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Warum eine “Akustikfunktion” nicht zwangsläufig etwas mit Akustik zu tun haben muß!

Vonlegalsupport

Warum eine “Akustikfunktion” nicht zwangsläufig etwas mit Akustik zu tun haben muß!

Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) ruft mit der Anordnung vom 05.11.2019 Audi-Modelle A4 und A6 aus den Jahren 2004 bis 2009 zurück. Ein V6 2.7l-Motor der Schadstoffklasse Euro 4 ist in diesen Fahrzeugen verbaut. Betroffen sind bundesweit ca. 40.000 Diesel-Pkw.

Die sogenannte “Akustikfunktion”, die nach Angaben des Herstellers unerwünschte Motorengräusche unterdrücken soll, wird jetzt als unzulässige “Abschaltfunktion” eingestuft. Das KBA folgt nicht der Beschreibung von Audi, nach dem diese Vorrichtung dem Schutz von Motorteilen diene. Die Software erkennt, ganz wie bei anderen vom “Abgasskandal” betroffenen Modellen, ob sich das Fahrzeug auf einem Prüfstand befindet.

Es wird mit umfangreicheren Rückrufaktionen gerechnet, da die Akustikfunktion nicht nur in den Euro-4-Diesel-Modellen A4 und A6, sondern auch im Audi A8, im Audi Q7 sowie im VW-Touareg und dem Phaeton verwendet werden.

Wie auch schon früher angemerkt, droht gerade den Besitzern von Fahrzeugen älterer Modellreihen der Ablauf einer Verjährungsfrist von 10 Jahren.

Rechtsanwalt Schutte vertritt ihre Ansprüche im “Dieselskandal” bundesweit und ist der festen Überzeugung, dass betroffene Besitzer manipulierter Fahrzeuge im vollen Rahmen aller Aufwendungen zu entschädigen sind.

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