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Das OLG Frankfurt hat entschieden!

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Das OLG Frankfurt hat entschieden!

Das Oberlandesgericht zu Frankfurt hat nun in zweiter Instanz entschieden, dass Volkswagen für ein vom Dieselskandal betroffenes Auto haften muss. Dieses Urteil gilt für alle Fahrzeuge mit dem Motorentypen EA 189.

Volkswagen wird vorgeworfen, den Käufer eines Fahrzeuges mit dem genannten Motorentyp “vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt” zu haben. Durch die Abschalteinrichtung sei offensichtlich die Betriebserlaubnis der Fahrzeuge in Frage gestellt gewesen. Daraus leite sich der Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises ab.

Einschränkend wird allerdings beschlossen, dass die Höhe der Entschädigung von einem Gutachter festzustellen sei.

schutte.legal ist der festen Überzeugung, dass Geschädigten im “Dieselskandal” die vollständigen Aufwendungen zu erstatten sind.

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