendungen schloß sich das Gericht den Ausführungen von Rechtsanwalt Schutte nicht an.
Rechtsanwalt Schutte kündigte den Gang vor das Bundesverfassungsgericht an, sollte das Gericht seine aus seiner Sicht abwegige Rechtsauffassung nicht noch zeitnah ändern.
Ausdrücklich bestätigte der 4. Senat des Kammergerichtes den Sachverhalt der “sittenwidrigen Schädigung” des Klägers durch die VW AG. Dies ist als beachtlicher Teilerfolg zu bewerten, insbesondere angesichts der Tatsache, dass bisher Gerichte in Berlin Klagen auf Schadenersatz grundsätzlich abwiesen.
Schutte.legal vertritt nachwievor die feste Überzeugung, dass Geschädigte im “Abgasskandal” vollumfänglich zu entschädigen sind, die Aufwendungen beim Kauf inklusive nutzloser Aufwendungen sowie angefallener Zinsen.
Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) hatte Audi auferlegt bis zum 29.12.2017 einen Plan zur “Herstellung von Rechtmäßigkeit” vorzustellen. Allerspätesten bis zum 02.02.2018 sollten technische Lösungen präsentiert werden.
Bis heute liegen keine einsatzfähigen Softwareentwicklungen vor. Das KBA hält offensichtlich mit Billigung des Verkehrsministeriums schützend die Hand über den Automobilhersteller. Streng genommen könnten oder müßten die Betriebsgenehmigungen für alle betroffenen Fahrzeuge zurückgenommen werden, was zur sofortigen Stilllegung führen würde.
Notwendige Test der aktualisierten Software stünden aus, heißt es aus dem Verkehrsministerium. Besitzer von Fahrzeugen der Marke Audi könnten somit noch Überraschungen ins Haus stehen.
Schutte.legal ist der festen Überzeugung, dass dies kein hinnehmbarer Zustand ist.
Rechtsanwalt Schutte vertritt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Interessen.
Das Oberlandesgericht in Koblenz hat in zweiter Instanz gegen den Automobilhersteller VW entschieden. Dem Käufer eines Dieselfahrzeuges von Volkswagen wurde Schadenersatz im Höhe von 28.000 Euro zugesprochen.
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