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Kläger erhält Schadenersatz!

Vonlegalsupport

Kläger erhält Schadenersatz!

Das Oberlandesgericht in Koblenz hat in zweiter Instanz gegen den Automobilhersteller VW entschieden. Dem Käufer eines Dieselfahrzeuges von Volkswagen wurde Schadenersatz im Höhe von 28.000 Euro zugesprochen.

Der VW-Konzern habe staatlichen Behörden und Käufer zur Gewinnmaximierung bewußt verschwiegen unzulässige Software zu verwenden.

Die Nutzungszeit von fünf Jahren wurden dem Kläger vom Schadenersatz abgezogen. Erstinstanzlich war die Klage abgewiesen worden, da das Fahrzeug nicht diekt vom Hersteller bezogen worden war.

VW kündigte an, gegen das Urteil in Revision zu gehen. Damit geht das Verfahren an den Bundesgerichtshof (BGH).

schutte.legal ist nach wie vor der klaren Überzeugung, dass dem Geschädigten im Dieselskandal der volle Kaufpreis zuzüglich Zinsen als Entschädigung zusteht.

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