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Die Musterfeststellungsklage vor Gericht.

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Die Musterfeststellungsklage vor Gericht.

Am 30. September wird vor dem Oberlandesgericht Braunschweig erstmalig die Musterfeststellungsklage (MFK) im Zuge der “Dieselkrise” gegen Volkswagen verhandelt.

430.000 Besitzer eines Dieselfahrzeuges von VW haben sich diesem in Deutschland noch neuen Rechtsinstrument angeschlossen.

Sowohl der Verband der Verbraucherzentralen als auch der beklagte Automobilhersteller selbst gehen von einem außerordentlich langwierigen Verfahren aus.

Rechtsanwalt Schutte von schutte.legal verweist ausdrücklich auf das Datum des 30.09.2019, denn mit diesem Tag verfällt die Möglichkeit aus dem MFK auszusteigen und sich individuell vertreten zu lassen.

Rechtsanwalt Schutte vertritt die Ansicht, dass den von Manipulationen an Abgassystemen ihrer Fahrzeuge Betroffenen ihre vollen Aufwendungen inklusive Nebenkosten und Zinsen als Entschädigung zustehen.


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