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Hohn und Spott!

Vonlegalsupport

Hohn und Spott!

Sah sich der Verfasser früher üblicherweise in der Lage seine Wortwahl im Rahmen der gebotenen Sachlichkeit zu halten, kam er zuletzt nicht umhin, ein gerüttelt Maß an Sarkasmus einfließen zu lassen. Nun aber sieht er sich deutlich bemüßigt, die Tonlage zu verschärfen.

Volkswagen verlängert die Frist für die Annahme des Vergleiches aus der Musterfeststellungsklage bis zum 30.04.2020, und begleitet diesen Vorgang mit einer Kakophonie der Desinformation. Das Vergleichsangebot werde von den Kunden als fair empfunden, ist dabei noch der geringste Fehlgriff.

Der Vogel wird unerbittlich abgeschossen vom Justiziar des international tätigen Automobilherstellers, Herrn Manfred Döss, wenn er sich weit aus dem Fenster lehnt und feststellt, dass damit “zehntausenden Kunden, Volkswagen und dem Justizsystem langwierige Verfahren erspart” bleiben. Höchst bemerkenswert, wie die drei Parteien in einem Satz auftauchen, und somit der Eindruck entstehen muss (soll?), sie zögen alle drei am selben Strang.

Unwidersprochen kann an dieser Stelle bleiben, dass VW vieles erspart bleiben wird, in erster Linie Milliarden von Euro. Bei den langwierigen Verfahren wird die Aussage schon wackliger, denn gerade die Langwierigkeit wurde doch von Volkswagen immer als Mittel zum Zweck eingesetzt, immer in der Hoffnung bei sich bietender Gelegenheit Fristabläufe ins Spiel zu bringen.

Dem Justizsystem Verfahren zu ersparen ist insofern dankenswert als es dem Verfasser der Zeilen die Möglichkeit zur haarsträubenden Metapher gibt. Nicht, dass unser Justizsystem gerade eben zur Durchführung von Verfahren überhaupt erst eingerichtet wurde, so könnte man angeführte Institution unseres Gemeinwesens auch Verfahren ersparen durch eine wohlgesetzte Generalamnestie für noch auszuwählende Formen der Kriminalität.

Delikte nach dem Betäubungsmittelgesetz (BTMG), Falschparken und Mord ohne Bereicherungsabsicht werden in Zukunft nicht mehr vor Gericht verhandelt, und insbesondere die Falschparker ersparen so eine Vielzahl äußerst zäh betriebener Verfahren, alles zum Wohl des Staatsbürgers.

Aber kommen wir zur hanebüchensten Teilaussage, man hätte zehntausenden von Kunden den berüchtigten langwierigen Weg durch die Instanzen erspart. Die Prozession nach Golgotha gefolgt vom Gang nach Canossa, an deren Ende Kniefall, Demütigung und Kreuzigung zu erdulden gewesen wären, und nicht etwa eine gerechte Entschädigung für ein vorsätzlich und sittenwidrig in Verkehr gebrachtes, zudem nach allen Regeln, nicht einmal zulassungsfähiges Auto.

Es stellt sich eindeutig die Frage, wie viel Gutes hierzulande dem Bürger durch den Vergleich aus MFK so getan wird, wenn in den USA nach kurzem Prozess 4,3 Milliarden auf den Tisch gelegt werden mussten, während, bei einem Vielfachen an Betroffenen, die Summe in Deutschland just die 600 Millionen-Marke übertroffen hat. Nur der Vollständigkeit halber, das sind in absoluten Zahlen kaum mehr als 10% der US-Auschüttung, relativiert durch die Zahlenverhältnisse der verkauften Fahrzeuge nach Nation, ein Butterbrot.

Der Vergleich wird durch warme Worte nicht im Mindesten besser, es werden gerade einmal 15% der Beschaffungskosten des manipulierten Dieselfahrzeuges zurückgegeben. Die Entscheidungen von BGH und EuGH vor Augen sollte jeder Dieselfahrer für sich selbst entscheiden, ob mehrere zehntausend Euro Entschädigung für ein teuer erworbenes Fahrzeug ohne echten Wert es nicht als hinnehmbar erscheinen lassen, der deutschen Justiz zuzumuten, ein, wenn auch vielleicht langwieriges, Verfahren auf sich zu nehmen, und damit ihrem Sinn, Zweck und Ursprung zu genügen.

Zusätzlich steht jedes einzelne dieser Verfahren als kleines helles Licht dafür, dass auch gigantische Weltkonzerne ihre Kunden nicht mit Minderwert abspeisen können, sei es ein absichtlich fehlkonstruierter Pkw oder ein auf die schnelle zusammen geschusterter Vergleich mit gehobenem Sparpotential für den Verursacher des Malheur.

Dem schlechten Versuch der Granden von Volkswagen, den Vergleich werbewirksam als Großzügigkeit herauszustellen, wird hier mit aller Entschiedenheit, und bei allem Spott, mit großer Ernsthaftigkeit entgegengetreten.

Rechtsanwalt Torsten Schutte sieht sich zum wiederholten Male bestätigt in seinem jahrelangen Ringen als Prozessanwalt für gerechte Entschädigungen für seine Mandanten.

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